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  1. Inaktiver User

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ......Wer viel Geld hat, kann viel ausgeben. Wer wenig Geld hat, kann wenig ausgeben. Aber die Ausgaben, die man tätigt, um Steuern zu sparen, haben zunächst mal nichts mit der Einkommenshöhe und der Steuerschuld zu tun. Um Steuern zu sparen, muss man zunächst mal deutlich mehr Geld ausgeben - egal, ob viel oder wenig oder arm oder reich.
    Er sprach ja von der Gründung einer Gesellschaft.
    Nur wie gesagt, das fällt ganz schnell weg, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht nicht belegt werden kann.

    Und wie das bei einer Solaranlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses funktionieren soll ist mir schleierhaft.

  2. Inaktiver User

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    @ miriam

    nur zur Information: Hohe Steuersätze von 42% werden ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.552 Euro fällig. Ab diesem Einkommen jedoch bleibt der Steuersatz konstant, eine Erhöhung erfolgt nicht mehr. Erst dann, wenn das Einkommen die Grenze von 250.400 Euro übersteigt, wird der Höchststeuersatz von derzeit 45% fällig.

    Und je höher das Einkommen, desto mehr Steuerminderungen können geltend gemacht werden.
    Die prozentuale Steuerrückerstattung ist selbstverständlich umso höher je höher der Grenzsteuersatz ist. Daher stimmt dieser Satz natürlich (auch wenn es Tabetha angeblich vor Lachen zerreißt).

  3. Inaktiver User

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die prozentuale Steuerrückerstattung ist selbstverständlich umso höher je höher der Grenzsteuersatz ist. Daher stimmt dieser Satz selbstverständlich (auch wenn es Tabea angeblich vor Lachen zerreißt).
    Weil er so einfach schlicht und ergreifend falsch ist.
    Deshalb zerreißt es sie wahrscheinlich.

  4. gesperrt

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    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Gestern bei Plasberg „hart aber fair“ zum staatlichen Kauf gestohlener Daten: Die stilistische Bankrotterklärung der „Süddeutschen Zeitung“
    von André F. Lichtschlag

    Journalismus ganz unten

    Nun stritt also gestern Abend auch Frank Plasbergs TV-Runde über die Frage, die in dieser Woche die Deutschen bewegt: Darf der Staat sich zum Hehler machen?



    Gerhard Baum wies in der Sendung darauf hin, dass die deutsche Politik, und Kanzlerin Merkel vorneweg, nun ein „Klima des Denunziantentums“ entstehen ließen. Wie zur rechten Anleitung zeigte Plasberg auf den Fliesenleger oder die Friseuse nach Feierabend, die ohne Rechnung ebenso Steuerhinterziehung betrieben. Oder auf den kleinen Handwerker, der demnächst womöglich von seinem Lehrling angezeigt werde, weil dieser sich für heiße Informationen ein paar Euro Belohnung vom Finanzamt verspreche.

    Gestern bei Plasberg ?hart aber fair? zum staatlichen Kauf gestohlener Daten: Die stilistische Bankrotterklärung der ?Süddeutschen Zeitung? - André F. Lichtschlag - eigentümlich frei
    ---------------------

    habe diese Sendung nicht gesehen aber die Zusammenfassung lesen geht auch.

    gruss, Jack London

  5. Inaktiver User

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Weil er so einfach schlicht und ergreifend falsch ist.
    Deshalb zerreißt es sie wahrscheinlich.
    Kein Problem. Sie wäre nicht die Erste, die Begriffe wie Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz nicht verstanden hat.

    Wenn durch steuermindernde Tatbestände das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, dann betrifft das genau den Grenzsteuersatz. Und der ist nun mal umso höher, je höher das Einkommen ist (im Rahmen der Grenzwerte).

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    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Weil er so einfach schlicht und ergreifend falsch ist.
    Deshalb zerreißt es sie wahrscheinlich.
    Den Finanzbeamten schüttelt es. Dass ich mich zerreiße, steht nirgends.
    Ich versuche ihm dann auch gleich noch, mein Pferd als, ja, als was, Firmen-Beförderungsmittel?, unterzujubeln.
    Geändert von Tabetha (04.02.2010 um 17:48 Uhr)

  7. Inaktiver User

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Kein Problem. Sie wäre nicht die Erste, die Begriffe wie Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz nicht verstanden hat.

    Wenn durch steuermindernde Tatbestände das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, dann betrifft das genau den Grenzsteuersatz. Und der ist nun mal umso höher, je höher das Einkommen ist (im Rahmen der Grenzwerte).
    Das ist falsch.
    Der Grenzsteuersatz gibt an, welcher Prozentsatz des zusätzlich verdienten "zu versteuernden Einkommens" an Steuern zu zahlen sind.

    Für die tatsächliche Steuerlast ist nicht der Grenzsteuersatz wichtig sondern der persönliche Einkommensteuertarif oder effektive Steuersatz. Also ist tatsächlich zu entrichten der Betrag , der dem Integral der Grenzsteuerfunktion entspricht. Das Verhältnis aus berechnetem Steuerbetrag und dem maßgeblichen Einkommen ist dann der Durchschnittssteuersatz oder effektiver Steuersatz.

    Ich meinte mit falsch auch den Satz von Opelius.

  8. Inaktiver User

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Tabetha Beitrag anzeigen
    Den Finanzbeamten schüttelt es. Dass ich mich zerreiße, steht nirgends.
    Ich versuche ihm dann auch gleich noch, mein Pferd als, ja, als was, Firmen-Beförderungsmittel?, unterzujubeln.
    Ich meinte der Satz von Opelius ist falsch, nicht was du schriebst.

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    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Er sprach ja von der Gründung einer Gesellschaft.
    Nur wie gesagt, das fällt ganz schnell weg, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht nicht belegt werden kann.

    Und wie das bei einer Solaranlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses funktionieren soll ist mir schleierhaft.
    Ich habe ein bischen suchen müssen:
    Wenn Sie Strom erzeugen und verkaufen, üben Sie eine gewerbliche Tätigkeit aus. Tatsächlich bringt Ihnen dies entscheidende Vorteile. Sie erhalten die Vorsteuer aus der Anschaffung der Anlage erstattet und können erhöhte/vorgezogene Abschreibungen geltend machen. Der erforderliche Kapitaleinsatz sinkt hierdurch deutlich.
    ... Teilweise vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, daß eine Unternehmereigenschaft erst ab Jahreseinnahmen von mindestens 3.000 Euro gegeben ist
    In einem anderen Streitverfahren vor dem FG ging es um eine Konstallation, in dem der selbsterzeugte Strom teilweise verkauft und teilwseise im Privathaushalt verbraucht wurde. Das FG Münster ließ den Vorsteuerabzug zu. Es ist der Auffassung, dass der Verkauf von Solarstrom auch dann eine unternehmerische Tätigkeit darstellt, wenn die Anlage weniger Strom produziert, als der Betreiber in seinem privaten Haushalt verbraucht. Entscheidend ist alleine, in welchem Umfang der mit der Anlage produzierte Strom verkauft wird. Ein Stromverkauf von jährlich ca. 750 bis 2.300 EUR steht der Annahme einer unternehmerischen Tätigkeit nicht entgegen. Ferner muss die Anlage ihrer Konzeption nach auf eine nachhaltige Stromproduktion hin angelegt sein.
    Quelle

    Und Solaranlagen sind auf mindestens 25 Jahre Stromerzeugung konzipiert.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  10. Inaktiver User

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Ich habe ein bischen suchen müssen:

    Quelle
    Ja sicher. Aber wie du siehst sind es Einzelentscheidungen. Kein FA oder FG ist daran gebunden.

    Und selbst wenn, die Möglichkeit hat insbesondere auch jeder Bauherr. Um eine solche Gesellschaft zu gründen bedarf es gerade mal 30 Euro für die Gewerbeanmeldung.

    Das ist kein Privileg von reichen Leuten.

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