Antworten
Ergebnis 271 bis 280 von 774
-
04.02.2010, 17:30Inaktiver User
AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten
-
04.02.2010, 17:34Inaktiver User
-
04.02.2010, 17:36Inaktiver User
-
04.02.2010, 17:37
AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten
Gestern bei Plasberg „hart aber fair“ zum staatlichen Kauf gestohlener Daten: Die stilistische Bankrotterklärung der „Süddeutschen Zeitung“
von André F. Lichtschlag
Journalismus ganz unten
Nun stritt also gestern Abend auch Frank Plasbergs TV-Runde über die Frage, die in dieser Woche die Deutschen bewegt: Darf der Staat sich zum Hehler machen?
Gerhard Baum wies in der Sendung darauf hin, dass die deutsche Politik, und Kanzlerin Merkel vorneweg, nun ein „Klima des Denunziantentums“ entstehen ließen. Wie zur rechten Anleitung zeigte Plasberg auf den Fliesenleger oder die Friseuse nach Feierabend, die ohne Rechnung ebenso Steuerhinterziehung betrieben. Oder auf den kleinen Handwerker, der demnächst womöglich von seinem Lehrling angezeigt werde, weil dieser sich für heiße Informationen ein paar Euro Belohnung vom Finanzamt verspreche.
Gestern bei Plasberg ?hart aber fair? zum staatlichen Kauf gestohlener Daten: Die stilistische Bankrotterklärung der ?Süddeutschen Zeitung? - André F. Lichtschlag - eigentümlich frei
---------------------
habe diese Sendung nicht gesehen aber die Zusammenfassung lesen geht auch.
gruss, Jack London
-
04.02.2010, 17:40Inaktiver User
AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten
Kein Problem. Sie wäre nicht die Erste, die Begriffe wie Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz nicht verstanden hat.
Wenn durch steuermindernde Tatbestände das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, dann betrifft das genau den Grenzsteuersatz. Und der ist nun mal umso höher, je höher das Einkommen ist (im Rahmen der Grenzwerte).
-
04.02.2010, 17:43
-
04.02.2010, 17:55Inaktiver User
AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten
Das ist falsch.
Der Grenzsteuersatz gibt an, welcher Prozentsatz des zusätzlich verdienten "zu versteuernden Einkommens" an Steuern zu zahlen sind.
Für die tatsächliche Steuerlast ist nicht der Grenzsteuersatz wichtig sondern der persönliche Einkommensteuertarif oder effektive Steuersatz. Also ist tatsächlich zu entrichten der Betrag , der dem Integral der Grenzsteuerfunktion entspricht. Das Verhältnis aus berechnetem Steuerbetrag und dem maßgeblichen Einkommen ist dann der Durchschnittssteuersatz oder effektiver Steuersatz.
Ich meinte mit falsch auch den Satz von Opelius.
-
04.02.2010, 17:57Inaktiver User
-
04.02.2010, 17:59
AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten
Ich habe ein bischen suchen müssen:
QuelleWenn Sie Strom erzeugen und verkaufen, üben Sie eine gewerbliche Tätigkeit aus. Tatsächlich bringt Ihnen dies entscheidende Vorteile. Sie erhalten die Vorsteuer aus der Anschaffung der Anlage erstattet und können erhöhte/vorgezogene Abschreibungen geltend machen. Der erforderliche Kapitaleinsatz sinkt hierdurch deutlich.
... Teilweise vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, daß eine Unternehmereigenschaft erst ab Jahreseinnahmen von mindestens 3.000 Euro gegeben ist
In einem anderen Streitverfahren vor dem FG ging es um eine Konstallation, in dem der selbsterzeugte Strom teilweise verkauft und teilwseise im Privathaushalt verbraucht wurde. Das FG Münster ließ den Vorsteuerabzug zu. Es ist der Auffassung, dass der Verkauf von Solarstrom auch dann eine unternehmerische Tätigkeit darstellt, wenn die Anlage weniger Strom produziert, als der Betreiber in seinem privaten Haushalt verbraucht. Entscheidend ist alleine, in welchem Umfang der mit der Anlage produzierte Strom verkauft wird. Ein Stromverkauf von jährlich ca. 750 bis 2.300 EUR steht der Annahme einer unternehmerischen Tätigkeit nicht entgegen. Ferner muss die Anlage ihrer Konzeption nach auf eine nachhaltige Stromproduktion hin angelegt sein.
Und Solaranlagen sind auf mindestens 25 Jahre Stromerzeugung konzipiert.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
-
04.02.2010, 18:03Inaktiver User
AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten
Ja sicher. Aber wie du siehst sind es Einzelentscheidungen. Kein FA oder FG ist daran gebunden.
Und selbst wenn, die Möglichkeit hat insbesondere auch jeder Bauherr. Um eine solche Gesellschaft zu gründen bedarf es gerade mal 30 Euro für die Gewerbeanmeldung.
Das ist kein Privileg von reichen Leuten.



Zitieren
