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  1. Inaktiver User

    AW: Kündigen und Auszeit - was gilt es zu beachten

    Zitat Zitat von wildwusel Beitrag anzeigen
    Da kann man auf solche Vollpfosten treffen...
    Total. Ich war richtiggehend schockiert. Hatte mich in gutem Glauben und sehr optimistisch gemeldet, um alles richtig zu machen (dämlich, ich weiß). Würde ich auch nicht mehr machen
    @schubidu, kann nur für mich sprechen, ich wollte es richtig machen und dachte, ich bekäme dort auch Unterstützung/Hilfe/Tipps für die Jobsuche.

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    AW: Kündigen und Auszeit - was gilt es zu beachten

    Hallo Helen,

    ich gehöre zu denjenigen, die auch eine Auszeit genommen haben. Bei mir ist die Situation ein bisschen anders, da ich nach diesem Jahr meinen Job sicher wiederbekomme, aber nicht unbedingt am gleichen Ort eingesetzt werde (was mir sogar sehr entgegen käme). Aber mit den Fragen, was auf mich zukommt und auch mit viel Unverständnis und teilweise dummen Kommentaren muss ich mich auch auseinandersetzen.

    Wenn du spezielle Fragen hast oder dich einfach austauschen magst, kannst du mir gerne eine PN schicken.

    Daisy

  3. Inaktiver User

    AW: Kündigen und Auszeit - was gilt es zu beachten

    Zitat Zitat von schubidu Beitrag anzeigen
    Das ALG 1 muss binnen bestimmter Fristen beantragt werden, sonst gibt es Sperrzeiten.

    Wenn der TE also nach einem Jahr bewusst wird, dass es mit dem Wiedereinstieg nicht klappt und sie schon ein Jahr arbeitslos ist (Sabbatjahr kommt ja für sie nicht infrage), hat sie u. U. gar keinen Anspruch mehr.
    Deswegen plädiere ich ja dafür, sich planvoll arbeitslos zu melden, den Bezug aber aufzuschieben. Der Anspruch verfällt normal erst nach vier Jahren.

  4. gesperrt

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    AW: Kündigen und Auszeit - was gilt es zu beachten

    Zitat Zitat von schubidu Beitrag anzeigen
    Dieses arbeitssuchend melden ohne Bezüge - was soll es bringen?

    Bringt es etwas für die Rente? Nein. Anwartschaftszeiten hat man nach langjähriger Berufstätigkeit doch längst erfüllt.

    Hilfe bei der späteren Arbeitssuche? Nein.

    Unnötigen Papierkram? Ja.

    Wichtig wäre die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung. Um da später in die Krankenversicherung der Rentner kommen zu können, sind Lücken lieber zu vermeiden.
    es ist auch wichtig und kann entscheidend sein, wenn man erwerbsunfaehig wird

    dann kann es passieren, das wegen der nichtmeldung die pflichtbeitragszeiten fuer eine erwerbsminderungsente dadurch nicht erfuellt sind
    und dann schaut man unter umstaenden ganz dumm aus der waesche

    deshalb ist es so wichtig sich arbeitssuchend zu melden, und genau deshalb bringt es was
    viel arbeit ist das nicht

    DRV - Erwerbsminderungsrenten

  5. gesperrt

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    AW: Kündigen und Auszeit - was gilt es zu beachten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das ist doch egal, wenn man sowieso schon genug Jahre zusammen hat, wovon ich bei der TE erstmal ausgehe.
    auch das ist quark, denn im alter koennen einem genau dann diese zeiten fehlen, das man zum beispiel die 45 versicherungsjahre voll bekommt, um spaeter eine altersrente fuer langjaehrige versicherte zu erhalten

    in der deutschen rentenversicherung ist es grundsaetzlich so, jeder monat zaehlt...
    https://www.deutsche-rentenversicher...cationFile&v=5

  6. Inaktiver User

    AW: Kündigen und Auszeit - was gilt es zu beachten

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    auch das ist quark, denn im alter koennen einem genau dann diese zeiten fehlen, das man zum beispiel die 45 versicherungsjahre voll bekommt, um spaeter eine altersrente fuer langjaehrige versicherte zu erhalten

    in der deutschen rentenversicherung ist es grundsaetzlich so, jeder monat zaehlt...
    https://www.deutsche-rentenversicher...cationFile&v=5
    Wir wissen nicht, wie alt die TE ist und wieviele Versicherungsjahre sie hat. In meiner Generation ist es vielfach so, dass man als Akademiker die 45 Jahre sowieso nicht voll bekommt, es sei denn, das Regelrenteneintrittsalter steigt noch weiter.

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