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10.12.2010, 15:53
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
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10.12.2010, 16:17Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Das Gesetz ist im Volltext hier zu finden.
Die Passage lautet wörtlich:
Das Gesetz beinhaltet also eine Absichtserklärung. Die Behauptung, dass darin eine Benachteiligung von Bewerbern ohne Migrationshintergrund festgeschrieben sei, ist frei erfunden.
Zitat von Inaktiver User
Auch diese Behauptung enspricht nicht den Tatsachen, wie man anhand des Textes unschwer überprüfen kann.Richtig! Ich habe leider "nur" die deutsche Kultur in meinen Genen!
In der Beschreibung wird übrigens "interkulturelle Kompetenz" eindeutig Herkunftsbezogen definiert. Also nichts mit "ich mach Urlaub in Spanien, geh beim Italiener essen, habe Griechische Freunde, wohne in Neukölln - also habe ich auch "interkulturelle Kompetenz"!
Es ist also ausdrücklich von allen Beschäftigten die Rede und nicht nur von Beschäftigten einer bestimmten Herkunft.(3) Der Erwerb von und die Weiterbildung in interkultureller Kompetenz sind für alle Beschäftigten durch Fortbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen sicher zustellen. Die interkulturelle Kompetenz soll bei der Beurteilung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Rahmen von Einstellungen und Aufstiegen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst grundsätzlich berücksichtigt werden.
Interkulturelle Kompetenz kann man in diesem Sinne Bewerbern mit Migrationshintergrund zuschreiben, ebenso aber ethnischen Deutschen, die mehrere Fremdsprachen beherrschen und Auslandserfahrungen gesammelt haben.
Dass Nadine2 (höflich ausgedrückt) ein elastisches Verhältnis zur Wahrheit hat, wo es ihr ins ideologische Konzept passt, dürfte den meisten Foristen hinlänglich bekannt sein. Ein Kommentar erübrigt sich somit.
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10.12.2010, 16:47Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Ich denke, der Grundgedanke ist derselbe wie bei der relativen Regelung der Frauenquote: diese Quotenregelung ist meist so formuliert, dass bei gleicher Qualifikation die Bewerberin dem Bewerber vorgezogen werden soll, bis ein Frauenanteil von x Prozent erreicht ist.
Hier also: bei gleicher Qualifikation ist der Bewerber mit Migrationshintergrund vorzuziehen, bis ein Anteil von x Prozent (hier: entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung) erreicht ist.
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10.12.2010, 17:00
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10.12.2010, 17:06
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
ach du schande. und was ist mit all den bewerbern ohne migrationshintergrund, die die voraussetzungen ebenso erfuellen?Der Senat strebt die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Bei Stellenausschreibungen ist darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, ausdrücklich erwünscht sind.
die sind nicht ausdruecklich erwuenscht.
die selbstgeisselung der deutschen kennt keine grenzen...
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10.12.2010, 17:08Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
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10.12.2010, 17:13
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10.12.2010, 17:13
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10.12.2010, 17:14
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10.12.2010, 17:14



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