.. und wie entschieden sich die SPD für eine komplette Abschaffung von Überhangmandaten einsetzen wird ....
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03.10.2009, 21:55Inaktiver User
AW: Wahl: Beseitigung von Überhangmandaten
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03.10.2009, 22:04
AW: Wahl: Beseitigung von Überhangmandaten
Es gibt halt einen festen Wahltermin, wie auch sonst. Müssen die sieben dann halt an der Wahl violett wählen, wenn sie violett wollen. Dann gibts auch violett. Ist ja lang genug Zeit vor so einer Wahl. Ansonsten ist halt zu spät. und dann gibt entsprechend dem Wahlergebnis blau. Aber ganz demokratisch.
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04.10.2009, 11:45Inaktiver User
AW: Wahl: Beseitigung von Überhangmandaten
.. und noch einmal zur Erinnerung:
Die Mehrheit von Schwarz-Gelb kommt ohne Überhangmandate aus. Insofern ist die Diskussion hier müßig.
2011 sollte eine Reform nach den Richtlinien des BVG kommen (an der wie gesagt vor der Wahl keine der großen Parteien interessiert war).
Und das Verfassungsgericht hat keineswegs gesagt, dass Überhangmandate ein Problem darstellen, sondern nur festgestellt, dass die Möglichkeit einer "negativen" Stimmabgabe (ausgelöst durch die Nachwahl in Dresden) ausgeschlosen werden muss.
Warten wir doch einfach einmal ab, welche Reform wir 2011 bekommen. Immerhin ist dieses Mal die FDP an der Regierung (und der parlamentarischen Mehrheit) beteiligt, die im Gegensatz zur SPD (und auf Länderebene - siehe Brandenburg - Die Linke) kein Interesse an der Fortführung des Konzepts der Überhangmandate hat.
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05.10.2009, 13:30
AW: Wahl: Beseitigung von Überhangmandaten
d'accord
Pfui, schwachsinniges Beispiel, aber das weisst du selbst.Beispiel:
120 Mandate total
Partei A: 1 Direkte, 80% der Stimmen (96 Mandate)
Partei B: 59 Direkte, 20% der Stimmen (24 Mandate)
...
blubb
...
Total also 295 Mandate statt 120.
Diese einzig "faire Lösung" könnte aber auf Dauer sehr teuer werden, wenn solch extreme Ergebnisse real wären, da hier mal eben die Zahl der Abgeordneten um 250% höher wäre. Im Bundestag hätten wir bei o.g.Beispiel dann statt 598 Abgeordneten rund 1.500 Abgeordnete..
15% Parteien verursachen keine Überhang-Probleme, 20% Parteien auch nicht. Selbst die (weitere) "Auffüllung" des Parlaments würde niemals zu gravierender Aufblähung führen. Schon garnicht wenn berücksichtigt ist was das naheliegendste sein sollte:
ZU gut DEutsch:
Den Wahlmodus zum zentralen deutschen Bundestag zu entföderalisieren
Zitat von hombre
Geändert von hombre (05.10.2009 um 13:40 Uhr)
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05.10.2009, 13:45Inaktiver User
AW: Wahl: Beseitigung von Überhangmandaten
Eine derartige Änderung des Wahlverfahrens bedürfte eine Änderung des Grundgesetzes, da sie das Föderalismusprinzip beeinträchtigen würde.
Und, wie gesagt:
1. Überhangmandate sind nach dieser Wahl kein Problem, da Schwarz-Gelb auch ohne diese eine klare Mehrheit hat
2. Überhangmandate sind vom Bundesverfassungsgericht nicht grundsätzlich beanstandet worden, sondern nur in Bezug auf spezielle Ausgestaltungen, die sich bei der Nachwahl in Dresden 2005 gezeigt haben
Ich gehe mal davon aus, dass die Parteien, die von Überhangmandaten profitieren (Union, SPD, Linke) sehr vorsichtig bei der Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichts sein werden, um ihre Chancen für die Zukunft nicht zu beeinträchtigen.
Wie das Verhalten der SPD ja gezeigt hat, die lieber bis 2011 warten wollte, statt noch 2009 etwas zu ändern ...
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05.10.2009, 14:20
AW: Wahl: Beseitigung von Überhangmandaten
Sag mal, hast du prinzipiell was gegen hombre?
Hört sich nämlich nach reinen Diskreditierungsversuchen an, wie du da loslegst.
Keinesfalls habe ich die Geschichte aller denkbaren und bereits realisierten Wahlverfahren erzählt, noch im Sinn gehabt dies zu tun.
Daß Wahlsysteme wie in England (falls wie dargestellt vorhanden) in absurder Weise demokratischem Verständnis widersprechen, ist sonnklar.
Zitat von Inaktiver User
Daß ein Parlament ein möglichst exaktes Abbild (bis auf Rundungen hinter dem Komma) des Wählervotums zu sein hat, erschien mir dagegen selbstverständlich. Da muss ich nicht lang gucken was die 'Urväter' im Sinne hatten oder deren Urväter.
Ich frage nicht nach perfekt in diesem Zusammenhang.Unser Wahlsystem ist also in der Tat perfekt geeignet, die Nachteile jedes Mehrheitswahlsystems zu vermeiden, und gleichzeitig auch die Zersplitterung, die ein reines Verhältniswahlrecht mit sich bringen würde.
Schlecht ist was wir haben in wichtigen Teilen. Weil es nicht hält was es vorgibt, weil es chaotisch unberechenbaren Momenten viel zu viel Spielraum gibt. Genügt schon vollauf wenn dies im Hirn des Wählers so ist.
Und besser würde es wenn Vorschläge ala hombre, Wolfgang, blackjack umgesetzt würden.
Oder etwa nicht, djgm01 ?
Mit Bitte um konkrete Antwort. Sieh dabei allein auf meinen Vorschlag.
wer sagt denn daß "große Parteien" überproportional profitieren sollen? Sollen und dürfen sie eben nicht. Der Schiri darf den Gegnern von Wolfsburg oder auch dem FC Bayern eben nicht mehr Elfer versagen, sonst gehts nicht fair zu.Unser System halte ich für einen hervorragenden Kompromiss, denn von Überhangmadaten profitiert jede große Partei gelegentlich. Und die Alternative, ein reines Verhältniswahlrecht wäre natürlich möglich, wäre aber - besonders nach der Weimarer Erfahrung - wenig wünschenswert.
...oder welcher Logik, Filosofie folgt das ansonst ?
Wir haben bereits eine 5% Sperrklausel zur Bekämpfung der Etablierung kleiner, neuer, Parteien und von Partikularparteien. Mir schießt das sogar schon viel zu weit. Aber was willst du noch mehr
Geändert von hombre (06.10.2009 um 00:53 Uhr)
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05.10.2009, 14:46Inaktiver User
AW: Wahl: Beseitigung von Überhangmandaten
Ich habe nicht vor, mich an deinen Vortellungen zu orientieren, denn ich halte sie nicht für sinnvoll und realistisch.
Wir haben ein föderalistisches System, an dem sich auch unser Wahlsystem orientiert. Dies kann nur mit einer 2/3 Mehrheit geändert werden (und auch dann nur begrenzt).
Innerhalb dieses Systems stellt unser Wahlrecht einen vernünftigen Kompromiss dar, den man etwas verbessern könnte, aber es gibt kein perfektes Konzept, das die Fehler von Weimar vermeidet.
Und das hat auch das Bundesverfassungsgericht so gesehen, denn es hat sich nicht grundsätzlich gegen Überhangmandate ausgesprochen, sondern nur einige Details kritisiert, die bis 2011 geändert werden müssen.
Und ich bin gespannt, wie das geschehen wird.
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06.10.2009, 00:42
AW: Wahl: Beseitigung von Überhangmandaten
Das ist kein Diskussionsbeitrag. Kein Eingehen, es ist strenggenommen nichts. Oder schlimmer: reiner Affront. Ein Benehmen wie das eines aufsässigen Kindes, das nicht mitreden kann(oder will) , aber dennoch irgendetwas nicht will!
Was soll "nicht realistisch" heissen, und was "nicht sinnvoll" als letzter Grund?
Ich eröffne einen Diskussionsstrang und gebe dazu eine Einleitung, Statements, an denen sich die Diskussion entwickeln kann, an denen sie sich orientieren kann, und ich würde sagen: auch orientieren muss!
Wer sich dazu nicht imstande sieht, ist m.E. nicht würdig teilzunehmen. Der möge seine Monologe woanders abliefern. Ich hoffe du verstehst, djgm01.
Nichts als Geschwätz.
Zitat von Inaktiver User
Schon mal was von Prinzipien gehört ?
Der Föderalismus findet in D statt
indem es überhaupt Bundesländer gibt mit hoheitlichen Aufgaben und Befugnissen.
Desweiteren findet er sich
konstituiert in dem Zusammenwirken von Bundestag und Bundesrat. Im Bundesrat sitzen die Landesvertreter, die zu entsenden alleine dem jeweiligen Bundesland obliegt. Der Bund hält sich da raus.
Entsprechend kann und MUSS man erwarten, daß der Bundestag als Vertretungsgremium des zentralen Bundes sich frei von Beeinflußung durch föderalistische Momente bilden kann.
Das ist alles. Klar und einfach - kennst du diese Begriffe ? und "frei" ?Geändert von hombre (06.10.2009 um 00:50 Uhr)
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06.10.2009, 09:40Inaktiver User
AW: Wahl: Beseitigung von Überhangmandaten
@ hombre
1. Wenn jemand einen Strang eröffnet, dann verliert er in diesem Moment die Kontrolle darüber, wie die Diskussion läuft. Ist mir auch schon oft genug so gegangen.
2. Ich halte deine Vorschläge, die in diesem Strang - auch von mir! - intensiv kommentiert wurden, nicht für sinnvoll, da sie nicht zur Verfassungs- und politischen Realität passen: Wie ich schrieb, müsste für eine "Zentralisierung" der Parteilisten zu Bundeslisten das Grundgesetz geändert werden, und eine solche 2/3-Mehrheit sehe ich nicht. Siehst du sie?
Natürlich kann man jedes theoretisch mögliche Modell diskutieren, einschließlich eines korporativen Wahlsystems, bei dem statt der Wahlberechtigten eines Gebietes die Angehörigen eines Berufsstandes oder einer gesellschaftlichen Gruppe ihre Abgeordneten wählen. Aber die allermeisten derartigen Modelle sind vor dem Hintergrund unserer Verfassung und vor der politischen Wirklichkeit im Lande unrealistisch: Ich gehe davon aus, dass zumindest Union, SPD und Linke das Konzept "Überhangmandat" grundsätzlich behalten möchten, denn zumindest diese Parteien profitieren gelegentlich davon und hoffen, dass dies auch in Zukunft wieder so sein könnte.
3. Es besteht keine Eile bei der Umsetzung des BVG-Urteils, denn der neue Bundestag hat eine klare Regierungsmehrheit für Schwarz-Gelb ohne Überhangmandate, und das BVG hat den Akteuren bis 2011 Zeit gelassen für eine Änderung.
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06.10.2009, 11:41
AW: Wahl: Beseitigung von Überhangmandaten
Ich sprach nie von Bundeslisten!
Mein Vorschlag lautete
Wahlkreissieger werden der Liste angefügt, und zwar vorangesetzt. In Rangfolge gemäß erhaltener Stimmenzahl.
Das kann die alte Landesliste bleiben, oder eine neue Bundesliste sein, egal.
abgesehen davon, daß sie nicht benötigt wird:
Zitat von Inaktiver User
Wenn die Union und die FDP(im Falle Koalitionspartner der Union) als momentan einzig profitierende vom Missstand eine Modifikation zur Debatte stellen, die den Missstand beseitigen würde, warum sollten nicht alle anderen zustimmen ?
Dazu sagte ich bereits:
Zitat von Inaktiver User
Man möge das anpacken, was man heute tun kann.
Neue Erkenntnisse in der Angelegenheit wird es nicht geben können, weil reine Theorie- und Formsache. Wozu also warten?
Mein Satz sollte durch die Juristen binnen 24h in alle Ebenen des Gesetzestextes einformuliert werden können. Gebe ihnen eine Woche.
Die Politik sollte sich überdies von sich aus gefordert sehen diesen Makel loszuwerden, nicht erst durch Ultimo-Termine vom BVGericht genötigt.
Da gehts um Vertrauensbildung.


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