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Ergebnis 401 bis 410 von 437
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12.10.2010, 21:03
AW: Hartz4 nur bei gemeinnütziger Arbeit
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12.10.2010, 21:07
AW: Hartz4 nur bei gemeinnütziger Arbeit
Ich möchte nichts mit Naturkost zu tun haben. In meinem Alter braucht man alle Konservierungsstoffe, die man kriegen kann.
George Burns (1896-1996), amerik. Humorist u. Stückeschreiber
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12.10.2010, 21:09
AW: Hartz4 nur bei gemeinnütziger Arbeit
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12.10.2010, 21:12
AW: Hartz4 nur bei gemeinnütziger Arbeit
Wenn du da einen Arbeitslosen hast der nicht mit Kindern und älteren Menschen kann, dann braucht man ihn auch nicht für solche Tätigkeiten einzuteilen. Das bringt nämlich den Kindern und älteren Menschen dann nichts.
Wenn ich das Laub zusammenfege dann ist es etwas anderes. Dazu kann man Unwillige auch "zwingen".
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12.10.2010, 21:17
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12.10.2010, 21:19
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12.10.2010, 22:31
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12.10.2010, 22:43
AW: Hartz4 nur bei gemeinnütziger Arbeit
Das wirklich kuriose an all diesen Statistiken ist doch wirklich, dass nicht immer vordergründig auch die jeweilige Lage der Befragten berücksichtigt wird.
Natürlich will die Mehrheit der Menschheit überwiegend Gutes, aber nur solange sie damit nicht ganz persönlich und selbst behelligt wird.
Denn: Soziale Kompetenz kann man einfach nicht erzwingen, sondern nur erlernen. Und das so früh wie möglich. Alles andere macht keinen Sinn und ist vergeudete Lebensmüh.
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12.10.2010, 22:53
AW: Hartz4 nur bei gemeinnütziger Arbeit
Man könnte fast meinen, sie würden sich gern als solche und eben genau so halten lassen ...
... denn gemeinnützige Tätigkeiten quer Beet gäbe es genug, nur manchmal ist es wohl einfacher, gar nichts zu können. Früh gelernt und ja, bisher auch sehr gefördert und gefordert, in der allzu bequemen Hängematte der deutschen Bundesrepublik.
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12.10.2010, 23:34Inaktiver User
AW: Hartz4 nur bei gemeinnütziger Arbeit
Nächster Versuch:
4.832.000 erwerbsfähige Hartz 4 Empfänger gibts.(arbeitsfähig heisst, man muss fähig sein, 3 Stunden täglich zu arbeiten)
58 % davon erhalten Leistungen ohne arbeitslos gemeldet zu sein.
Das sind unter anderem erwerbstätige Leistungsempfänger(Aufstocker) 10 %.
Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsförderung, die weiter Leistungen aus der Grundsicherung beziehen. Dazu gehören die Beschäftigten in Ar-beitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante, Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen sowie Personen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die zusammen 11 % der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ausmachten.
Und zuletzt erwerbsfähige Hilfebedürftige, die dem Arbeitsmarkt aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Verfügung stehen, etwa weil sie die Schule besuchen, kleine Kinder bzw. pflegebedürftige Angehörige betreuen, krank sind oder die vorruhestandsähnliche Regelung des § 428 SGB III i.V.m. dem § 65 SGB II in Anspruch nehmen.In diese Gruppe fallen die restlichen 37 % der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.
Dann kommen noch 1,7 Millionen Kinder dazu.
4.550.880 Hilfeempfänger fallen schon mal aus deiner geforderten Arbeitspflicht heraus, weil sie entweder schon arbeiten oder eben aus verschiedene Gründen nicht arbeiten können.
Die von dir geforderte Arbeitspflicht gibts bereits.
Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
- er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,
- die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,
- die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne des SGB VIII oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
- die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
- der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht. Ein solcher Grund muss von der Bedeutung den vorgenannten konkreten Gründen für eine Unzumutbarkeit gleich kommen.Ob der Inhalt einer Tätigkeit den Vorstellungen und Ansprüchen des zu Vermittelnden entspricht, ist an sich unerheblich.
Soviel dazu, so stehts im Gesetz. Da steht noch nicht mal drin, dass die Arbeit auch bezahlt werden muss.
Ein Eurojobber erhalten entgegen landläufigen Meinungen nicht 1 € Stundenlohn. Dazu ist das Geld nicht gedacht. Es ist eine Aufwandsentschädigung, für die im Zuge der Arbeitsaufnahme anfallenden Kosten(Arbeitskleidung, Verpflegung, Fahrgeld).
Weiterhin müssen 1 € Jobs zusätzlich sein und dürfen keine Arbeitsplätze gefährden. Wenn die Arbeitsplätze also zusätzlich sind, sind sie unnütz. Reine Beschäftigungsmassnahmen also, die die Leute disziplinieren und vom Rumgammeln oder schwarzarbeiten abhalten sollen. Ohne jeden wirtschaftlichen und sozialpolitischen Effekt.
Decken sie dagegen dringend erforderliche Arbeiten ab, für die angeblich kein Geld da ist, sind sie nicht zusätzlich und entsprechen damit nicht mehr den Kriterien für 1 € Jobs.
Zu der Legende, dass jede Art von Beschäftigung und sei es ehrenamtliche oder 1 € Beschäftigungstherapien oder völlig von der Ausbildung und Berufserfahrung abweichende Beschäftigungen(Physiker putzt Klo, Klofrau macht Computerkurs)gut für die Arbeitssuche und Vermittlung sind frage ich mich nur, warum dann Leute mit teilweise 10, 15, 20 Jahren Berufserfahrung überhaupt arbeitslos werden bzw. nicht nahtlos vermittelt werden können. Wenn du nämlich erstmal den Stempel vom AA in der Vita hast, sei es auch nur für einen Tag, dann kannst du deine sämtlichen gesammelten Erfahrungen in die Tonne treten. Da will keiner mehr was von wissen. Schon gar nicht von Erfahrungen im Strassen reinigen, Abfall sortieren, Toiletten putzen, Geschirr spülen, Alten oder Kindern vorlesen, HUndekot aufsammeln und ähnliches lehrreichen Tätigkeiten.
Natürlich ist es verlockend für Gemeinden, ihre gemeinnützigen öffentlichen Aufgaben wie Strassenbau und -pflege, Ver- und Entsorgung, Abfallbeseitigung, Grünpflege, Friedhofsverwaltung, Schulen, Kindergärten, Jugendeinrichtungen, Spielplätze, öffentlichen Nahverkehr, Reinigung und Instandsetzung von öffentlichen Gebäuden, Feuerwehr, Krankenpflege und -transport, kulturellen Einrichtungen, Bibliotheken, Schwimmbäder und andere Sportstätten, Zoos und Museen, Theater sämtlichst von Hartz 4 Empfängern besorgen zu lassen.
Aber das kanns nicht sein. Auch Angestellte in der öffentlichen Verwaltung sind Steuerzahler. Fallen die alle weg, steigen die Arbeitslosenzahlen ins Unermessliche. Und das Steueraufkommen sinkt proportional, so dass letztendlich immer weniger Geld für öffentliche Aufgaben zur Verfügung steht.
Mir ist schon klar, das gerade diejenigen, die hier vehement für Arbeitspflicht einstehen der Meinung sind, die öffentlichen Einrichtungen eh nicht zu brauchen und sowieso nur für unnütze Geldverschwendung zu halten. Klar, ein schwer arbeitender Gutverdiener hat entweder gar keine Kinder oder hat es nicht nötig, sie in öffentliche Schulen oder Kindergärten zu schicken, er würde auch nie einen Fuss in ein öffentliches Krankenhaus oder ein Schwimmbad setzen und nutzt den öffentlichen Nahverkehr nicht. Theater und andere kulturelle Einrichtungen braucht er auch nicht, er hat gar keine Zeit dafür, schliesslich arbeitet er rund um die Uhr. Da geht nur der Pöbel hin und verbrät das schwer verdiente Geld des Steuerzahlers statt zu arbeiten.
Aber, liebe schwer gebeutelte Schwerverdiener, Strassen braucht ihr und den Friedhof braucht ihr alle eines Tages.Geändert von Inaktiver User (12.10.2010 um 23:39 Uhr)



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