Deutschland: Novellierung des Zuwanderungsrechts - Migration-Info - Newsletter Migration und Bevölkerung 06/07
Regelung des Familiennachzugs: Besonders die im Rahmen der Umsetzung von elf EU-Richtlinien eingeführten Restriktionen beim Familiennachzug wurden kontrovers diskutiert (vgl. MuB 2/07, 3/07). Künftig dürfen Ehepartner aus Nicht-EU-Ländern nur noch dann nach Deutschland ziehen, wenn sie volljährig sind und bereits vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachweisen können. Sie müssen sich auf „rudimentäre Weise“ verständigen können.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Angehörige von Staaten, deren Bürger ohne Visum nach Deutschland einreisen können. Ehepartner aus Ländern wie Südkorea, Japan, Australien oder den USA müssen deshalb keine Sprachkenntnisse nachweisen – Türken, Thailänder oder Partner aus afrikanischen Staaten hingegen schon. Außerdem wird verlangt, dass der Lebensunterhalt der Familie vollständig aus eigenen Mitteln gesichert ist.
Ansonsten geht es wohl niemanden etwas an ob die Frau dann arbeitet oder schlicht Hausfrau ist.
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10.09.2010, 14:11Inaktiver User
AW: Was ist falsch an Sarrazins Aussagen??
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10.09.2010, 14:14
AW: Was ist falsch an Sarrazins Aussagen??
Dann wird eben irgendeine fingierte Gehaltsbescheinigung eingereicht. Sagt mal, lebt ihr eigentlich auf dem Mond?
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10.09.2010, 14:15Inaktiver User
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10.09.2010, 14:17Inaktiver User
AW: Was ist falsch an Sarrazins Aussagen??
Das hieß im Fall der chinesischen Braut eines Freundes von uns übrigens, daß sie mehrere Monate ganztags Deutsch gelernt hat und eine Prüfung beim Gothe-Institut in Shanghai absolvieren mußte, damit sie ein Visum bekam, um ihn (deutscher Staatsbeamter) hier heiraten zu können.
So "ohne" ist das also nicht.
Und für eine halbe Analphabetin im tiefsten Anatolien praktisch garnicht umsetzbar.
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10.09.2010, 14:17
AW: Was ist falsch an Sarrazins Aussagen??
Ach nee, wirklich? Ich erinnere mich hier an erbitterte Diskussionen, wonach sämtliche Hausfrauen von der Allgemeinheit subventioniert werden über Ehegattensplitting, kostenlose Krankenversicherung über den Partner, usw. und damit hatten viele ein Problem.
Jetzt plötzlich so tolerant?
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10.09.2010, 14:19
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10.09.2010, 14:20Inaktiver User
AW: Was ist falsch an Sarrazins Aussagen??
Ein freiwilliger Rücktritt schließt eine Kündigungsschutzklage aus.
Warum ist er freiwillig zurückgetreten, obwohl er angekündigt hat sich mit Händen und Füßen gegen einen Hinauswurf wehren zu wollen.
Einsicht? Schlechte Karten in einem Gerichtsverfahren? Gute Abfindung? Risiko nach einem verlorenen Gerichtsverfahren ohne Hosen dazustehen?
Warum auch immer er nicht mehr klagen will - sicher ist jedenfalls, dass er nicht klagen wird.
.Geändert von Inaktiver User (10.09.2010 um 14:26 Uhr)
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10.09.2010, 14:23Inaktiver User
AW: Was ist falsch an Sarrazins Aussagen??
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10.09.2010, 14:28Inaktiver User
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10.09.2010, 14:28
AW: Was ist falsch an Sarrazins Aussagen??
Das Gerichtsverfahren hätte er mit Sicherheit gewonnen. Und genau das ist das Problem. Wie stünden dann Kanzlerin und Bundespräsident da? Nicht gut.
Ich denke, er hat aus staatsbürgerlicher Pflicht gehandelt, das Gesicht des Bundespräsidenten zu wahren. Man wird ihm ins Gewissen geredet haben, das Amt des BP nicht zu beschädigen.
Aber du wirst es sicher besser wissen, du gehst ja vermutlich in der Bundesbank ein und aus. Bist du nicht sogar mit Merkel befreundet? Du hast doch immer so gut bescheid gewusst, was die Angela gerne bzw. lieber machen würde als das was sie tut.



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