Wie lang sind denn "einige" Monate?
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Ergebnis 11 bis 20 von 26
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11.09.2019, 14:58Inaktiver User
AW: Kündigen und Auszeit - was gilt es zu beachten
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11.09.2019, 16:45
AW: Kündigen und Auszeit - was gilt es zu beachten
melde dich unbedingt arbeitssuchend ohne leistungsbezug, denn das ist wichtig als eventuelle anwartschaftszeit bei der rente
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11.09.2019, 17:03
AW: Kündigen und Auszeit - was gilt es zu beachten
Vielleicht etwas überdimensioniert für dich, aber https :// der-privatier .com / hat ein Handbuch für das dauerhafte Leben vom Kapital, die Beschreibungen und Checklisten sollten auch was für ein selbstfinanziertes Sabbatical hergeben.
** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
** ansonsten niemand besonderes **
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11.09.2019, 21:19Inaktiver User
AW: Kündigen und Auszeit - was gilt es zu beachten
Ich hatte auch eine Auszeit, die ich für das Schreiben der Diss verwendet habe. Waren ca. 11 Monate in meinem Fall.
- Krankenversicherung: Durch die Promotion konnte ich da in einen Studitarif. Wichtig...
- Rentenversicherung: unbedingt erkundigen. Ich habe ausgesetzt.
- Arbeitsamt: ich habe mich 3 Monate vor Ende arbeitssuchend (ohne Bezug) gemeldet, in der naiven Hoffnung, Hilfe bei der Jobsuche zu bekommen. Das war nix. Kommt auf den Sachbearbeiter an. Mit wurde unterstellt, ich würde "schmarotzen" wollen, obwohl ich gar kein Geld wollte und natürlich nach Promotion auch arbeiten wollte. Egal. Nachdem ich dann eine Stelle hatte, fand ich es lustig, aber währenddessen eher nicht. Würde ich daher nicht mehr machen.
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12.09.2019, 13:28
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12.09.2019, 13:50
AW: Kündigen und Auszeit - was gilt es zu beachten
Dieses arbeitssuchend melden ohne Bezüge - was soll es bringen?
Bringt es etwas für die Rente? Nein. Anwartschaftszeiten hat man nach langjähriger Berufstätigkeit doch längst erfüllt.
Hilfe bei der späteren Arbeitssuche? Nein.
Unnötigen Papierkram? Ja.
Wichtig wäre die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung. Um da später in die Krankenversicherung der Rentner kommen zu können, sind Lücken lieber zu vermeiden.
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12.09.2019, 15:17
AW: Kündigen und Auszeit - was gilt es zu beachten
Es bringt uU etwas, wenn der Wiedereinstieg nicht wie erhofft klappt und dann doch ALG 1 beantragt werden muss.
Ob es Unterstützung bei der Weiterbildung geben wird, muss sie erfragen. Ohne Meldung als Arbeitsuchenden geht aber da definitiv nichts.
Ob und welche Unterstützung es später bei der Jobsuche gibt, kann so pauschal jetzt keiner sagen, das hängt sehr von beruflichen Umfeld und von Sachbearbeiter ab.
Und inwiefern das für Helen noch für die RV von Bedeutung ist, hängt von ihrer Erwerbsbiographie ab.
Fragen kostet nichts, was sie dann mit dem Wissen macht, wird sie dann sehen.
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12.09.2019, 15:50
AW: Kündigen und Auszeit - was gilt es zu beachten
Das ALG 1 muss binnen bestimmter Fristen beantragt werden, sonst gibt es Sperrzeiten.
Wenn der TE also nach einem Jahr bewusst wird, dass es mit dem Wiedereinstieg nicht klappt und sie schon ein Jahr arbeitslos ist (Sabbatjahr kommt ja für sie nicht infrage), hat sie u. U. gar keinen Anspruch mehr.
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12.09.2019, 16:51
AW: Kündigen und Auszeit - was gilt es zu beachten
Sollte man sich nicht arbeitssuchend melden damit die Zeit als Wartezeit für die Rentenversicherung gezählt wird? So wurde mir das immer gesagt und daher haben wir uns alle nach dem Studium arbeitssuchend gemeldet (ohne Geld vom Arbeitsamt).
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12.09.2019, 17:06Inaktiver User


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