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    AW: passt weihnachtsgeld zur konjunkturlage?

    >Firmen beantragen Kurzarbeitergeld, weil sie völlig ausgelastet sind ???????????

    mir sind da einige faelle persoenlich bekannt. und genau das empoert mich.

    da wird kurzarbeit beantragt, obwohl genug arbeit da ist. die mitarbeiter werden dann dazu vergattert, die volle arbeitsleistung zu erbringen. das ist betrug von den firmen. den mitarbeitern bleibt ja nix anderes uebrig, als da mitzuspielen.
    als bonbon gibts dann weihnachtsgeld.

    zahlen tut das ganze konstrukt die solidargemeinschaft.

    >Denn diese s. g. Kleinen können natürlich auch keine Ansprüche
    >stellen. Denn sie sind ja noch viel kleiner als die s. g.
    >Transferempfänger.

    diese kleinen sind wirklich die dummen. da gibts viel elend und finanzklemme. aber das sind ja nur bedauerliche einzelschicksale.
    LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH

  2. Inaktiver User

    AW: passt weihnachtsgeld zur konjunkturlage?

    Zitat Zitat von luciernago Beitrag anzeigen
    gerade in den internet-nachrichten entdeckt:

    >Gute Nachricht für Deutschlands Arbeitnehmer! Trotz Finanzkrise
    zahlen fast alle Firmen
    >Weihnachtsgeld wie im Vorjahr.

    einerseits freuts mich ja fuer die arbeitnehmer . . aber andererseits denke ich, das geld waere in anbetracht der lage besser zukunftsorientiert in der beschaeftigunssicherung und der entwicklung der unternehmen untergebracht.

    ich hoffe ja nicht, dass die firmen, die w-geld zahlen, die sind, die kurzarbeitergeld beantragt haben? ich fuerchte fast, das sind ein und dieselben.

    die meisten kleinunternehmen, die ich kenne, haben weder kurzarbeit genehmigt bekommen (kleine firmen tun sich da unendlich viel schwerer als grosse) noch koennen sie ihren mitarbeitern weihnachtsgeld zahlen.
    Es gibt in vielen Unternehmen kein "Weihnachtsgeld", sondern ein 13. Monatsgehalt - manchmal als 'Weihnachtsgeld' ausgezahlt, manchmal gesplittet in 'Weihnachtsgeld' und 'Urlaubsgeld'. Es handelt sich dabei meist um einen regulären und vertraglich festgelegten Einkommensbestandteil.
    Die Forderung des Wegfalls bzw. Verzichts ist dementsprechend mit einer Forderung nach Gehaltskürzung gleich zu setzen und entsprechend zu bewerten.
    .

  3. gesperrt

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    AW: passt weihnachtsgeld zur konjunkturlage?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es gibt in vielen Unternehmen kein "Weihnachtsgeld", sondern ein 13. Monatsgehalt - manchmal als 'Weihnachtsgeld' ausgezahlt, manchmal gesplittet in 'Weihnachtsgeld' und 'Urlaubsgeld'. Es handelt sich dabei meist um einen regulären und vertraglich festgelegten Einkommensbestandteil.
    Die Forderung des Wegfalls bzw. Verzichts ist dementsprechend mit einer Forderung nach Gehaltskürzung gleich zu setzen und entsprechend zu bewerten.
    .
    So isses

    Wanne

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    AW: passt weihnachtsgeld zur konjunkturlage?

    Mein Mann befindet sich gerade mitten in der Kurzarbeit (Kleinbetrieb), kann mir auch nicht vorstellen, dass er dieses Jahr Weihnachtsgeld bekommt- vorallem als mir sein Chef diese Woche die Ohren vollgejammert hat, wie schlecht es ihm doch geht.

    Wir werden sehen.

    Achja:

    Anfang des Jahres hatten sie schon einmal Kurzarbeit. Auf den Schreck ist sein Chef- nachdem er sein nagelneues Auto abgeholt hat- erstmal mit Frau und zwei Kindern für 2 Wochen in den Ski-Urlaub in die Schweiz. Sommerurlaub war zum Glück auch noch 3 Wochen Flugreise drin. Von seinen Mitarbeitern (einschl. uns) konnte sich das natürlich keiner leisten.

    Darum gilt der alte Spruch: solang der Chef jammert, gehts ihm noch gut.

  5. VIP

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    AW: passt weihnachtsgeld zur konjunkturlage?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es gibt in vielen Unternehmen kein "Weihnachtsgeld", sondern ein 13. Monatsgehalt - manchmal als 'Weihnachtsgeld' ausgezahlt, manchmal gesplittet in 'Weihnachtsgeld' und 'Urlaubsgeld'. Es handelt sich dabei meist um einen regulären und vertraglich festgelegten Einkommensbestandteil.
    Die Forderung des Wegfalls bzw. Verzichts ist dementsprechend mit einer Forderung nach Gehaltskürzung gleich zu setzen und entsprechend zu bewerten.
    .
    Du nimmst mir die Worte von der Tastatur.

    Das 13. Monatsgehalt (ob als Weihnachts-, als Urlaubsgeld oder gesplittet) ist in vielen Branchen / Unternehmen fester Bestandteil des Tarifvertrages bzw. bei außer-/übertariflichen Angestellten Bestandteil des Arbeitsvertrages.
    Bleiben Sie gesund und bleiben Sie bei Trost. (Lisa Feller)



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    AW: passt weihnachtsgeld zur konjunkturlage?

    Zitat Zitat von Wanne Beitrag anzeigen
    Ach djgm01..... mich beeindrucken derartige Versuche, Fakten zu verdrehen eher wenig

    Die Arbeiter selbst, haben teils die Ermittler auf die Machenschaften der Unternehmen aufmerksam gemacht.

    Wanne
    Du meinst eher ehemalige Mitarbeiter.
    Ich hatte kürzlich auch so einen zeitraubenden Vorgang auf meinem Tisch. Eine ehemalige Angestellte hatte hanebüchene Behauptungen über meine Person bei der Arge gemacht.
    Der Vorgang geisterte 14 Monate unbearbeitet, die wussten schon warum, bei der Arge herum.
    Die ehemalige Mitarbeiterin gab aber keine Ruhe, so dass der Vorgang förmlich abgeschlossen wurde.
    Nachdem die faule Mitarbeiterin mein Geld in Form von Lohn gestohlen hat, hat sie nun noch meine Zeit gestohlen.

    Entlarvend waren die tatsächliche Anzahl der Verurteilungen von AG.

    Möchte nicht wissen, wie oft die Ermittler aus Frust ehemaliger Angestellter losgeschickt werden.

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    AW: passt weihnachtsgeld zur konjunkturlage?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es gibt in vielen Unternehmen kein "Weihnachtsgeld", sondern ein 13. Monatsgehalt - manchmal als 'Weihnachtsgeld' ausgezahlt, manchmal gesplittet in 'Weihnachtsgeld' und 'Urlaubsgeld'. Es handelt sich dabei meist um einen regulären und vertraglich festgelegten Einkommensbestandteil.
    Die Forderung des Wegfalls bzw. Verzichts ist dementsprechend mit einer Forderung nach Gehaltskürzung gleich zu setzen und entsprechend zu bewerten.
    .
    Dann ist der Begriff „Weihnachtsgeld“, „Urlaubsgeld“ genauso irreführend, wie die Begriffe „Negativertrag“ oder „Sondervermögen“ für Schulden.

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    AW: passt weihnachtsgeld zur konjunkturlage?

    Zitat Zitat von frank60 Beitrag anzeigen
    Dann ist der Begriff „Weihnachtsgeld“, „Urlaubsgeld“ genauso irreführend, wie die Begriffe „Negativertrag“ oder „Sondervermögen“ für Schulden.
    Keineswegs.

    Im Begriff "Weihnachtsgeld" oder "Urlaubsgeld" steckt noch der frühere oder heutige Anlass des Lohnbestandteils.

    "Negativertrag" oder "Sondervermögen" verschleiern das Vorzeichen !

  9. Inaktiver User

    AW: passt weihnachtsgeld zur konjunkturlage?

    Zitat Zitat von frank60 Beitrag anzeigen
    Dann ist der Begriff „Weihnachtsgeld“, „Urlaubsgeld“ genauso irreführend, wie die Begriffe „Negativertrag“ oder „Sondervermögen“ für Schulden.
    Von einer Irreführung kann nicht die Rede sein. Wenn ein Gehaltsbestandteil in einem Tarifvertrag oder in einem individuellen Arbeitsvertrag festgelegt ist, dann ist die Sache eindeutig - ganz gleich, welchen Namen man dem Kinde gibt.

    Anders ist es, wenn es sich um eine Zuwendung handelt, die in unterschiedlicher Höhe und ohne vertragliche Pflicht auf rein freiwilliger Basis nach Lust und Laune des Arbeitgebers bezahlt wird. Aber das kommt wohl allenfalls in "Klitschen" vor, nicht aber in den Betrieben mittlerer oder größerer Unternehmen.
    Geändert von Inaktiver User (30.10.2009 um 09:34 Uhr)

  10. Inaktiver User

    AW: passt weihnachtsgeld zur konjunkturlage?

    Zitat Zitat von Wanne Beitrag anzeigen
    Hättest dir mal die dazugehörige Sendung Anfang der Woche ansehen sollen - Thema Betrug von Firmen via Kurzarbeitergeld. Ach ja.. das waren keine kleinen Unternehmen, sondern überwiegend Großunternehmen - die teils ihre Gewinne nicht mal hier versteuern sondern z.B. in der Schweiz
    So viel ich weiß, will man entschieden dagegen vorgehen, und das wird auch höchste Zeit.
    Geändert von Inaktiver User (30.10.2009 um 09:40 Uhr)

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