Danke für die Zahlen, Opelius!
Belegbare Statistiken sind eine bessere Diskussionsgrundlage als verallgemeinernde Stammtischparolen.
Antworten
Ergebnis 41 bis 50 von 57
-
16.04.2010, 10:18Inaktiver User
AW: Ständiger Volksentscheid zur Kirchensteuer
-
16.04.2010, 10:50
-
16.04.2010, 10:56
AW: Ständiger Volksentscheid zur Kirchensteuer
Nein, wo sollte man eine Statistik für ein nicht abgeschlossenes Jahr finden?
Dafür habe ich allerdings eine Plakataktion gefunden, die sich stark macht für Kirchenaustritt. Pikanterweise steckt da eine Sekte dahinter, die sich "Universelles Leben" nennt.
QuelleDie Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
-
16.04.2010, 11:08Inaktiver User
AW: Ständiger Volksentscheid zur Kirchensteuer
Im Parallel-Thread habe ich in dem von Opelius heute eingestellten Link u. a. das hier gelesen:
"Unterdessen geht eine dramatische Austrittswelle durch die katholische Kirche. Allein in der von Erzbischof Zollitsch geleiteten Diözese Freiburg haben im März 2711 Katholiken ihrer Kirche den Rücken gekehrt. Im Vorjahresmonat, infolge des heftigen Streits um die erzkonservative Piusbruderschaft, waren es "nur" 1058. "
Quelle
-
16.04.2010, 11:22
AW: Ständiger Volksentscheid zur Kirchensteuer
Danke für deinen Artikel! Schlimm!
"Immer mehr Kirchenaustritte in Bayern
Seit Anfang März treten in einigen Regionen Bayerns immer mehr Menschen aus der katholischen Kirche aus. Nach Informationen des BR haben sich die Austritte hier im Vergleich zum Februar fast verdoppelt. Zu den Gründen ist nichts bekannt, da die Standesämter dies nicht abfragen...
In der evangelischen Kirche blieben die Austritte in etwa konstant."
Quelle: Katholische Kirche: Immer mehr Kirchenaustritte in Bayern | Aktuell | BRDie Kunst der Wahrnehmung
-
16.04.2010, 11:50Inaktiver User
AW: Ständiger Volksentscheid zur Kirchensteuer
Beim Thema Kirchensteuer finde ich es wirklich schade, dass keine andere Religionsgemeinschaft den Organisationsgrad hat, um das Privileg der Kirchensteuer in Deutschland einzuklagen. Wäre spannend was passieren würde, wenn die muslimische Vereinigungen in D sich zusammenschließen würden und vors Bundesverfassungsgericht ziehen würden.
Ich selbst bin im Jahr 1999 natürlich aus der katholischen Kirche ausgetreten: Zöllibat, nur der Papst darf die Bibel auslegen, niederknien beim Beten und die damit verbundene Demütigung, wenn man mit Gott sprechen will, Behandlung der Frauen in der katholischen Kirche, die Verheißung des Paradies (sprich: Gläubige klein halten, müssen mit Schicksal zufrieden sein, denn nach dem Tod kommt das Paradies), Diktatur des Papstes, keinerlei Ansatz von Demokratie.
Aus der evangelischen Kirche wäre ich vielleicht nicht ausgetreten. weil dort die Nächstenliebe praktiziert wird und nicht nur auf dem Papier steht.
-
16.04.2010, 11:55
-
16.04.2010, 12:06Inaktiver User
AW: Ständiger Volksentscheid zur Kirchensteuer
das hört sich aber anders an:
(5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.
-
16.04.2010, 12:13Inaktiver User
AW: Ständiger Volksentscheid zur Kirchensteuer
Das ist nicht richtig. Auch die israelitische Kultusgemeinde und andere erheben Kirchensteuern.
Klagen ist dazu noch nicht einmal nötig.
Sie brauchen bloß eine Körperschaft des öffentlichen Rechts werden, (gem. Art. 140 GG, bzw. 137 Weimarer Verfassung) Wie das geht wird ihnen jeder Staatsrechtler ganz einfach erklären können.Wäre spannend was passieren würde, wenn die muslimische Vereinigungen in D sich zusammenschließen würden und vors Bundesverfassungsgericht ziehen würden.
Derzeit nutzen folgende Kirchen und Organisationen die Möglichkeit des Kirchensteuereinzugs durch staatliche Organe:
* die Gliedkirchen der EKD; Konfessionsmerkmal: „ev“ (Kennzahl „61“ bei der Lohnsteuer-Anmeldung[5])
* die Bistümer der Römisch-Katholischen Kirche; Konfessionsmerkmal: „rk“ (Kennzahl „62“)
* das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland; Konfessionsmerkmal: „ak“ (Kennzahl „63“)
* die Freireligiösen Gemeinden (Landesgemeinden Baden, Mainz, Offenbach und Pfalz)
* die Unitarische Religionsgemeinschaft Freie Protestanten
* die jüdischen Gemeinden („Kultussteuer“)
Folgende Kirchen in Hamburg, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, ziehen Ihre Kirchensteuern gem. §8(1)HmbKiStG selbst ein:
* die Mennonitengemeinde zu Hamburg und Altona,
* die Evangelisch-reformierte Kirche in Hamburg,
* die Dänische Seemannskirche in Hamburg
Dagegen erheben unter anderen die folgenden Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und deshalb das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer haben, keine Kirchensteuer:
* die evangelischen Freikirchen
* die orthodoxen Kirchen
* die Zeugen Jehovas
* die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen)
* die Christian Science
* die Neuapostolische Kirche
* die Christengemeinschaft
* der Bund für Geistesfreiheit
* der Humanistische Verband Nordrhein-Westfalen
* die Freien Humanisten Niedersachsen
* die Humanisten Württemberg
* die Siebenten-Tags-Adventisten
Sie finanzieren ihre Arbeit durch freiwillige Mitgliedsbeiträge, die in der Regel höher sind als die Kirchensteuer.
Die Länder behalten als Entgelt für den Einzug der Kirchensteuer je nach Land unterschiedlich 2 % (Bayern) bis 4,5 % (im Saarland) des Kirchensteueraufkommens ein, in der Regel 3 %.
-
16.04.2010, 12:15Inaktiver User



Zitieren
