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  1. Inaktiver User

    AW: Roland Koch soll abgelöst werden

    Zitat Zitat von Nadine2 Beitrag anzeigen
    Aktienoptionen bei Führungkräften dienen NICHT der Umverteilung oder der Unternehmensbeteiligung, sondern sind eine Gehaltsvariante. Keine Führungskraft und kein Arbeitgeber wird zum Abschluss eines derartigen Gehaltsbestandteils gezwungen. Die kurzfristigen Ausrichtung von Aktienoptionen bei Bilanzverantwortlichen wird zunehmend als Fehler erkannt und abgebaut.
    Aktienoptionen bzw. Mitarbeiterbeteiligungen sind Teil eines erfolgsorientierten Einkommen und dienen sowohl der Bezahlung als auch der Identifikation mit dem Unternehmen.
    Ein Manager wird in der Tat nicht dazu gezwungen einen solchen Vertrag zu schließen. Keiner wird gezwungen als Manager zu arbeiten. Aber die Konditionen, die in einem Unternehmen üblich sind, sind für Bewerber erstmal gegeben, sind etwas, was sie nehmen oder lassen können.
    Es ist mir übrigens kein Fall bekannt, in dem ein Manager einen solchen Vertrag abgelehnt hätte. Im Grunde ist es ein schlechtes Zeichen, wenn ein Manager Unternehmensbeteiligungen ablehnt. So jemand sollte vielleicht lieber eine Spezialistenstelle anstreben und keine Führungsposition.


    Die Ausgabe einer Aktienoption ist nichts anderes als eine ordentliche KAPITALERHÖHUNG. Das Eigenkapital der Firma bleibt gleich - es wird nur auf mehr Anteilsscheine aufgeteilt - die dann natürlich rein rechnerisch weniger wert sind. Wie viel Prozent der LINKEN-Wähler werden diese einfache Rechnung verstehen?
    Du kennst dich mit diesen Dingen nicht aus, solltest dir solche Äußerungen also sparen.
    Eine Aktienbeteiligung kann unterschiedliche Formen annehmen; vielfach ist damit keine Kapitalerhöhung verbunden. Auch ein Unternehmen kann nämlich Aktien an der Börse erwerben und zu entsprechenden Konditionen an seine Mitarbeiter weitergeben.


    UND da willst du Kimberly-Clark, in New-York börsennotiert, per Tarifabschluß in Hinterdupfingen zu einer Kapitalerhöhung ZWINGEN?
    Ich kenne diesen Laden nicht. Aber wie bereits gesagt, kenne ich mehrere große US-Computerunternehmen, die ihren Mitarbeitern Aktienoptionen gewähren oder spezielle Mitarbeiter-Aktienkaufprogramme haben. Außerdem kommt die Idee, Manager entweder am Erfolg oder gleich am Eigenkapital zu beteiligen, aus Kimberly-Clarks Mutterland und nicht aus Hintertupfingen.


    Optionen sind selbstverständlich kein Geschenk des AG, sondern ein einkalkulierter Gehaltsbestandteil mit dem Vorteil, daß bei schlechteren Geschäften eben auch weniger Gehalt bezahlt wird.
    Das ist exakt der Sinn der Sache.
    So kann ein Mitarbeiter in guten Jahren am Erfolg des Unternehmens partizipieren, ohne dass es eine dauerhafte Steigerung der Fixkosten gibt, die in schlechteren Jahren Arbeitsplätze gefährden könnte.
    Dieses Ziel lässt sich auf zwei Arten erreichen: mit einer Erfolgsbeteiligung oder mit einer Unternehmensbeteiligung, wobei das Miteigentum an Aktienkapital eine zusätzlich Motivation schafft, weil man sich mit "seinem" Unternehmen ganz anders identifiziert.

    Daraus ergibt sich, dass die Unternehmensbeteiligung sich gerade für die Managerentlohnung besonders eignet. Ich bin aber der Meinung, dass es sich darüber hinaus auch für Fachpersonal, mit entsprechenden Modifikationen sogar für die gesamte Belegschaft eignet.


    NOCHMAL: WER hindert einen AN am Kauf von Aktien "seiner" Firma?
    Niemand. Aber es geht nicht um eine Kapitalanlage, sondern um eine Entlohnungsform mit ganz bestimmten Eigenschaften, Vorteilen und Nachteilen.
    .
    Geändert von Inaktiver User (16.01.2009 um 15:50 Uhr)

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