Antworten
Ergebnis 91 bis 100 von 280
-
07.12.2010, 12:23Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
-
07.12.2010, 12:25Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Genau das ist der Punkt:
Moralsich verwerflich, aber legitim.
Und das nennt sich dann Rechtsstaat.Geändert von Inaktiver User (07.12.2010 um 12:28 Uhr)
-
07.12.2010, 12:56Inaktiver User
-
07.12.2010, 13:16
-
07.12.2010, 13:19Inaktiver User
-
07.12.2010, 19:18
-
07.12.2010, 19:43
-
07.12.2010, 19:50Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Es würde völlig reichen, wenn man die kriminellen Mitglieder verurteilen und inhaftieren würde. Aber das tut man auch nicht.
Nein, das glaube ich auch nicht. Sie bekommen im eigenen Umfeld Dinge mit, die so nicht OK sind, hinzu kommen einschlägige Zeitungen. Wobei ich diesen Artikel bestätigen kann. Ich habe gerade neulich selber im Gerichtssaal mitgekriegt, wie ein Mann, der einem anderen den Kehlkopf eingedrückt hat, den Gerichtssaal als freier Mann verließ - mit der Begründung, er habe das nicht gewollt.
Wenn unsereiner beim Einparken ein Auto rammt und sagt, man habe das nicht gewollt, muss man trotzdem zu 100% für die Folgen einstehen. Bei schwerer Körperverletzung gilt das wohl nicht.
Bekannterweise laufen in diversen Großstädten hunderte von Intensivtätern frei herum. Warum eigentlich?
Das Umfrageergebnis ergibt sich ganz bestimmt nicht aus einer fundierten analytischen Bestandsaufnahme, sondern ist die Momentaufnahme eines Bauchgefühls. Auch wenn die Entscheidungsgrundlage verworren ist, sollten Politiker derartige Ergebnisse ernst nehmen.
Nun, Ehrenmord und ähnliche Verbrechen werden aber kollektiv geplant und begangen. Sonst haben wir wieder den Fall Hatun Sürücü, wo eben der "Täter" seine Jugendstrafe bekommt und die Anstifter fröhliche Urständ feiern. Insofern würde ich derartige Überlegungen nicht gänzlich ablehnen.
-
07.12.2010, 20:00Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Du möchtest doch jetzt nicht erzählen er hätte eine Freispruch bekommen.
Segres, das kann doch nicht dein ernst sein.Wenn unsereiner beim Einparken ein Auto rammt und sagt, man habe das nicht gewollt, muss man trotzdem zu 100% für die Folgen einstehen. Bei schwerer Körperverletzung gilt das wohl nicht.
Natürlich hat man die Folgen zu tragen wenn man sich einer Körperverletzung schuldig gemacht hat und einem das auch nachgewiesen werden kann.
Grundsätzlich ist jedem eine individuelle Schuld nachzuweisen. Dann und nur dann ist es möglich auch eine Verurteilung zu erreichen.
Nun, Ehrenmord und ähnliche Verbrechen werden aber kollektiv geplant und begangen. Sonst haben wir wieder den Fall Hatun Sürücü, wo eben der "Täter" seine Jugendstrafe bekommt und die Anstifter fröhliche Urständ feiern. Insofern würde ich derartige Überlegungen nicht gänzlich ablehnen.
-
07.12.2010, 20:09Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Nochmal dazu.
§ 224 StGB Schwere Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ich behaupte niemand der dessen angeklagt und verurteilt wird geht ohne Strafe aus dem Gerichtssaal.



Zitieren
