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    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Diejenigen, die sich fragen, inwieweit man Unrecht heranziehen darf, um Recht zu sprechen, sollten mal ganz fix bei der Halterhaftung anfangen. Das ist ein praktikables Beispiel, wie hier ohne grundsätzlichen Beweis jemand "verurteilt" wird.
    Das ist meiner Meinung nach ein vollkommen an den Haaren herbeigezogener Vergleich. Der Halter wird befragt, wer zu einem fraglichen Zeitpunkt mit seinem Auto gefahren ist und dabei wohl einen Unfall o. ä. gebaut hat. JEDER Autobesitzer weiß doch wohl hoffentlich, wem er sein Auto anvertraut hat, oder? Also muss er den Namen nur sagen. So einfach ist das. Warum tut er das ab und an mal nicht? Um Krawallfahrer zu schützen, die besoffen fahren? Oder Raser, die gerne Leute umnieten? Damit billigt er dies wohl. Und entscheidet, sich nicht dazu zu äußern.
    Aufgrund solcher netten Zeitgenossen ist das Gesetz einmal erlassen worden. Unter anderem, um Unfallopfer solcher Querulanten nicht ohne Geld dasitzen zu lassen.

  2. Inaktiver User

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Tabetha Beitrag anzeigen
    Das ist meiner Meinung nach ein vollkommen an den Haaren herbeigezogener Vergleich. Der Halter wird befragt, wer zu einem fraglichen Zeitpunkt mit seinem Auto gefahren ist und dabei wohl einen Unfall o. ä. gebaut hat. JEDER Autobesitzer weiß doch wohl hoffentlich, wem er sein Auto anvertraut hat, oder? Also muss er den Namen nur sagen. So einfach ist das. Warum tut er das ab und an mal nicht? Um Krawallfahrer zu schützen, die besoffen fahren? Oder Raser, die gerne Leute umnieten? Damit billigt er dies wohl. Und entscheidet, sich nicht dazu zu äußern.
    Aufgrund solcher netten Zeitgenossen ist das Gesetz einmal erlassen worden. Unter anderem, um Unfallopfer solcher Querulanten nicht ohne Geld dasitzen zu lassen.
    Nee, da bringst Du was durcheinander. Der Halter muß erstmal gar nix sagen. Der kann mit den Schultern zucken und gut ist. Die Beweispflicht liegt beim Ankläger. Vor allem kann der Halter die Schnauze halten, wenn er sich oder Familienangehörige belasten würde. Genau da hat er Rechtschutz!

    Aber bei Parkverstößen ist sein Schweigerecht ausgehebelt. Da wird einfach das Knöllchen erlassen = Halterhaftung. Ist das nicht gelebte Doppelmoral?

  3. Inaktiver User

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von LaTanga Beitrag anzeigen
    Gern noch einmal für die, die es anscheinend immer noch nicht verstanden haben:

    Wenn es gar keine Hartz IV-Empfänger geben würde, die sich Leistungen erschleichen, dann würde es ja auch logischerweise gar keine CD mit diesen Daten geben …capito?

    In Deutschland beziehen ca. 6 Millionen Menschen Leistungen aus Hartz-IV. Das sind etwa 10 x so viele Menschen, wie Frankfurt am Main Einwohner hat.
    Niemand behauptet, dass es angesichts einer so großen Zahl von Menschen "gar keine" Leistungserschleichung gäbe.

    Das war aber gar nicht das Thema. Vielmehr geht es darum, ob denn wohl mit gleichem Maß gemessen werden würde, wenn es um die Bankdaten von Hartz-IV-Leistungserschleichern ginge statt um die Bankdaten von Steuerhinterziehern.
    Wäre die Diskussion dann die gleiche? - Das war die Frage, die von @Lexikon aufgeworfen wurde.

    Und übrigens: dein "capito" kannst du dir schenken.
    .
    Geändert von Inaktiver User (23.02.2010 um 15:41 Uhr)

  4. Inaktiver User

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von LaTanga Beitrag anzeigen
    Gern noch einmal für die, die es anscheinend immer noch nicht verstanden haben:

    Wenn es gar keine Hartz IV-Empfänger geben würde, die sich Leistungen erschleichen, dann würde es ja auch logischerweise gar keine CD mit diesen Daten geben …capito?
    Du hast offenbar meine Frage nicht verstanden:

    es ging mir darum, ob Hartz IV-Leistungserschleicher wohl genauso "lasch" verfolgt würden wie Millionen-Euro-Steuerhinterzieher.

  5. gesperrt

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    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Du hast offenbar meine Frage nicht verstanden:

    es ging mir darum, ob Hartz IV-Leistungserschleicher wohl genauso "lasch" verfolgt würden wie Millionen-Euro-Steuerhinterzieher.
    Nun, Du (wie offensichtlich Blautanne2 auch) hast meine Aussage dann eher wohl wieder nicht verstanden. Denn diese Frage allein ist schon so ziemlich unsinnig, wie auch dieser Strang. Denn die würde sich dann so gar nicht stellen. Für niemanden. Wenn es so gar keinen geben würde, der irgendwas erschleicht, hinterzieht oder sinnlos verschwendet. Aber wer es gern kompliziert mag … bitteschön!

    Denn wer auch immer betrügerische Handlungen begeht, muss auch damit rechnen, irgendwann dafür bestraft zu werden. Wie auch immer oder wann auch immer. Ob es Euch passt oder auch nicht. Und das gegen oder mit einander aufzurechnen ist ja dann wohl noch sinnloser, als es sowieso schon ist. Und rein diskussionstechnisch sieht es ja offenbar ganz danach aus.

  6. Inaktiver User

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    es ging mir darum, ob Hartz IV-Leistungserschleicher wohl genauso "lasch" verfolgt würden wie Millionen-Euro-Steuerhinterzieher.
    Ca. 120.000 Restriktionen pro Monat. Ohne Schwarzarbeit.

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    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ca. 120.000 Restriktionen pro Monat. Ohne Schwarzarbeit.
    Diese hohe Zahl hat aber nichts mit Leistungserschleichung zu tun, sondern im wesentlichen mit Meldeversäumnissen.
    Die Solidargemeinschaft wird aber wohl kaum geschädigt, wenn man sich zu spät arbeitslos oder aus den Ferien zurück meldet etc. Daher: falsches Pferd gesattelt.

    Deutlich wird durch diese Zahlen aber auch: Wer mehr Sanktionen bzw. Sanktionsmöglichkeiten bei Hartz IV fordert, ist ein Populist oder ahnungslos.
    Geändert von Ahab (24.02.2010 um 12:11 Uhr)

  8. Inaktiver User

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Ahab Beitrag anzeigen
    Diese hohe Zahl hat aber nichts mit Leistungserschleichung zu tun, sondern im wesentlichen mit Meldeversäumnissen.
    Das hat aber die v.d.L. anders dar gestellt.

    Die Solidargemeinschaft wird aber wohl kaum geschädigt, wenn man sich zu spät arbeitslos oder aus den Ferien zurück meldet etc. Daher: falsches Pferd gesattelt.
    Im Fall von Restriktionen wird selbstverständlich nur der Betroffene "gschädigt". ????

    Deutlich wird durch diese Zahlen aber auch: Wer mehr Sanktionen bzw. Sanktionsmöglichkeiten bei Hartz IV fordert, ist ein Populist oder ahnungslos.
    Das wage ich nicht zu beurteilen. Ich wage aber auch zu sagen, daß es Mißbrauch gibt, bei dem die Behörden beide Augen geschlossen halten. Sei es, weil sie müde sind, oder weil sie keinen Plan haben - das lasse ich offen.

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    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    hab mal schnell gegoogled, aber nichts aktuelles gefunden. Im Vergleich zu 2009 erscheinen die von Dir und evtl. v.d. Leyen knapp doppelt so hohen Zahlen stark übertrieben.
    Zu den Gründen der Restriktionen z.B. Spon vom Sommer 09

    habe kürzlich einen ausführlicheren Artikel zum Thema gelesen, weiss aber nicht mehr wo. Da gings um einen Ländervergleich, der feststellte, das Bayern auch nicht härter ist als die anderen, auch wenn sie es so darstellen. Je Ergebnis ist im wesentlichen: Je weniger Arbeitslose, desto höher die Sanktionsquote.

    Es ist schon bezeichnend, dass eine Diskusion über die Sozialbetrüger der Oberschicht auf wagen Ahnungen begründet zu einer gedreht wird, über angeblich so ins gewichtfallende Sozialhilfebetrüger und -natürlich- die untätigen "Behörden". UNd das, obwohl jede Studie zum Thema zu gegenteiligen Schlüssen kommt.

  10. Inaktiver User

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Hier ist noch was: "TP: Aushungern und Fordern"

    Auch wenn davon auszugehen ist, dass diese Sichtweise ziemlich einseitig ist, so wirft dieser Artikel doch ein recht interessantes Schlaglicht auf die Sache.

    Darin heißt es:

    Können Sie uns kurz schildern, in welchen Fällen Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende verhängt werden?

    Solveig Koitz: Die landläufige Meinung ist ja, sanktioniert würden die "Drückeberger", also die, die sich weigern würden, Arbeit anzunehmen. Es ist tatsächlich einer der Gründe für Sanktionen, wenn sogenannte "zumutbare" Arbeit abgelehnt, vereitelt oder abgebrochen wird. Ein Blick in die Sanktionsstatistik zeigt aber, dass dies ein eher seltener Sanktionsgrund ist, der nur etwa zehn Prozent der Fälle ausmacht. Dazu muss man auch wissen, dass schon ein Verhalten im Bewerbungsverfahren, das einem Arbeitgeber aus irgend einem Grund nicht gefällt, zu einer Sanktion führen kann. Hinzu kommt, dass fast jede Arbeit als zumutbar gilt, egal woher man beruflich kommt und wo man hin will, und fast egal, wie niedrig der Lohn ist, nur Lohnwucher darf es nicht sein. Aber nicht einmal daran halten sich die JobCenter und es werden Sanktionen verhängt, wenn sich Erwerbslose weigern, für Wucherlohn zu arbeiten. Wenn solche Sanktionen vor Gericht landen, werden sie aufgehoben, zum Beispiel in einem Fall, wo eine Frau Arbeit bei einem Textildiscounter für 4,50 € Stundenlohn nicht antreten wollte.

    Arbeitsverweigerung ist also ein seltener Sanktionsgrund. Wofür werden die meisten Sanktionen verhängt?

    Solveig Koitz: Über die Hälfte der Sanktionen betrifft Meldeversäumnisse, also wenn jemand zu einem Termin beim JobCenter nicht erscheint oder zu spät kommt. Der zweithäufigste Sanktionsgrund sind Verstöße gegen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung, das waren 2008 etwa 17 Prozent der Sanktionen, zum Beispiel wenn zu wenig Bewerbungen vorgelegt wurden. Nur ein, zwei Bewerbungen weniger als in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt, also zum Beispiel achtzehn Bewerbungen im Monat statt 20, und eine Sanktion wird fällig.

    Eine Zwischenfrage: Eine Eingliederungsvereinbarung, was ist das? Und zwanzig Bewerbungen im Monat, ist das realistisch? Bewerbungen müssen doch zielgerichtet sein, wenn man damit Erfolg haben will ...

    Solveig Koitz: Da sprechen Sie mehrere wunde Punkte an. Bewerbungen sind nicht billig und die Kosten dafür nicht im Regelsatz enthalten. Die JobCenter übernehmen aber Bewerbungskosten nur in bescheidener Höhe. Und wie viele Alg-II-Beziehende wagen es angesichts angedrohter Sanktionen, auf der Kostenübernahme der angeordneten Bewerbungen zu bestehen und im Ablehnungsfall weniger Bewerbungen zu schreiben? Die JobCenter dürfen eigentlich keine Bewerbungen verlangen, deren Kosten sie nicht erstatten. In der Praxis geschieht das aber.
    .
    Geändert von Inaktiver User (24.02.2010 um 18:24 Uhr)

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