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  1. Inaktiver User

    AW: Ständiger Volksentscheid zur Kirchensteuer

    Danke für die Zahlen, Opelius!

    Belegbare Statistiken sind eine bessere Diskussionsgrundlage als verallgemeinernde Stammtischparolen.

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    AW: Ständiger Volksentscheid zur Kirchensteuer

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen

    Seit der Einführung des Solidaritätszuschlags1991 sind die Abmeldungen aus den verfassten Kirchen kontinuierlich angestiegen. In meinen Augen verständlich, weil Menschen Geld sparen möchten. Es gibt in meinen Augen ín bestimmten Regionen Deutschlands jetzt vermehrte Kirchenaustritte. Ich gehe aber davon aus, dass die Leute schon lange mit dem gedanken gespielt haben, jetzt aber ein gutes Argument mehr haben.
    Nur das Phänomen betrifft keineswegs nur die katholische Kirche, die Austritte aus der evangelischen Kirche sind deutlich dramatischer.

    Hier ist es statistisch nachzulesen.
    Hallo Opelius, deine statistische Grafik zeigt die Werte für den Zeitraum bis 2008 auf. Kennst du Werte für 2010?
    Die Kunst der Wahrnehmung

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    AW: Ständiger Volksentscheid zur Kirchensteuer

    Zitat Zitat von perls Beitrag anzeigen
    Hallo Opelius, deine statistische Grafik zeigt die Werte für den Zeitraum bis 2008 auf. Kennst du Werte für 2010?
    Nein, wo sollte man eine Statistik für ein nicht abgeschlossenes Jahr finden?

    Dafür habe ich allerdings eine Plakataktion gefunden, die sich stark macht für Kirchenaustritt. Pikanterweise steckt da eine Sekte dahinter, die sich "Universelles Leben" nennt.

    Quelle
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  4. Inaktiver User

    AW: Ständiger Volksentscheid zur Kirchensteuer

    Im Parallel-Thread habe ich in dem von Opelius heute eingestellten Link u. a. das hier gelesen:

    "Unterdessen geht eine dramatische Austrittswelle durch die katholische Kirche. Allein in der von Erzbischof Zollitsch geleiteten Diözese Freiburg haben im März 2711 Katholiken ihrer Kirche den Rücken gekehrt. Im Vorjahresmonat, infolge des heftigen Streits um die erzkonservative Piusbruderschaft, waren es "nur" 1058. "

    Quelle

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    AW: Ständiger Volksentscheid zur Kirchensteuer

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Dafür habe ich allerdings eine Plakataktion gefunden, die sich stark macht für Kirchenaustritt. Pikanterweise steckt da eine Sekte dahinter, die sich "Universelles Leben" nennt.

    Quelle
    Danke für deinen Artikel! Schlimm!

    "Immer mehr Kirchenaustritte in Bayern
    Seit Anfang März treten in einigen Regionen Bayerns immer mehr Menschen aus der katholischen Kirche aus. Nach Informationen des BR haben sich die Austritte hier im Vergleich zum Februar fast verdoppelt. Zu den Gründen ist nichts bekannt, da die Standesämter dies nicht abfragen...

    In der evangelischen Kirche blieben die Austritte in etwa konstant."

    Quelle: Katholische Kirche: Immer mehr Kirchenaustritte in Bayern | Aktuell | BR
    Die Kunst der Wahrnehmung

  6. Inaktiver User

    AW: Ständiger Volksentscheid zur Kirchensteuer

    Beim Thema Kirchensteuer finde ich es wirklich schade, dass keine andere Religionsgemeinschaft den Organisationsgrad hat, um das Privileg der Kirchensteuer in Deutschland einzuklagen. Wäre spannend was passieren würde, wenn die muslimische Vereinigungen in D sich zusammenschließen würden und vors Bundesverfassungsgericht ziehen würden.

    Ich selbst bin im Jahr 1999 natürlich aus der katholischen Kirche ausgetreten: Zöllibat, nur der Papst darf die Bibel auslegen, niederknien beim Beten und die damit verbundene Demütigung, wenn man mit Gott sprechen will, Behandlung der Frauen in der katholischen Kirche, die Verheißung des Paradies (sprich: Gläubige klein halten, müssen mit Schicksal zufrieden sein, denn nach dem Tod kommt das Paradies), Diktatur des Papstes, keinerlei Ansatz von Demokratie.

    Aus der evangelischen Kirche wäre ich vielleicht nicht ausgetreten. weil dort die Nächstenliebe praktiziert wird und nicht nur auf dem Papier steht.

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    AW: Ständiger Volksentscheid zur Kirchensteuer

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Beim Thema Kirchensteuer finde ich es wirklich schade, dass keine andere Religionsgemeinschaft den Organisationsgrad hat, um das Privileg der Kirchensteuer in Deutschland einzuklagen. Wäre spannend was passieren würde, wenn die muslimische Vereinigungen in D sich zusammenschließen würden und vors Bundesverfassungsgericht ziehen würden.

    .
    Ich glaube, die hätten keine Chance, da sie nicht vom Art. 140 GG profitieren.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  8. Inaktiver User

    AW: Ständiger Volksentscheid zur Kirchensteuer

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Ich glaube, die hätten keine Chance, da sie nicht vom Art. 140 GG profitieren.
    das hört sich aber anders an:

    (5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.

    (6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.

  9. Inaktiver User

    AW: Ständiger Volksentscheid zur Kirchensteuer

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Beim Thema Kirchensteuer finde ich es wirklich schade, dass keine andere Religionsgemeinschaft den Organisationsgrad hat, um das Privileg der Kirchensteuer in Deutschland einzuklagen.
    Das ist nicht richtig. Auch die israelitische Kultusgemeinde und andere erheben Kirchensteuern.
    Klagen ist dazu noch nicht einmal nötig.

    Wäre spannend was passieren würde, wenn die muslimische Vereinigungen in D sich zusammenschließen würden und vors Bundesverfassungsgericht ziehen würden.
    Sie brauchen bloß eine Körperschaft des öffentlichen Rechts werden, (gem. Art. 140 GG, bzw. 137 Weimarer Verfassung) Wie das geht wird ihnen jeder Staatsrechtler ganz einfach erklären können.


    Derzeit nutzen folgende Kirchen und Organisationen die Möglichkeit des Kirchensteuereinzugs durch staatliche Organe:

    * die Gliedkirchen der EKD; Konfessionsmerkmal: „ev“ (Kennzahl „61“ bei der Lohnsteuer-Anmeldung[5])
    * die Bistümer der Römisch-Katholischen Kirche; Konfessionsmerkmal: „rk“ (Kennzahl „62“)
    * das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland; Konfessionsmerkmal: „ak“ (Kennzahl „63“)
    * die Freireligiösen Gemeinden (Landesgemeinden Baden, Mainz, Offenbach und Pfalz)
    * die Unitarische Religionsgemeinschaft Freie Protestanten
    * die jüdischen Gemeinden („Kultussteuer“)

    Folgende Kirchen in Hamburg, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, ziehen Ihre Kirchensteuern gem. §8(1)HmbKiStG selbst ein:

    * die Mennonitengemeinde zu Hamburg und Altona,
    * die Evangelisch-reformierte Kirche in Hamburg,
    * die Dänische Seemannskirche in Hamburg

    Dagegen erheben unter anderen die folgenden Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und deshalb das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer haben, keine Kirchensteuer:

    * die evangelischen Freikirchen
    * die orthodoxen Kirchen
    * die Zeugen Jehovas
    * die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen)
    * die Christian Science
    * die Neuapostolische Kirche
    * die Christengemeinschaft
    * der Bund für Geistesfreiheit
    * der Humanistische Verband Nordrhein-Westfalen
    * die Freien Humanisten Niedersachsen
    * die Humanisten Württemberg
    * die Siebenten-Tags-Adventisten

    Sie finanzieren ihre Arbeit durch freiwillige Mitgliedsbeiträge, die in der Regel höher sind als die Kirchensteuer.

    Die Länder behalten als Entgelt für den Einzug der Kirchensteuer je nach Land unterschiedlich 2 % (Bayern) bis 4,5 % (im Saarland) des Kirchensteueraufkommens ein, in der Regel 3 %.

  10. Inaktiver User

    AW: Ständiger Volksentscheid zur Kirchensteuer

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Ich glaube, die hätten keine Chance, da sie nicht vom Art. 140 GG profitieren.
    Doch das hätten sie. Ich glaube eher sie tun es nicht aufgrund ihres eigenen Selbstverständnisses und Traditionen.

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