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  1. Inaktiver User

    Straßburg: Salomonische Entscheidung in Sachen Gäfgen?

    Mit der Gewaltandrohung gegen Gäfgen bei der Fahndung nach einem entführten Kind habe Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen, entschieden die Straßburger Richter. Sie warfen Deutschland eine mangelnde juristische Aufarbeitung der Folterandrohung vor.

    Die Richter entschieden, dass "die Bestrafung der Polizeibeamten nicht den notwendigen Abschreckungseffekt hatte, um vergleichbaren Konventionsverletzungen vorzubeugen". Mit anderen Worten: Deutschland hat zwar die Polizeibeamten, die Gäfgen mit Folter drohten, bestraft. Allerdings waren diese Strafen zu gering. Die Straßburger Richter bezweifeln in ihrem Urteil, dass in Deutschland "angemessen auf den Ernst der Lage" - also die Folterandrohung - reagiert worden sei. Sie entschieden, dass "die deutschen Behörden dem Beschwerdeführer keine ausreichende Abhilfe für seine konventionswidrige Behandlung gewährt hatten".

    Gleichwohl habe Gäfgen selbst einen fairen Prozess gehabt - mit einem neu aufgerollten Strafverfahren kann der 35-Jährige daher nicht rechnen. Das hatte er mit seiner Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bezweckt.

    Für Magnus Gäfgen bedeutet dies, dass sein juristischer Feldzug durch alle deutschen und europäischen Instanzen nun beendet ist, er wird weiter in der Justizvollzugsanstalt im nordhessischen Schwalmstadt seine lebenslange Haftstrafe absitzen.

    Für die Familie des getöteten Bankierssohns bedeutet es, dass nun vielleicht endlich die Ruhe einkehrt, die ihr Anwalt Eberhard Kempf mehrfach eingefordert hat. Man hoffe, "dass endgültig mit den rechtlichen Erörterungen Schluss ist", hatte der Jurist im Vorfeld der Verkündung im Namen der Familie gesagt.

    Für die deutsche Justiz kommt der Urteilsspruch einem Erdbeben gleich. Denn auch wenn die Richter die Beschwerde Gäfgens abgelehnt haben, so haben sie doch Grundsätze in ihrem Urteil erläutert, die von großer Tragweite sind.(...)


    weiter zum Spiegel-Artikel

    Für Laien sehr verwirrend die Erläuterungen hier: *klick*
    Vielleicht können Juristen unter den BRICOM-Usern helfen?
    .

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    AW: Straßburg: Salomonische Entscheidung in Sachen Gäfgen?

    Als ich das Urteil heute früh in der Zeitung las, war ich sehr erleichtert. Ein wirklich salomonisches Urteil des Gerichtshofes. Die Verhörmethoden wurden zwar beanstandet, auch die strafrechtlichen Folgen für die Polizisten, aber am eigentlich Urteil - Lebensländlich - wurde nichts kritisiert.
    Herrn Gäfgen wird sitzen und wir werden nichts mehr von ihm hören, was die allerschlimmste Strafe für diesen Großkotz ist.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  3. Inaktiver User

    AW: Straßburg: Salomonische Entscheidung in Sachen Gäfgen?

    Er will noch Schmerzensgeld, für die erlittene Folterdrohung.
    Leutheuser-Schnarrenberg hat angekündigt, die Sache so schnell wie möglich vom Tisch bringen zu wollen.
    Aber danach ist hoffentlich wirklich Ruhe.

    Und danach gibt es hoffentlich auch nie wieder einen Fall, in dem ein Polizist mit Folter droht und anschließend zu einem Geldsträfchen verurteilt wird, so dass wir zittern müssen, dass ein Schwein mit Freispruch davon kommt.

  4. User Info Menu

    AW: Straßburg: Salomonische Entscheidung in Sachen Gäfgen?

    Der Schmerzengeldprozeß läuft und wird sicherlich bald abgeschlossen. Was ihm ein Gericht an Schmerzengeld zubilligt, keine Ahnung. Ist eigentlich auch egal.
    Das Geld kann zu den Kosten seiner Unterbringung mit herangezogen werden ( wie z.B. bei inhaftierten Rentnern ja auch ihre Rente eingezogen werden kann, um die hohen Haftkosten zu senken. Alles Lebensnotwendige erhält er ja.)
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  5. User Info Menu

    AW: Straßburg: Salomonische Entscheidung in Sachen Gäfgen?

    Ich hoffe, damit hat sich die in der Bricom (v.a. unter den hier Beteiligten) immer wieder Mal aufkommende Diskussion über die Verwertbarkeit "giftiger Früchte" vor deutschen Gerichten nachhaltig erleuchtet.

  6. Inaktiver User

    AW: Straßburg: Salomonische Entscheidung in Sachen Gäfgen?

    Zitat Zitat von Ahab Beitrag anzeigen
    Ich hoffe, damit hat sich die in der Bricom (v.a. unter den hier Beteiligten) immer wieder Mal aufkommende Diskussion über die Verwertbarkeit "giftiger Früchte" vor deutschen Gerichten nachhaltig erleuchtet.
    Das ist das, was ich an dieser Entscheidung nicht ganz verstehe.
    Siehe Eröffnungsposting, zweiter Link.

    Offenbar ist es so, dass eine Verwertung vergiftete Früchte sehr wohl verboten ist, aber durch die näheren Umstände dieses konkreten Falls, nicht zuletzt auch durch die gerichtliche (Schein-)Aufarbeitung in Verfahren gegen Daschner und in Revisionsverfahren bezüglich Gäfgen dazu geführt hat, dass das Straßburger Gericht auf schmalstem Grat balancierend Gäfgen keinerlei Genugtuung geben wollte und dem Rechtstaat gleichwohl die Grenzen des Erlaubten aufzeigte.

  7. User Info Menu

    AW: Straßburg: Salomonische Entscheidung in Sachen Gäfgen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das ist das, was ich an dieser Entscheidung nicht ganz verstehe.
    Siehe Eröffnungsposting, zweiter Link.

    Offenbar ist es so, dass eine Verwertung vergiftete Früchte sehr wohl verboten ist ...
    Wie kommst Du darauf. Im Artikel steht doch ganz klar:

    Im amerikanischen Strafprozess gibt es eine Doktrin, die allegorisch von einem vergifteten Baum spricht, der keine genießbaren Früchte hervorbringt. Hierzulande hat sich die Rechtsprechung bislang verweigert, solch eine "Fernwirkung" anzunehmen.

    Das muss sie auch weiterhin nicht...


    Gäfgens Ziel war ja, sein Verfahren aufheben zu lassen wegen der verbotenen Früchte -weil er das im Verfahren gegebene zweite Geständnis, und es die Spurenverwertung, nur wegen den unter Folter erzwungenen Einlassungen gegeben habe.

    Das spielt aber keine Rolle, weil es eben der vergiftete Baum (Folter) die Früchte (Geständnis aufgrund der durch Folter erzwungenen Aussagen und daraufhin gefundenen Spuren) nicht auch vergiftet.

    Dass Du nun, nachdem Gäfgen verloren hat, immer noch darauf bestehen willst, dass vergiftete Früchte grundsätzlich nicht verwendet werden dürfen ist schon etwas irritierend.

  8. Inaktiver User

    AW: Straßburg: Salomonische Entscheidung in Sachen Gäfgen?

    Vielleicht ist dieser link etwas verständlicher .

    Gäfgen hat in der Hauptverhandlung sein erstes (unverwertbares) Geständnis nach Belehrung, dass jenes nicht verwertet werden dürfe, aus freien Stücken wiederholt. Deshalb sei es -das 2. Geständnis - verwertbar. So zumindest die Mehrheit der Richter.

  9. User Info Menu

    AW: Straßburg: Salomonische Entscheidung in Sachen Gäfgen?

    Der Link aus der FAZ ist wirklich besser, da hier verständlicher formuliert wird.

    "Sein [Gäfgens] neues Geständnis in der Hauptverhandlung - nach seiner Belehrung, dass alle seine früheren Aussagen nicht als Beweis gegen ihn verwendet werden dürften - sei Grundlage seiner Verurteilung."

    daher gibt es kein neues Verfahren.

    "Gäfgen erhält keine Entschädigung - die hatte er auch nicht beantragt -, wohl aber werden ihm 1723,40 Euro plus Zinsen für Auslagen erstattet."



    "Das Gericht stellte jedoch fest, dass die der Nötigung im Amt beziehungsweise der Verleitung eines Untergebenen zur Nötigung im Amt für schuldig befundenen Polizeibeamten nur zu sehr milden Strafen verurteilt worden seien. Zwar sei dieser Fall nicht vergleichbar mit Beschwerden über „brutale Willkürakte“.

    Dennoch habe die Bestrafung der Polizisten womöglich nicht den notwendigen Abschreckungseffekt, um vergleichbaren Verletzungen der Menschenrechtskonvention vorzubeugen."

    Das ist der Kritikpunkt der Richter.

    Oder kurz anders formuliert: hätte der Staat Deutschland schärfer und härter den Gesetzesrahmen bei der Bestrafung gegen den Polizisten ausgeschöpft, wäre alles in Ordnung. (etwas salopp formuliert)
    Körperlich Distanz
    Sozial zusammen


    You'd have to be here
    I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
    It's northerly facing and close to an open fjord
    The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
    Calling so slowly from summer's before

    Kari Bremnes

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    AW: Straßburg: Salomonische Entscheidung in Sachen Gäfgen?

    Zitat Zitat von Ahab Beitrag anzeigen
    Gäfgens Ziel war ja, sein Verfahren aufheben zu lassen wegen der verbotenen Früchte -weil er das im Verfahren gegebene zweite Geständnis, und es die Spurenverwertung, nur wegen den unter Folter erzwungenen Einlassungen gegeben habe.
    Folterandrohung! Bzw. Androhung von Schmerzen! Keine Folter. Das ist ein wichtiger Punkt. Nur zur Klarstellung.
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