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    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Nadine2 Beitrag anzeigen
    Richtig! Ich habe leider "nur" die deutsche Kultur in meinen Genen!
    Zu viel Sarrazin gelesen ?

  2. Inaktiver User

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Nadine2 Beitrag anzeigen
    In Berlin ist gestern das "Integrationsgesetz" verabschiedet worden. Ein Hauptanliegen bei Neueinstellungen:

    "Bei der Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung soll grundsätzlich auch die interkulturelle Kompetenz und die religiöse Vielfalt berücksichtigt werden."

    ALSO was will uns der Gesetzgeber damit sagen? Eine christliche oder atheistische Deutsche verfügt ja weder über "interkulturelle Kompetenz" noch trägt sie zur "religiösen Vielfalt" bei - also wird sie künftig, bei gleicher Qualifikationen NICHT mehr eingestellt!
    Das Gesetz ist im Volltext hier zu finden.

    Die Passage lautet wörtlich:

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    §4
    Gleichberechtigte Teilhabe und Interkulturelle Öffnung


    (4) Der Senat strebt die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Bei Stellenausschreibungen ist darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, ausdrücklich erwünscht sind.
    Das Gesetz beinhaltet also eine Absichtserklärung. Die Behauptung, dass darin eine Benachteiligung von Bewerbern ohne Migrationshintergrund festgeschrieben sei, ist frei erfunden.

    Richtig! Ich habe leider "nur" die deutsche Kultur in meinen Genen!

    In der Beschreibung wird übrigens "interkulturelle Kompetenz" eindeutig Herkunftsbezogen definiert. Also nichts mit "ich mach Urlaub in Spanien, geh beim Italiener essen, habe Griechische Freunde, wohne in Neukölln - also habe ich auch "interkulturelle Kompetenz"!
    Auch diese Behauptung enspricht nicht den Tatsachen, wie man anhand des Textes unschwer überprüfen kann.

    (3) Der Erwerb von und die Weiterbildung in interkultureller Kompetenz sind für alle Beschäftigten durch Fortbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen sicher zustellen. Die interkulturelle Kompetenz soll bei der Beurteilung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Rahmen von Einstellungen und Aufstiegen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst grundsätzlich berücksichtigt werden.
    Es ist also ausdrücklich von allen Beschäftigten die Rede und nicht nur von Beschäftigten einer bestimmten Herkunft.

    Interkulturelle Kompetenz kann man in diesem Sinne Bewerbern mit Migrationshintergrund zuschreiben, ebenso aber ethnischen Deutschen, die mehrere Fremdsprachen beherrschen und Auslandserfahrungen gesammelt haben.


    Dass Nadine2 (höflich ausgedrückt) ein elastisches Verhältnis zur Wahrheit hat, wo es ihr ins ideologische Konzept passt, dürfte den meisten Foristen hinlänglich bekannt sein. Ein Kommentar erübrigt sich somit.

  3. Inaktiver User

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Ich denke, der Grundgedanke ist derselbe wie bei der relativen Regelung der Frauenquote: diese Quotenregelung ist meist so formuliert, dass bei gleicher Qualifikation die Bewerberin dem Bewerber vorgezogen werden soll, bis ein Frauenanteil von x Prozent erreicht ist.

    Hier also: bei gleicher Qualifikation ist der Bewerber mit Migrationshintergrund vorzuziehen, bis ein Anteil von x Prozent (hier: entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung) erreicht ist.

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    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn man Unsinn wiederholt, wird er nicht wahrer.
    Es sind also alle kriminellen Ausländer Moslems?
    bitte les mal den link zu "strohmann-argument" nach, es ist einfach ermuedend, sich mit solchen rhetorischen fehlgriffen zu befassen.

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    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Der Senat strebt die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Bei Stellenausschreibungen ist darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, ausdrücklich erwünscht sind.
    ach du schande. und was ist mit all den bewerbern ohne migrationshintergrund, die die voraussetzungen ebenso erfuellen?

    die sind nicht ausdruecklich erwuenscht.

    die selbstgeisselung der deutschen kennt keine grenzen...

  6. Inaktiver User

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich denke, der Grundgedanke ist derselbe wie bei der relativen Regelung der Frauenquote: diese Quotenregelung ist meist so formuliert, dass bei gleicher Qualifikation die Bewerberin dem Bewerber vorgezogen werden soll, bis ein Frauenanteil von x Prozent erreicht ist.

    Hier also: bei gleicher Qualifikation ist der Bewerber mit Migrationshintergrund vorzuziehen, bis ein Anteil von x Prozent (hier: entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung) erreicht ist.
    In dem Gesetzestext steht nicht [!!!], dass Bewerber mit Migrationshintergrund bevorzugt eingestellt werden.

    Die Formulierung "Frauen / Migranten werden aufgefordert sich zu bewerben" ist eine Absichtserklärung und hat keine rechtlichen Konsequenzen.

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    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Sonderzeichen Beitrag anzeigen
    ach du schande. und was ist mit all den bewerbern ohne migrationshintergrund, die die voraussetzungen ebenso erfuellen?

    die sind nicht ausdruecklich erwuenscht.

    die selbstgeisselung der deutschen kennt keine grenzen...
    Ein deutliches Anzeichen, dass Sarrazins Thesen auf fruchtbaren Boden fallen.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    In dem Gesetzestext steht nicht [!!!], dass Bewerber mit Migrationshintergrund bevorzugt eingestellt werden.
    diesen rueckschluss muss ich aber ziehen, wenn bewerber aus dieser gruppe ausdruecklich erwuenscht sind.

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    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Ein deutliches Anzeichen, dass Sarrazins Thesen auf fruchtbaren Boden fallen.
    ich kenne diese thesen gar nicht.

    was soll diese unterstellung?

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    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Sonderzeichen Beitrag anzeigen
    diesen rueckschluss muss ich aber ziehen, wenn bewerber aus dieser gruppe ausdruecklich erwuenscht sind.
    Wenn man beschränkt ist, schon
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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