Antworten
Ergebnis 131 bis 140 von 207
-
18.01.2010, 20:03
AW: Tschechien erlaubt Rauschgiftbesitz
-
18.01.2010, 20:04Inaktiver User
AW: Tschechien erlaubt Rauschgiftbesitz
Es ist immer die Regierung dran die mit Mehrheit gewählt wurde. Das zum einen.
Zum anderen macht es dich nach wie vor nicht zu einem politischen Gefangenen. Solche gibt es nämlich bei uns nicht.
Du wurdest in U-Haft genommen wie jeder andere mutmaßliche Gesetzesbrecher.
Aber ganz gewiß hat das nichts, aber auch rein gar nichts mit irgendeiner Form von politischer Haft zu tun.
-
18.01.2010, 20:06
-
18.01.2010, 20:13Inaktiver User
AW: Tschechien erlaubt Rauschgiftbesitz
Hmmm sind Sie am Ende da guade Bua vom Voda der wos an Marijuanabam hod?
-
19.01.2010, 00:17
-
19.01.2010, 13:21Inaktiver User
AW: Tschechien erlaubt Rauschgiftbesitz
Dann trage die Konsequenzen und beschwere Dich nicht, daß Du so behandelt wurdest, wie es das Gesetz verlangt.
Fahrer wurde betrunken erwischt. Er muß zur MPU....weil ich der naiven Annahme war, wenn man bei der Wahrheit bleibt,
hat man nichts zu befürchten.
"Trinken Sie noch?"
"Na klar! Bekomm ich nun meinen Schein wieder? Ich bin ja schließlich ehrlich!"
-
19.01.2010, 19:19
AW: Tschechien erlaubt Rauschgiftbesitz
-
19.01.2010, 20:32
AW: Tschechien erlaubt Rauschgiftbesitz
Streuner, maddin hat insofern Recht, als man bei der MPU, wenn du bestätigst, dass du dich auch fürderhin von Drogen nicht fernhalten willst, davon ausgeht, dass du irgendwann mal bekifft unterwegs sein wirst. Da unterscheidet dich nichts von dem Fahrer, der unter Alkoholeinfluss gefahren ist. Das meinte ich übrigens auch, als ich sagte "dumm gelaufen".
Was Alkohol angeht, weiß ich einiges über den Abbau. Wie ist das mit THC? Ich bitte um Aufklärung...
Nur, damit wir uns richtig verstehen: ich will dir nicht unterstellen, dass du dich bekifft ans Steuer setzt, interessieren würde mich die Frage aber schon.
-
19.01.2010, 21:32
AW: Tschechien erlaubt Rauschgiftbesitz
Wenn jemand regelmäßig Alkohol trinkt und zusätzlich mit einer Flasche Schnaps "erwischt" wird, kann man auch davon ausgehen, dass er irgendwann unter Alkoholeinfluß Auto-fahren wird.
Dennoch würde ihm niemals wegen einer Vermutung der Führerschein entzogen werden.
Genau das ist mir aber passiert. Eben nur mit einer anderen Droge.
Es soll tatsächlich Leute geben, die regelmäßig Alkohol trinken aber nie unter Alkoholeinfluß Auto-fahren.
So ist es bei mir mit Cannabis.
Ich möchte nicht unhöflich erscheinen, aber ehe ich mir hier die Finger fusselig tippe, empfiehlt sich hier, einfach mal zu googeln oder frag Mister Wiki. Die können das besser erklären als ich. Da kannst Du Dich stundenlang mit beschäftigen. Das Internet ist voll davon. Etwa 80% der bevölkerung weiß darüber bescheid oder interessiert sich dafürWas Alkohol angeht, weiß ich einiges über den Abbau. Wie ist das mit THC? Ich bitte um Aufklärung...
-
20.01.2010, 10:17Inaktiver User
AW: Tschechien erlaubt Rauschgiftbesitz
Doch! Es gilt die Gefahrenabwehr.
"[...]Was geschieht, wenn man Drogen nimmt, aber nicht unter Drogenwirkung fährt? Auch in diesem Fall droht der Führerscheinverlust: Erfährt die Führerscheinstelle vom Drogenkonsum wird sie in der Regel die Fähigkeit anzweifeln, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Fällt der Fahrer bei dieser Fahreignungsuntersuchung durch, ist der Fahrerlaubnis weg. Bitter für Drogenkonsumenten: Bei harten Drogen zweifelt das Amt wegen des Suchtpotentials grundsätzlich an der Eignung des Betroffenen, am Straßenverkehr teilzunehmen und entzieht die Fahrerlaubnis sofort. Bei Cannabiskonsumenten genügt es schon, wenn ein regelmäßiger Konsum bekannt wird.
Tipp: Als Betroffener sollte man sich schon ab dem Vorfall sogenannten Drogenscreenings unterziehen, um für eine spätere Fahreignungsbegutachtung einen Nachweis der Drogenabstinenz zu haben.[...]"
Quelle
"[...]Zur Begründung führte das Gericht aus, dass nach dem Gesetz die Fahrerlaubnis zu entziehen sei, wenn sich deren Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Bereits durch die Alkoholabhängigkeit als solche sei im Regelfall die mangelnde Fahreignung erwiesen, selbst wenn dem Betroffenen die Führung eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss nicht nachgewiesen werden kann. Alkoholabhängigkeit gehöre nach wissenschaftlicher Erkenntnis zu den Krankheiten, die regelmäßig die Fahreignung ausschließen. Der darin liegenden Gefahr für die Verkehrssicherheit sei unmittelbar zu begegnen. Es verbiete sich abzuwarten, bis sich diese Gefahr verwirklicht hat und erst dann die Fahrerlaubnis zu entziehen. Gründe für die Behörde, ausnahmsweise im Fall des Kl. von der Fahrerlaubnisentziehung abzusehen, hätten nicht bestanden.[...]"
Quelle




Zitieren

