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  1. Inaktiver User

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Diese Argumente sind einfach dumm!

    Es geht um die Abschiebung von Ausländern. Deutsche können nicht aus Deutschland abgeschoben werden.

    Man mag derartige Bereicherung für verwerflich halten (ich tue das auch) aber sie ist nicht kriminell.
    Ging es nicht auch um Rechtsstaat?

  2. Inaktiver User

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Genau das ist der Punkt:

    Moralsich verwerflich, aber legitim.
    Und das nennt sich dann Rechtsstaat.
    Geändert von Inaktiver User (07.12.2010 um 12:28 Uhr)

  3. Inaktiver User

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Vor dem Hintergrund bestehender Regelungen ist es die Aufgabe der Politik, Justiz und Behörden zu motivieren, diese Regeln auch konsequent anzuwenden.

    Dies geschieht nicht.

    Wenn sich bei konsequenter Anwendung der bestehenden Regeln erweist, dass diese nicht ausreichen, dann müssen sie verschärft werden.

    Genau dies habe ich in diesem Strang geschrieben.


    Ein Beispiel für eine konsequente Anwendung der bestehenden Regeln könnte sein, dass man entscheidet, dass der Schutz der Familie nicht notwendigerweise bei uns zu geschehen hat:

    Es besteht kein Grund, warum ein verurteilter Krimineller nicht abgeschoben werden sollte, nur weil er dadurch von seiner Familie getrennt würde, wenn die Familie - wie es praktisch immer der Fall ist - die Möglichkeit hat, ihn ins Heimatland zu begleiten.


    Ich möchte nochmals betonen, dass ich kein Problem damit habe, verurteilte Kriminelle "zu diskriminieren".

    Wer sich außerhalb unserer Gesellschaft stellt, sollte sich nicht auf genau die Regeln berufen, die er verletzt hat.
    Christlich ist das auch nicht gerade.
    Die Religion lehrt eigentlich:

    „Wenn dich einer auf die linke Backe schlägt, dann halt ihm auch die andere hin“ (Mt 5,39)

  4. Inaktiver User

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Christlich ist das auch nicht gerade.
    Die Religion lehrt eigentlich:

    „Wenn dich einer auf die linke Backe schlägt, dann halt ihm auch die andere hin“ (Mt 5,39)

  5. Inaktiver User

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Um es zu verstehen, müsste man den neuesten Thread "Kultursensibel" kennen.
    Geändert von Inaktiver User (07.12.2010 um 13:22 Uhr)

  6. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    Ist das den Umfrageteilnehmern klar? Ich habe da meine Zweifel.
    Den korrekten Klarblick haben doch nur einige wenige User in diesem Forum. Da kann die große Masse da draußen intellektuell einfach nicht mithalten.

  7. User Info Menu

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von ceremony Beitrag anzeigen
    Den korrekten Klarblick haben doch nur einige wenige User in diesem Forum. Da kann die große Masse da draußen intellektuell einfach nicht mithalten.
    Teil uns doch einfach mit, wie die Fragestellung genau war - ich möchte auch so gern den Klarblick haben !

  8. Inaktiver User

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die problematischen arabischen Großfamilien wird man aus den genannten Gründen aber trotzdem nicht los.
    Es würde völlig reichen, wenn man die kriminellen Mitglieder verurteilen und inhaftieren würde. Aber das tut man auch nicht.
    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ist das den Umfrageteilnehmern klar? Ich habe da meine Zweifel.
    Nein, das glaube ich auch nicht. Sie bekommen im eigenen Umfeld Dinge mit, die so nicht OK sind, hinzu kommen einschlägige Zeitungen. Wobei ich diesen Artikel bestätigen kann. Ich habe gerade neulich selber im Gerichtssaal mitgekriegt, wie ein Mann, der einem anderen den Kehlkopf eingedrückt hat, den Gerichtssaal als freier Mann verließ - mit der Begründung, er habe das nicht gewollt.

    Wenn unsereiner beim Einparken ein Auto rammt und sagt, man habe das nicht gewollt, muss man trotzdem zu 100% für die Folgen einstehen. Bei schwerer Körperverletzung gilt das wohl nicht.

    Bekannterweise laufen in diversen Großstädten hunderte von Intensivtätern frei herum. Warum eigentlich?

    Das Umfrageergebnis ergibt sich ganz bestimmt nicht aus einer fundierten analytischen Bestandsaufnahme, sondern ist die Momentaufnahme eines Bauchgefühls. Auch wenn die Entscheidungsgrundlage verworren ist, sollten Politiker derartige Ergebnisse ernst nehmen.
    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ärgerlicherweise ertappe ich mich mittlerweile selber dabei, dass ich mir über "kriminelle arabische Großfamilien" den Kopf zerbreche. Wir leben in einem Rechtsstaat und haben es immer nur mit kriminellen Individuen zu tun. Kollektivstrafen und Sippenhaft haben weder in unserem Rechtssystem noch in meinen Überlegungen etwas verloren.
    Nun, Ehrenmord und ähnliche Verbrechen werden aber kollektiv geplant und begangen. Sonst haben wir wieder den Fall Hatun Sürücü, wo eben der "Täter" seine Jugendstrafe bekommt und die Anstifter fröhliche Urständ feiern. Insofern würde ich derartige Überlegungen nicht gänzlich ablehnen.

  9. Inaktiver User

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ..... Ich habe gerade neulich selber im Gerichtssaal mitgekriegt, wie ein Mann, der einem anderen den Kehlkopf eingedrückt hat, den Gerichtssaal als freier Mann verließ - mit der Begründung, er habe das nicht gewollt.
    Du möchtest doch jetzt nicht erzählen er hätte eine Freispruch bekommen.

    Wenn unsereiner beim Einparken ein Auto rammt und sagt, man habe das nicht gewollt, muss man trotzdem zu 100% für die Folgen einstehen. Bei schwerer Körperverletzung gilt das wohl nicht.
    Segres, das kann doch nicht dein ernst sein.
    Natürlich hat man die Folgen zu tragen wenn man sich einer Körperverletzung schuldig gemacht hat und einem das auch nachgewiesen werden kann.

    Nun, Ehrenmord und ähnliche Verbrechen werden aber kollektiv geplant und begangen. Sonst haben wir wieder den Fall Hatun Sürücü, wo eben der "Täter" seine Jugendstrafe bekommt und die Anstifter fröhliche Urständ feiern. Insofern würde ich derartige Überlegungen nicht gänzlich ablehnen.
    Grundsätzlich ist jedem eine individuelle Schuld nachzuweisen. Dann und nur dann ist es möglich auch eine Verurteilung zu erreichen.

  10. Inaktiver User

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ..... Ich habe gerade neulich selber im Gerichtssaal mitgekriegt, wie ein Mann, der einem anderen den Kehlkopf eingedrückt hat, den Gerichtssaal als freier Mann verließ - mit der Begründung, er habe das nicht gewollt.........

    Wenn unsereiner beim Einparken ein Auto rammt und sagt, man habe das nicht gewollt, muss man trotzdem zu 100% für die Folgen einstehen. Bei schwerer Körperverletzung gilt das wohl nicht.
    Nochmal dazu.

    § 224 StGB Schwere Körperverletzung
    (1) Wer die Körperverletzung
    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
    2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
    3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
    4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
    5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
    begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Ich behaupte niemand der dessen angeklagt und verurteilt wird geht ohne Strafe aus dem Gerichtssaal.

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