Hallo Steinbirne,
Ganztagsschule ja, aber nicht in der jetztigen Form.
Für mich macht eine Ganztagsschule erst Sinn, wenn auch gewährleistet ist, dass auch Schüler mit Lernschwierigkeiten gefördert werden.
In der weiterführenden Schule meiner Kinder gibt es an 2 Tagen Ganztagsschule, die sieht so aus, dass der Unterricht eben teilweise am Nachmittag stattfindet, keine Hausaufgabenbetreuung, die müßen dann im Anschluß zu Hause erledigt werden und das macht für mich keinen Sinn, denn es stresst die Kinder nur und sie haben noch weniger Zeit für Freunde und Sport.
ideih
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13.02.2010, 20:09Inaktiver User
AW: Hartz-IV-Klage: Wie viel Geld braucht ein Kind zum Leben?
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13.02.2010, 20:17Inaktiver User
AW: Hartz-IV-Klage: Wie viel Geld braucht ein Kind zum Leben?
Da bin ich voll bei dir, dass Legasthenie berücksichtigt werden sollte und wenn du dein Kind deswegen unterstützt hast, bist du noch lange keine Glucke.
In der Schule meines Sohnes ist es so, dass ab der 11. Klasse jeder Tag außer Freitag ganztags ist und dann keine Hausaufgaben mehr anfallen.
So hat es ein Freund meines Sohnes jedenfalls gesagt (meinSohn ist erst in der 9. Klasse).
Das finde ich OK, wenn es denn so ist.
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13.02.2010, 21:16Inaktiver User
AW: Hartz-IV-Klage: Wie viel Geld braucht ein Kind zum Leben?
Marylin, vielen Dank für den äußerst informativen Beitrag #1034.

Dann wäre für mich eigentlich die logische Konsequenz, den Kinderfreibetrag abzuschaffen.
[Und ich überlege mir dann darüberhinaus, ob nicht diejenigen, bei denen der Kinderfreibetrag greift, auch kein Kindergeld erhalten sollten.
Grübel...]
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13.02.2010, 21:39Inaktiver User
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13.02.2010, 21:51
AW: Hartz-IV-Klage: Wie viel Geld braucht ein Kind zum Leben?
Das ist ja quasi schon so. Das bereits ausbezahlte Kindergeld wird ja auf die zu erstattende Steuer angerechnet.
Beispiel:
Bei Familie A ergibt sich bei einem Kind eine Steuererstattung durch den Kinderfreibetrag in Höhe von EUR 2.300. Familie A hat in dem Jahr aber schon Kindergeld in Höhe von EUR 2.208 bezogen (12x184). Sie bekommt dann noch eine Steuererstattung von EUR 92.
Familie B hat eine rechnerische Erstattung von EUR 1.800. Das erhaltene Kindergeld beträgt ebenfalls EUR 2.208. Familie B muss dann den die Steuerlast übersteigenden Betrag in Höhe von EUR 408 nicht nachzahlen. Das ist dann im Grunde genommen der Sozialleistungsanteil des Kindergeldes für Familie B.
Den Kinderfreibetrag wirst du nicht abschaffen können, da es eine Vorgabe des BVerFG ist, das Existenzminimum steuerlich freizustellen. Würde dies nicht im laufenden Abzugsverfahren bei der Lohnsteuer berücksichtigt (dafür ist der Freibetrag), würde sich dies bei der Veranlagung bei der Einkommensteuererklärung entsprechend auswirken, weil das dann steuermindernd geltend gemacht wird.Time is an ocean but it ends at the shore - Bob Dylan
Und wenn der Wind mal von vorne kommt - leicht nach vorne beugen und einfach weitergehen - S.B.
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13.02.2010, 21:56Inaktiver User
AW: Hartz-IV-Klage: Wie viel Geld braucht ein Kind zum Leben?
Was mich stört ist, dass Kinder, die bei der Einschulung nicht auf Grund von privater Förderung die Nase vorn haben, als langsam bezeichnet werden.
Deshalb bin ich für Vorschule für alle.
Für alle(!) - Vorschule und Ganztagsschule - deshalb, weil Differenzierung nicht gelingen kann.
Dafür müsste man Spezialisten einstellen, die das Umfeld der Kinder prüfen und das kommt dann wirklich zu teuer.
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13.02.2010, 22:04Inaktiver User
AW: Hartz-IV-Klage: Wie viel Geld braucht ein Kind zum Leben?
Steinbirne, es gibt auch Kinder, die ohne Förderung die Nase vorn haben. Ich hab es sehr genossen, dass ich sieben Jahre ohne Zwänge mit meinem Kind hatte. Und mein Kind hat es auch genossen, bilde ich mir ein. Was sie bis Schulbeginn gelernt hat, hat sie von allein gelernt.
Und ich bin gegen diese frühe Vereinnahme von Kindern, die Schullaufbahn und das Arbeitsleben sind lang genug.
Ich bin für qualifizierte Betreuung in Kindergärten und frühzeitige Förderung von Kindern die Förderung benötigen.
Das heißt für mich Aufwertung des Erzieherberufes, aber nicht frühzeitige Gleichschaltung aller Kinder.
Und meiner Meinung nach ist es auch billiger, Kinder gezielt zu fördern, statt da mit der Gießkanne ran zu gehen.
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13.02.2010, 22:13Inaktiver User
AW: Hartz-IV-Klage: Wie viel Geld braucht ein Kind zum Leben?
Sie könnten ja versuchen, total individuell unterzutauchen. Vielleicht nimmt Sie ein Schwarzarbeitgeber auf und bezahlt Sie sogar oder bietet Kost und Logis gegen Arbeitskraft. Wird dann halt etwas schwierig, wenn Sie krank werden oder alt - inwiefern solche Dinge vermeidbar sind, überlasse ich Ihrer Urteilsfähigkeit.
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Ein Dokument unter Anderem zum Thema Der "Mythos" von den arbeits los en Sozialschmarotzern. Mythos in Hochkommata, weil die Meinungen dazu sicher gespalten sein werden. Kapitel 2; durchaus auch lesenswert die anderen Kapitel.
http://www.paxchristi.de/fix/files/d...%20Version.Pdf
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13.02.2010, 22:17Inaktiver User
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13.02.2010, 22:27Inaktiver User
AW: Hartz-IV-Klage: Wie viel Geld braucht ein Kind zum Leben?
Stimmt schon.
Als mein Sohn merkte, wie der Hase läuft, kam er in den Herbstferien auf mich zu und wollte jeden Buchstaben und die Buchstabenkombinationen wissen.
Nach den Herbstferien konnte er lesen.
Das habe ich ihm sehr gegönnt.
Aber nicht alle Kinder sind von sich aus so ehrgeizig, obwohl sie mehr drauf haben als so manches privat sehr gefördertes Kind.
Was für eine Gleichschaltung?
Das Gießkannenargument ist ein Totschlagargument.



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