Den "Linken" scheint das Treiben ihres MdB auch nicht ganz geheuer zu sein...
"Distanzierungen"
Antworten
Ergebnis 81 bis 90 von 124
-
17.11.2008, 14:03
AW: Stasi Agent Lutz Heilmann, MdB Die Linke
.
In meiner Badewanne pflege ich das Badewasser selbst einzulassen.
.
-
17.11.2008, 14:10Inaktiver User
AW: Stasi Agent Lutz Heilmann, MdB Die Linke
Na also.
Zitat von Kraecker
Kaum ist das Wochenende vorbei, schon darf sich djgm01 wundern.
Er lässt sich ja gern von der Linkspartei überraschen.
Sagte er.
-
17.11.2008, 14:30Inaktiver User
AW: Stasi Agent Lutz Heilmann, MdB Die Linke
Noch hat mich die Partei nicht überrascht - dass auch bei den Linken einige aktive Mitglieder sich korrekt verhalten, ist eine ganz andere Sache ...
-
17.11.2008, 15:14Inaktiver User
AW: Stasi Agent Lutz Heilmann, MdB Die Linke
Ja, nettes Profil... Stalin und Sexspielzeug
Zitat von Inaktiver User
Mag jemand von den Linken hier erklären, was Stalin-Parties sind? Werden da Bücher von Alexander Solschenizyn verbrannt?
-
17.11.2008, 15:14Inaktiver User
AW: Stasi Agent Lutz Heilmann, MdB Die Linke
Kritisch geäußert haben sich:
- Bundestagsvizepräsidentin und stellvertretende Parteivorsitzende Petra Pau
- der Sprecher der sächsischen Landtagsfraktion Heiko Hilker sowie
- Mitglied im Bundesausschuss der Linkspartei Mark Seibert
Wieso überrascht es mich nicht, dass selbst die Stellungnahmen mehrerer Spitzenpolitiker der Linkspartei nicht ausreichen würden um deine Vorurteile auch nur anzukratzen.
Zitat von Inaktiver User
Geändert von Inaktiver User (17.11.2008 um 15:27 Uhr)
-
17.11.2008, 15:15
AW: Stasi Agent Lutz Heilmann, MdB Die Linke
Tja, da scheint der medienwirksame Schuss aber ordentlich nach hinten losgegangen zu sein.
Zitat von Inaktiver User
Logisch, dass jetzt jeder nach weiteren Sümpfen um Herrn Heilmann sucht.
Bleiben Sie gesund und bleiben Sie bei Trost. (Lisa Feller)
-
17.11.2008, 15:19Inaktiver User
AW: Stasi Agent Lutz Heilmann, MdB Die Linke
Schwierige Situation. Wie wehrt man sich gegen (richtige oder falsche) Behauptungen im Internet?
Zitat von Rotfuchs
Auf jeden Fall ist spätestens jetzt klar, wieso Heilmann dieses Theater zu verhindern suchte (wenn auch mit untauglichen Mitteln) und wieso das Landgericht Lübeck Heilmanns Antrag stattgegeben hat.
-
17.11.2008, 16:00
AW: Stasi Agent Lutz Heilmann, MdB Die Linke
Das ist sicher ein großes und ernstes Problem, mit dem rund um den Globus unzählige Anwaltskanzleien und Gerichte beschäftigt sein dürften.
Zitat von Inaktiver User
Hier aber hätte Herr Heilmann selbst eine Änderung des Wikipedia-Artikels über ihn vornehmen können. Das hätten wohl nur eine Handvoll Leute überhaupt bemerkt.
Auch eine Einstweilige Verfügung gegen den vorhandenen Text oder einzelne Passagen und eine Herausnahme des Artikels hätte ich verstanden und wäre das vermutlich (ich bin kein Jurist!!!) auch möglich gewesen.
Aber Wikipedia.de komplett sperren zu lassen erregte natürlich in Minutenschnelle bundesweite Aufmerksamkeit.
Logisch, dass auch die Medien sofort darauf anspringen, wie die Wühlmäuse graben, recherchieren und berichten - und DEREN Texte bekommt Heilmann nicht mal so eben schnell im Do-it-yourself-Verfahren geändert.
Da stehen ihm dann ggf. noch einige Gänge zum Anwalt/Gericht bevor.
Bleiben Sie gesund und bleiben Sie bei Trost. (Lisa Feller)
-
17.11.2008, 23:25Inaktiver User
AW: Stasi Agent Lutz Heilmann, MdB Die Linke
Interessanter Artikel zum aktuellen Stand und zu den Hintergründen dieser Sache:
Zitat von Rotfuchs
Fallstricke
.
-
18.11.2008, 00:56Inaktiver User
AW: Stasi Agent Lutz Heilmann, MdB Die Linke
Aus einem Interview mit Thorsten Feldmann, dem Berliner Anwalt von Wikimedia Deutschland:
Zitat von Inaktiver User
QuelleKann nun jeder kommen und die Weiterleitung auf wikipedia.de sperren lassen, wenn ihm der Eintrag auf wikipedia.org nicht gefällt?
Das ist unsere Befürchtung. Nur ist dieser Eindruck falsch: Wir hatten das schon vor drei Jahren im Fall von Tron. Es gab danach zahlreiche Ansprüche gegen Wikimedia Deutschland unter Berufung auf die damalige einstweilige Verfügung, obwohl diese ruckzuck aufgehoben war. Danach haben wir in mühsamer juristischer Kleinarbeit in verschiedenen Verfahren dargestellt, dass es so nicht geht. Und wir haben auch alle Verfahren gewonnen. Jetzt geht die Prozesshanselei gegen Wikimedia Deutschland vielleicht wieder von vorne los.
Wenn der Antrag nun zurückgezogen ist, findet diese Diskussion aber nicht mehr statt?
Da Herr Heilmann den Verbotsantrag jetzt endgültig zurückgezogen hat, haben wir keine Chance mehr, unsere Argumente in dem Verfahren auszubreiten. Wir wurden ja vor der Entscheidung nicht angehört. Also hatte das Gericht bislang keine Chance, auf Basis des zutreffenden Sachverhalts zu entscheiden. Aufgrund der Angaben von den Anwälten von Herrn Heilmann in der Antragsschrift ist beispielsweise überhaupt nicht klar gewesen, wer Wikimedia Deutschland überhaupt ist. Es wurde so dargestellt, als sei die deutsche Organisation Anbieter der Enzyklopädie, was ja falsch ist. Über diese Korrekturen am Sachverhalt hinaus gibt es eine ganze Reihe juristischer Argumente, vor allem in Bezug auf die Verantwortlichkeit für fremde Inhalte und die Rolle, die die Meinungsfreiheit spielt, die vermutlich dazu geführt hätten, dass die Verfügung so wie sie erlassen wurde, aufgehoben worden wäre. Das können wir nun nicht beweisen, weil Herr Heilmann kapituliert hat.
War die Entscheidung des Gerichtes also voreilig?
Nach unserer Auffassung war die Entscheidung falsch. Wir meinen, dass nicht jeder, der sich an seinem Eintrag in der Wikipedia gestört fühlt, dem Wikimedia Deutschland e.V. generell die Verweisung auf jedweden Inhalt der Enzyklopädie gerichtlich untersagen lassen kann.
Wird bei Entscheidungen über einstweilige Verfügungen keine Gegenseite gehört?
Normalerweise schon, zumindest in den Fällen, in denen die gerichtliche Entscheidung derart weit reichende Konsequenzen hat. Das ist hier aber einfach nicht passiert. Zwei Dinge sind hier nicht so gelaufen, wie sie hätten laufen müssen: Herr Heilmann hatte außergerichtlich abgemahnt, und wir haben als Anwälte von Wikimedia Deutschland e.V. mit einem Schreiben an seine Anwälte auf die Abmahnung argumentativ erwidert. Aber dieses Schreiben wurde dem Gericht nicht gemeinsam mit dem Verfügungsantrag vorgelegt. Zweiter Fehler: Das Gericht hat uns nicht zur Stellungnahme aufgefordert, sondern allein aufgrund des Tatsachenvortrags der Gegenseite entschieden. Und in diesem Tatsachenvortrag wurde der Unterschied zwischen den Internetangeboten wikipedia.de und de.wikipedia.org nicht hinreichend deutlich gemacht, wenn nicht sogar durch wolkige Aussagen verwischt. Auch das hätte man im weiteren Verfahrensgang näher beleuchten können. Dazu kommt es nun leider nicht mehr.
Sehr merkwürdig - eine "Einstweiligen Verfügung" ohne Anhörung von einem deutschen Gericht, das den in Europa allgemein kompatiblen Rechtsnormen unterworfen ist, und zu einer solchen Entscheidung kommt.


Zitieren