Das ist wohl die wichtigste und erst auf den zweiten Blick zu erkennende Folgerung aus diesem Fall.
Ein unter Folter oder Folterandrohung erzwungenes Geständnis darf nicht gegen den Täter/Tatverdächtigen gerichtlich verwendet werden. Im schlimmsten Fall gibt es also, wegen der Folter/androhung, ein Geständnis, aber keine Verurteilung.
Das sollten auch alle Befürworter von solchen Methoden bedenken.
PS: Einfügung in [] von mir. Mit erscheint das wichtig, allzu oft klassifizieren wir Straftäter, die üble Dinge gemacht haben, mit Tiernamen ab. Es sind aber Menschen. Nur Menschen sind zu solchen grausamen Taten fähig.
Antworten
Ergebnis 11 bis 17 von 17
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04.06.2010, 15:55
AW: Straßburg: Salomonische Entscheidung in Sachen Gäfgen?
Körperlich Distanz
Sozial zusammen
You'd have to be here
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It's northerly facing and close to an open fjord
The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
Calling so slowly from summer's before
Kari Bremnes
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04.06.2010, 16:16Inaktiver User
AW: Straßburg: Salomonische Entscheidung in Sachen Gäfgen?
M. E. hat das Gericht sehr gut den schmalen Grad zwischen juristischem und moralischem Unrecht getroffen. Juristisch hätte das Geständnis nicht verwertet werden dürfen, aus meiner - juristischen - Sicht auch nicht das 2. Geständnis vor Gericht, da Gäfgen da bereits aufgrund des 1. Geständnisses zu keiner freien Meinungsbildung mehr kommen konnte. Aber Gäfgen freizusprechen und den Mord an Jakob von Metzler damit ungesühnt/ungerichtet zu lassen, wäre moralisch nicht vertretbar und widerspricht dem Gerechtigkeitssinn. So mußte also die Verurteilung bestätigt, aber der Deutsche Staat, bzw. sein Vorgehen abgewatscht werden. Und da haben die Richter dann übersehen, dass man Geständnis 1 und 2 nciht voneinander trennen kann, beide wegen des Beweisverwertungsgebotes nicht berücksichtigt werden dürften und Gäfgen somit freigesprochen werden müßte.
M. E. haben die Richter der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshof hier schlicht und einfach ausgenutzt, dass über ihnen nur noch der liebe Gott schwebt. Mit dieser Entscheidung ist das Thema nun zum Glück durch. Die Familie wird ihr Kind nicht wiederbekommen, kann aber jetzt endlcih zur Ruhe kommen, und das Folterverbot ist und bleibt in Deutschland unantastbar.
Das Schmerzensgeldverfahren dürfte mit einem relativ geringen Betrag ausgehen. Die "Preise" fallen in Deutschland nicht so hoch aus, so dass Gäfgen für seinen "seelischen" Schock nicht mit viel rechnen kann.
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04.06.2010, 16:37
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04.06.2010, 20:30
AW: Straßburg: Salomonische Entscheidung in Sachen Gäfgen?
Ich will keine Haare spalten.

Ich denke nur, dass es einen Unterschied in der richterlichen Beurteilung macht, ob tatsächlich körperliche Folter angewandt wurde oder diese "nur" verbal angedroht wurde (was allerdings als seelische Folter gewertet werden kann).
Wäre es zu körperlichen Schmerzufügungen durch die Polizei gekommen, stünde der Staat schlecht da. Dann hätte Strassburg auch nicht so argumentieren können.Körperlich Distanz
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04.06.2010, 20:33Inaktiver User
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04.06.2010, 21:43Inaktiver User
AW: Straßburg: Salomonische Entscheidung in Sachen Gäfgen?
Das auch und - das ist jetzt aber völlig unjuristisch, sie haben damit auch neuen Mord verhindert. Hätten sie anders entschieden, hätte Gäfgen freigesprochen werden müssen. Ich glaube, dass er sich nicht so gut hätte verstecken können, dass ihn nicht jemand aufgespührt und umgebracht hätte. Und den Richtern wäre wohl auch nicht so wohl gewesen......
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04.06.2010, 21:54Inaktiver User



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