Antworten
Seite 14 von 78 ErsteErste ... 412131415162464 ... LetzteLetzte
Ergebnis 131 bis 140 von 774
  1. Inaktiver User

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Blautanne, was sagst Du zu den Anfeindungen der SVP gegenüber Kanzlerin M.?
    Gegenüber Merkel? Habe ich nichts mitgekriegt. Nur was von "Kriegserklärung". Und die SVP meinte, man müsse sich überlegen, was man mit den Deutschen machen soll, die in der Schweiz leben.
    Was soll ich dazu sagen? Typisch SVP. Und ich bin nicht überrascht. Antideutsche Reflexe gehören bei der SVP quasi zum Parteiprogramm.

  2. Inaktiver User

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Gegenüber Merkel?
    Guggst Du hier.

    SVP rück Merkel in Stasi-Nähe, Deutschland ein "Schurkenstaat"

  3. Inaktiver User

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    "Der Schweiz ist nicht recht, was in der Schweiz Recht ist. Während sich viele Eidgenossen über den Kauf der Daten-CD aufregen, zeigt ein Urteil des Bundesgerichts in Lausanne Erstaunliches. Selbst Schweizer Steuerstrafbehörden dürfen illegal kopierte Informationen nutzen.

    Die umstrittene Nutzung gestohlener Daten ist selbst in der Schweiz juristisch erlaubt. Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne hat schon im Oktober 2007 einen einschlägigen Fall entschieden - und erklärt, dass die schweizerischen Steuerbehörden im Steuerstrafverfahren gestohlene Daten verwerten dürfen.

    Dieser Fall ist mit dem jetzt in Deutschland und der Schweiz höchst umstrittenen Kauf einer CD mit Steuerdaten sehr vergleichbar. Auf der Basis der Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts dürften die Daten auf der umstrittenen Steuerhinterzieher-CD, die der deutsche Fiskus ankaufen will, selbst in der Schweiz für ein Steuerstrafverfahren verwertet werden.
    ...
    Die Neue Zürcher Zeitung bezweifelt auf der Basis des genannten Urteils, ob die derzeitige Position der Schweizer Regierung haltbar ist: Die Schweiz will in Steuerfragen keine internationale Amtshilfe leisten, wenn das Amtshilfegesuch auf gestohlenen Daten beruht. Sie setzt sich nämlich damit in Widerspruch zum zitierten Urteil des Bundesgerichts (NZZ vom 22.12. 2009)."


    Whow

    "Steuerhinterziehung - Ein Schweizer Urteil mit Folgen", SZ

  4. Inaktiver User

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Cool! Danke.

    Und wenn Du Zeit hast, kannst ja die Müncher Runde von gestern nachkucken. Ziemlich am Schluß wurde die Frage gestellt, was denn mit demjenigen passieren würde, der die CD anbietet. Antwort von dem ehemaligen Richter (ohne Spaß): "Der wird dann verhaftet."...

  5. Inaktiver User

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Anne_dingsda Beitrag anzeigen
    Jede Bank ist in D verpflichtet, Daten an das Finanzamt zu melden.
    Richtig- und zwar dann, wenn das Finanzamt einen Kontenabruf startet.
    Dieser Kontenabruf darf seitens des Finanzamtes ausdrücklich nur dann erfolgen, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt und sich die Kontenabfragen auf eindeutig bestimmte Personen bezieht.
    Das ist keine Straftat, auch wenn man es ständig wiederholt. Ein Bankgeheimnis gegenüber dem Staat existiert hier nicht.
    Nein? Magst du mir dann kurz erklären, wie dieser gesetztlich legitimierte Abruf unter der Voraussetzung haltbar sein soll, dass es einen konkreten Verdacht auf eine eindeutig bestimmte Person geben muss, deren Namen die Strafverfolgungsbehörde hier aber gar nicht kennt?

  6. Inaktiver User

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Kann man jedem Schweizer unter die Nase reiben, der nach Steinbrücks deutlichen Worten einen cholerischen Anfall bezüglich der "typisch deutschen Arroganz" bekam.


  7. User Info Menu

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Anne_dingsda Beitrag anzeigen
    Ich sehe hier keine Rechtsbeugung.
    Jede Bank ist in D verpflichtet, Daten an das Finanzamt zu melden. Das ist keine Straftat, auch wenn man es ständig wiederholt. Ein Bankgeheimnis gegenüber dem Staat existiert hier nicht. Ob man das nun gut findet oder nicht, es ist so.
    Hier geht es doch nicht um ein existentes oder inexistentes Bankgeheimnis, sondern darum, dass sich jemand illegal Daten verschafft hat, die er jetzt für 2,5 Millionen verkaufen will.

    Wie Rezeptfrei schreibt, sind die Daten seitens des Finanzamtes nicht etwa angefordert worden, sondern sie werden von jemandem, der sie geklaut hat zum Verkauf angeboten. Es handelt sich um einen Diebstahl. Jemand der Diebesgut kauft, legitimiert entweder diesen Diebstahl oder er handelt nach dem Prinzip, dass der Zweck die Mittel heiligt und darauf sollte sich ein Rechtsstaat nicht einlassen.

    Jedenfalls ist das mein Empfinden.

    Wie soll ich Respekt haben vor jemand der auf Einhalten des Rechts pocht und daher Steuerhinterziehungen ahnden will (völlig zurecht!), aber auf der anderen Seite selbst Recht bricht, indem er einen Dieb für seinen Diebstahl mit 2,5 Millionen "belohnt".

    Ich kann das nicht ernst nehmen.
    Mein Avatar zeigt Charlotte Gainsbourg.

  8. Inaktiver User

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Anitra Beitrag anzeigen

    Ich kann das nicht ernst nehmen.
    Wie schon mehrmals angemerkt, wird dieses Prozedere in anderen Bereichen GESETZTLICH LEGITIMIERT tagtäglich durch geführt.

  9. User Info Menu

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Richtig- und zwar dann, wenn das Finanzamt einen Kontenabruf startet.
    Nein, nicht nur dann, sondern generell.
    Aus Wiki:
    In Deutschland müssen die Banken dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) seit 1998 nicht nur die Höhe der angemeldeten Freibeträge für Kapitalerträge melden, sondern auch deren Inanspruchnahmen.
    Gruß dingsda

    Die wichtigste Stunde ist immer die Gegenwart.
    Der bedeutendste Mensch ist immer der, der Dir gegenübersteht.

  10. User Info Menu

    AW: Eiertanz um Steuersünder-Daten

    Anitra, ich kenne mich mit Recht nicht so gut aus. Diebstahl ist nach meinem Verständnis, wenn jemand einem anderen etwas wegnimmt, das dieser dann nicht mehr hat. Wenn ich irgendwo ein Bild mache mit meinem Fotoapparat? ist das Diebstahl? Wenn ich etwas auf einem Kopierer drucke? Ist das Diebstahl? Der ursprüngliche Besitzer hat ja immer noch seine Sachen. Wenn ich Daten für mich kopiere? Ist Datenklau Diebstahl?

    Ich kenne mich wie gesagt nicht so richtig mit den Gesetzen aus. Aber ich zweifle daran, dass man die Kopie oder ein foto einer Sache als Diebstahl bezeichnen kann.
    Ich würde es eher so nennen: Unbefugte Erlangung von Informationen. Aber als Diebstahl würde ich so etwas nicht bezeichnen.
    Ich bin, also denke ich

Antworten
Seite 14 von 78 ErsteErste ... 412131415162464 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •