Aber du willst doch auch, dass dein Partner wahrhaftig zu dir ist. Würde er mit etwas, das ihn schwer belastet zurückhalten, um dich nicht zu verletzten, klingt das zwar vielleicht ehrenhaft, aber er ist doch dann nicht ganz "er selbst". Er hält etwas zurück, das wird ihn verändern. Wäre es dann nicht besser, es zu sagen (was es auch ist)?
Ich finde es ein bisschen arg theoretisch, wie hier manchmal unterschieden wird zwischen: Das muss er/sie wissen, er hat ein Recht darauf vs. das darfst du nicht erzählen, das tust du nur zur eigenen Gewissenserleichterung. Das kann man doch so einfach gar nicht unterscheiden! Wenn man irgendetwas gemacht hat, wegen dem man ein schlechtes Gewissen hat, dann ja meist aus gutem Grund, sprich, der Gegenüber hätte ein Interesse daran, es zu wissen. Sonst hätte man ja kein schlechtes Gewissen, wäre es kein "Fehler". Gleichzeitig will man es aber loswerden AUCH um das eigene Gewissen zu erleichtern, oder besser: Die Last loszuwerden. Das geht doch Hand in Hand. In welchem Fall geht es denn NUR um die eigene Gewissenserleichterung oder NUR darum, dem anderen etwas mitzuteilen/zu beichten, ohne dass es einem dabei (auch) um die Gewissenserleichterung geht?
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11.04.2012, 15:03
AW: HÖFLICH! die unterscheidung zwischen zu- und abträglicher unaufrichtigkeit.
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11.04.2012, 15:20
AW: HÖFLICH! die unterscheidung zwischen zu- und abträglicher unaufrichtigkeit.
Ich schrieb ja schon, dass ich mit meinem Partner dahingehende Vereinbarungen habe.
Ist für mich nicht Theorie, sondern gelebte Partnerschaft.
Das kann ich zweifelsfrei an meinen Gefühlen ablesen, ob es mir darum geht, fair zu sein oder mich zu entlasten. Arg theoretisch finde ich eher, dass wir so ganz allgemein herumphilosophieren. Anhand eines konkreten Falls - z.B. eines Problems der TE - könnte ich ziemlich genau sagen, wie ich damit umginge.
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11.04.2012, 15:42
AW: HÖFLICH! die unterscheidung zwischen zu- und abträglicher unaufrichtigkeit.
Naja, es kann ja auch andere Aufhänger geben, um so ein Thema mal anzusprechen. Z.B. ein Film, in dem es darum geht und wo man hinterher darüber redet, wie man selbst das gerne hätte. Im luftleeren Raum verhandelt man solche Dinge sicher nicht. Und ich sehe das auch nicht als Vertrag mit zig Paragraphen, den man miteinander abschließt, sondern schon als ein gemeinsames Beziehungsverständnis, das sich mit der Zeit herauskristallisiert oder eben nicht.
Wie geht man denn damit um, wenn einer alles wissen will und der andere nicht bereit ist, sich um jeden Preis zu offenbaren? Findet man einen Kompromiss? Fragt sich der eine dann immer, was der andere wohl alles verschweigt? Ist ein Dissens in diesem Punkt ein Beziehungshindernis?
In der Praxis hatte ich das Problem noch nie. Vermutlich bin ich immer stillschweigend davon ausgegangen, dass meine Partner das genauso sehen wie ich, und es ergab sich nie eine Diskussion dazu. Aber ich wüsste auch nicht, wie ich damit umginge, wenn jemand von mir die totale Offenheit verlangen würde. Vermutlich würde ich mich einfach weigern.
Gruß,
MalinaDu hast mein Klagen in Tanzen verwandelt. (Psalm 30)
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11.04.2012, 15:47
AW: HÖFLICH! die unterscheidung zwischen zu- und abträglicher unaufrichtigkeit.
Genau, ich gehe irgendwie auch davon aus, dass man sich da schon irgendwie einig ist. Wer weiß ob das stimmt. Ich wäre allerdings auch zur totalen Offenheit bereit. Wenn mein Gegenüber was wissen will bekommt er auch eine Antwort. Wüsste nicht, was es da geben könnte, was ich unbedingt für mich behalten will. Gibt es bei dir solche Dinge?
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11.04.2012, 15:53
AW: HÖFLICH! die unterscheidung zwischen zu- und abträglicher unaufrichtigkeit.
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11.04.2012, 15:55Inaktiver User
AW: HÖFLICH! die unterscheidung zwischen zu- und abträglicher unaufrichtigkeit.
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11.04.2012, 15:56
AW: HÖFLICH! die unterscheidung zwischen zu- und abträglicher unaufrichtigkeit.
ich weiß schon, was du meinst und sehe es ja eigentlich genauso. Ich wollte nur anmerken, dass es auch beides sein kann. Ich teile z.B. etwas mit, weil es mir schlecht damit geht, es für mich zu behalten und ich GLEICHZEITIG der Meinung bin, mein Gegenüber sollte es (warum auch immer) wissen.
Es gibt ja durchaus auch Situationen, wo man nicht sicher ist, wie der andere reagiert. Ob es bspw. genauso "richtig" oder egal gewesen wäre es für sich zu behalten, man es aber vorsichtshalber doch mitteilt, um einfach den anderen entscheiden zu lassen, was er mit dieser Info macht. Es gibt ja Dinge, die man selbst total "schlimm" findet, der andere dann aber ganz locker darauf reagiert. Oder andersrum.
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11.04.2012, 15:58
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11.04.2012, 16:02Inaktiver User
AW: HÖFLICH! die unterscheidung zwischen zu- und abträglicher unaufrichtigkeit.
hört sich toll an, wird aber in der realität nicht umgesetzt.
sogar wenn du barbara immer die wahrheit deinem partner sagst, kannst du nicht zu 100 % sagen, dass auch er es tut.
gerade männer sind im "verschweigen" von unangenehmem weltmeister. meist sogar ungewollt.
jetzt aus meiner sicht.
ICH wollte garkeinen partner der mich in alles mit einbezieht.
nee, ich muss mir nicht jeden schuh anziehen, der grade rumsteht.
in langjährigen partnerschaften weiss man eh bald, was man dem partner zumuten kann oder nicht.
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11.04.2012, 16:05
AW: HÖFLICH! die unterscheidung zwischen zu- und abträglicher unaufrichtigkeit.
mich gruselt´s da. Wenn es Dinge gäbe, die mein Partner gemacht hat und von denen er glaubt, dass er sie mir nicht zumuten kann. Puh. GENAU DAS sind doch die Dinge, die ich wissen wollen würde, um selbst zu entscheiden, ob ich damit leben kann oder nicht.
Zu sagen: "diese Wahrheit kann ich ihm/ihr nicht zumuten" finde ich total übergriffig.



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