Nein, das ist nie geschrieben worden. Weder von mir noch von dem Schreiber der das Beispiel aufbrachte.
Auch das ist falsch. Ich klinkte mich lediglich in die Diskussion ein und schrieb, daß man es so sehen könnte. Nicht das es zwingend so ist.Die dann folgende Diskussion erweckte den Eindruck, dass es dem AN zustände, den Lohnrückstand als Insolvenz des AG zu deuten und zu kommunizieren worauf hier die Meinung vertreten wurde, dass der AG logischerweise insolvent ist, wenn er den Lohn nicht zahle, du erinnerst dich, dass du es gewesen bist, der von Insolvenzverschleppung sprach.
Totaler Unfug. Das habe ich nie geschrieben. Ich schrieb lediglich und auch mehrfach, daß es so sein könnte.Du bemühtest dich nicht einmal vom Verdacht der Insolvenzverschleppung zu sprechen sondern es als gegeben und Tatsache erscheinen zu lassen.
Du weist auf vieles hin. Allerdings nie im Zusammenhang und immer an dem geschriebenen vorbei. Es hat den Anschein, daß du dir nicht einmal die Mühe machst zu lesen was dort wirklich steht.In diesem Fall handelt es sich um Verleumdung, üble Nachrede und Kreditschädigung bis zum Beweis des Gegenteils.
Genau darauf habe ich verwiesen und nichts anderes und nicht gegen die Tatsache, dass der AN sich bereits bei Verdacht des Arbeitsplatzverlustes bei der ARGE zu melden hat.
Und ? Das stand doch nie zur Debatte.Diese Meldung hat etwas mit Budgetplanung und Statistik zu tun, für die Rechtsvertretung oder sonstiges ist diese Meldung weder für den AG noch AN relevant, höchstens für den Fall, dass für den betreffenden AN Fördermittel gezahlt wurden.
Und ob der AN mit seiner Frau darüber spricht oder nicht………..
Nö, wurde auch nie thematisiert. Es ging um die Pflicht zu arbeiten.Zu keinem Zeitpunkt stand hier die Behauptung im Raum, dass ein AN seinen Anspruch auf Lohn verlieren würde.
Dann sind wir uns ja bzgl. der 3 Monate einig. Wie es bei ein bis zwei Monaten aussieht, da wage ich keine Prognose. Da gibt es noch keine einheitliche Rechtssprechung. Das BArG hat diesbetüglich noch keine Entscheidung getroffen.Klar ist es logisch, dass eine Fristlose bei 3 Monaten Lohnrückstand nicht haltbar ist. Anderseits ist eine Fristlose seitens des AN wegen 1-2 Monaten Lohnrückstand ebenso wenig haltbar bzw. wird nicht dahingehend entschieden.
Aber auch da soll es unterschiedliche Rechtsauffassungen geben.
Urteile deutschscher Arbeitsgerichte werden, wenn sie von den Parteien dahin gebracht werden, zu 75% auf europäischer Ebene kassiert.
Für die 75% einkassierter Entscheidungen gibt es allerdings keinerlei belegbare Statistik. Zumindest habe ich diesbezüglich nichts gefunden. Daher lasse ich das mal so stehen.
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09.11.2009, 17:27Inaktiver User
AW: passt weihnachtsgeld zur konjunkturlage?
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09.11.2009, 17:50
AW: passt weihnachtsgeld zur konjunkturlage?
Ich kann sehr wohl lesen nur unterziehe ich mich nicht der Mühe und zitiere und zerpflücke die Beiträge.
Solltest du irgendwann mal als Beisitzer in einem Verfahren von mir sein, dann gib bitte bescheid, ich lasse dann Protokoll fertigen.
Aber das kenne ich alles schon, wenn sich gewisse Herrschaften plötzlich an Gesagtes nicht erinnern wollen und mir dann noch frecher weise die Forderungen nach einem schriftlichen Protokoll für die weitere Verhandlung verweigern möchten.
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09.11.2009, 18:10Inaktiver User
AW: passt weihnachtsgeld zur konjunkturlage?
Ich gebe es auf. Du liest eh nur was du willst.
Im übrigen solltest du wissen, daß die Verhandlungsführung dem Richter obliegt. Und nicht den Schöffen. Auch für die protokollierung ist nicht der Schöffe zuständig.
Du kennst dich echt nicht aus in unserem Rechtssystem.
Du hast im Studium wahrscheinlich Recht für WiWi geschwänzt.
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10.11.2009, 06:15
AW: passt weihnachtsgeld zur konjunkturlage?
Genau dort liegt dein Problem, du unterschätzt dein Gegenüber und interpretierst etwas hinein.
Du gehst voreingenommen an die Sache heran und wenn du dann nicht das hörst, was du dir in deinem Vorurteil zurechtgelegt hast dann wird hineininterpretiert.
Ich schrieb: „ich lasse dann Protokoll fertigen“. Wo schrieb ich, dass das der Schöffe machen soll oder der Richter?
Damit nicht genug, daraus schließt du gleich noch mit, dass ich nicht weiß, wer die Verhandlung führt und bei wem ich die Protokollierung beantragen muss, was dich dann sogleich veranlasst, mir mein Studiumwissen abzuschreiben.
Na ja, ist schon schwer genug halbwegs gescheite Laienrichter zu finden.
In den meisten Verhandlungen an denen ich teilgenommen habe waren die Schöffen im Übrigen still und lauschten nur.
Ich geb auch zu, dass ich manchen Schöffen irgendwann ignoriert habe, dessen Fragen hatten nichts mit der Sache zu tun und waren mir einfach zu blöd.
Ich hab auch schon von Schöffen genervte Vorsitzende gesehen.
Die mussten zu jedem Murks ihren Senf dazugeben, unabhängig davon ob es der Sache dienlich war oder nicht.
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10.11.2009, 12:54Inaktiver User
AW: passt weihnachtsgeld zur konjunkturlage?
Das ist bei deinen posts ja zum Glück nicht nötig. Es reicht vollkommen dich wörtlich zu zitierern. Dein nächster post wird bestimmt das Gegenteil behaupten. Glaub' mir, ich unterschätze niemenaden. Aber überschätzen tu ich auch niemanden.
Noch so ein Ding. Die Protokollierung wird ausschließlich durch den Richter angeordnet. Nicht dur ch dich als Beteiligten. D.h. Du kannst nicht protokollieren lassen, sondern es lediglich beantragen.Ich schrieb: „ich lasse dann Protokoll fertigen“. Wo schrieb ich, dass das der Schöffe machen soll oder der Richter?
Wo habe ich das denn geschrieben ? Ich schrieb lediglich das es den Anschein hat. Das ist ein gewaltiger Unterschied.Damit nicht genug, daraus schließt du gleich noch mit, dass ich nicht weiß, wer die Verhandlung führt und bei wem ich die Protokollierung beantragen muss, was dich dann sogleich veranlasst, mir mein Studiumwissen abzuschreiben.
Ach weißt du, das zu beurteilen überlasse ich den Gerichten.Na ja, ist schon schwer genug halbwegs gescheite Laienrichter zu finden.
So halte ich es auch. Das reden kommt im allgemeinen erst bei der Beratung des Urteils. Es ist selten, daß ich in der Verhandlung Fragen stelle.In den meisten Verhandlungen an denen ich teilgenommen habe waren die Schöffen im Übrigen still und lauschten nur.
Das ist aber unklug. So ein Verhalten kann den Schöffen beim Urteil stark beeinflussen. Und wie du sicherlich weißt, haben sie volles Stimmrecht.Ich geb auch zu, dass ich manchen Schöffen irgendwann ignoriert habe, dessen Fragen hatten nichts mit der Sache zu tun und waren mir einfach zu blöd.
Ich habe auch schon Richter gesehen die von den Beteiligten genervt waren.Ich hab auch schon von Schöffen genervte Vorsitzende gesehen.
Dann solltest du dir unbedingt die Zeit für ein solches Ehrenamt nehmen. Wäre doch die ideale Spielwiese für dich.Die mussten zu jedem Murks ihren Senf dazugeben, unabhängig davon ob es der Sache dienlich war oder nicht.
Ich habe mir diesen Satz aus einem deiner vorherigen posts noch einmal vorgenommen und ein wenig recherchiert und mal nachgerechnet.Urteile deutschscher Arbeitsgerichte werden, wenn sie von den Parteien dahin gebracht werden, zu 75% auf europäischer Ebene kassiert.
Der EuGH ( mit allen seinen vorgeschalteten Instanzen )hat im Jahr 2008 567 Fälle abgehandelt. Davon gerade mal 30 aus Deutschland. Es ist der Statistik leider nicht entnehmbar um wie viele Arbeitsrechtsfälle es sich dabei handelt. Aber selbst wenn ich alle 30 nehmen würde, dann wären 75 % gerade einmal 22, 5 Fälle.
Wenn ich mir dann anschaue, daß alleine das LAG NRW 2622 Entscheidungen getroffen hat und das ganze nur grob auf die gesamte Bundesrepublik hochrechne, werden 2 Dinge deutlich.
1. Die Urteile die kassiert werden, bewegen sich im Bereich der Irrelevanz.
2. Deine posts haben keinerlei fundierte Substanz.
Daraus folgt für mich:
1. Ich werde mit dir keine Diskussionen mehr führen.
2. Ich nehme deine posts als das was sie sind, Fantasie mit Schneegestöber oder Stand-up Comedy.
Wenn du allerdings mit den persönlichen Angriffen, mit denen du übrigens angefangen hast, weitermachen möchtest, schreibe mir eine PN oder benutze mein Gästebuch.
Das war somit meine letzte öffentliche Erwiderung auf einen Beitrag meinerseits.



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