Wenn man "Personalausweisdeutsche" von anderen Deutschen unterscheiden muss, hat das für mich eindeutig ein Geschmäckle.
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12.11.2011, 16:49
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Time is an ocean but it ends at the shore - Bob Dylan
Und wenn der Wind mal von vorne kommt - leicht nach vorne beugen und einfach weitergehen - S.B.
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13.11.2011, 11:25Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Es geht hier nicht um ein Geschmäckle, sondern um einen kriminellen Missbrauch der einstmals sehr leicht zu erwerbenden deutschen Staatsbügerschaft, für die in halbseidenen und terroristischen Milieus heftig Werbung betrieben wurde. Die Einschränkung, die Deutschland daraufhin einführte, werden z.B. von türkischen Politikern als Verletzung der Menschenrechte eingeführt (grundlegende Sprach- und Landeskenntnisse).
Hier z.B. ein netter Passdeutscher, der mit unserem Land nicht allzuviel am Hut hat: *klick*
Der Herr lebt jetzt so: *klick*
Ich persönlich würde mich freuen, wenn man den ausweisen könnte.Geändert von Inaktiver User (13.11.2011 um 11:48 Uhr)
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13.11.2011, 11:44Inaktiver User
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13.11.2011, 19:47Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Es gibt auch in Deutschland geborene Menschen mit typisch deutschem Namen, die allen Ernstes die Ansicht vertreten, man könne der Ehefrau ruhig mal eine kleben.
Eine Einbürgerung ist ohne ausreichende Sprachkenntnisse nicht möglich. Verlangt werden Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1. Wenn dann noch die entsprechenden Anfragen beim Bundesamt für Verfassungsschutz oder das Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz einwandfrei sind, und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen, bekommt der Antragsteller die Einbürgerungsurkunde. Dass sich dahinter vielleicht ein Islamist verbirgt, ist nicht nachprüfbar. Der nette junge Mann von nebenan mit dem "ordentlichen" Haarschnitt kann ja auch Rechtsextremist sein.
Im Klartext: Wenn unsere Gesellschaft einigermaßen freiheitlich bleiben soll, können wir nicht jeden unter Generalverdacht stellen.
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13.11.2011, 21:40Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Inzwischen nicht mehr. Doch bis vor wenigen Jahren waren seit Bestehen der BRD die Einbürgerungsbestimmungen extrem lasch. Das war z.T. so gewollt, z.B. von Außenminister Fischer, der fand, "Deutschland muß von außen eingehegt, und innen durch Zustrom heterogenisiert, quasi verdünnt" werden.
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14.11.2011, 07:34Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Wie oben beschrieben ist das ein ganz aktuelles Thema sonst hat noch nie jemand nach Sprachkenntnissen gefragt . Wie ist es zu erklären das ein grosser Teil der russischen Bevölkerung die hier lebt i.d. R kaum deutsch spricht ?Eine Einbürgerung ist ohne ausreichende Sprachkenntnisse nicht möglich. Verlangt werden Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1.
Einen deutschen Pass haben sie aber alle .
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14.11.2011, 10:15Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Dieses Zitat wird zwar häufig kolportiert, aber offenbar gibt es dafür keinen Nachweis. Jedenfalls habe ich keinen finden können. Dass es in dem von dir verlinkten Buch stünde, ist ebenfalls sehr fraglich.
Falls Fischer das tatsächlich gesagt haben sollte, wäre das aber genauso einer Fehleinschätzung zu verdanken, wie es sie auch auf anderen politischen Seiten gab. Zum Beispiel bei der Union, die laut tönte, Deutschland sei kein Einwanderungsland und brauche demnach auch kein Einwanderungsgesetz.
Die Tatsache, dass es nach wie vor Menschen gibt, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ohne Deutsch zu sprechen, ist übrigens genau der Haltung der Konservativen zu verdanken, die sich lange gegen ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht stemmten und alles, was irgendwie irgendwo deutsche Vorfahren hatte, als deutsch anerkannte und anerkennt (Abstammungsprinzip). Dadurch sind z.B. viele Menschen aus den Tiefen Russlands und der GUS-Staaten als "Spätaussiedler" eingebürgert worden.
Letzteres ist auch die Antwort auf das vorstehende Posting von Jack66.Geändert von Inaktiver User (14.11.2011 um 10:24 Uhr)
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14.11.2011, 10:19
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Eine Einbürgerung gemäß § 13 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913) kommt in Betracht, wenn Sie
- früher deutscher Staatsangehöriger waren
- oder von einer Person abstammen, die Deutscher ist oder früher Deutscher war.
Die (frühere) deutsche Staatsangehörigkeit muss nachgewiesen werden.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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14.11.2011, 14:44Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
OK also bekommt man doch die deutsche Staatsangehörigkeit auch wenn man mit der Sprache nichts am Hut hat . Wobei egal hat ja eigentlich nicht wirklich etwas mit dem Ausgangsthema zu tun .
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14.11.2011, 14:51Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Könnte ja sein das es nicht mehr über google zu finden ist . Ausserdem meine ich er hätte sogar " von innen ausgehöhlen gesagt " und das war in einem Interview in einer Zeitschrift wo er auch die schwierige Vergangenheit seines Heimatlandes ansprach auf die Frage " Sind sie gerne Deutscher o.ä.


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