[QUOTE=isidora;16362856Aber häufig ist das doch auch eine Grauzone. Nehmen wir das Standard- Beispiel Betrug/Fremdgehen. Beichte ich das, dann in erster Linie, um dem anderen die Möglichkeit zu geben, sich darauf einzustellen. In welcher Weise auch immer. Aber irgendwie tut man das doch immer auch für sich, weil man mit dem schlechten Gewissen, dem Verheimlichen auch nicht leben kann und möchte. Und auch das ist doch legitim. Sich ein Leben lang mies zu fühlen deswegen und nichts zu sagen ist doch auch nicht richtig.
Es ist doch eine Mischung aus "er/sie sollte das wissen" (was ja auch eine sehr individuelle Einschätzung ist, denn wer entscheidet was für den anderen von Bedeutung ist?) und "ich halt´s nicht mehr aus mit dem schlechten Gewissen, ich muss das jetzt erzählen".[/QUOTE]
Gerade dieses Beispiel hier - da weiß ich doch vorher was ich mache oder? ich gehe fremd weil... was weiß ich. Da ist es doch nicht damit erledigt, dass ich das beichte? Da stimmte doch zuvor etwas nicht in der Beziehung. Mit dem Beichten ansich habe ich da doch nichts erreicht.
Ansonsten bin ich eher der Typ der sagt was er denkt. Also bei dem Beispiel mit dem Kleid der Freundin - mir gefällt es nicht, dann sage ich das. Ich wüßte keinen Grund wieso nicht. Meine Freunde und auch meine Familie weiß das ich so bin. Wer also keine ehrliche Antwort von mir will fragt mich besser nicht.
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11.04.2012, 11:26Inaktiver User
AW: HÖFLICH! die unterscheidung zwischen zu- und abträglicher unaufrichtigkeit.
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11.04.2012, 11:29
AW: HÖFLICH! die unterscheidung zwischen zu- und abträglicher unaufrichtigkeit.
Das nervt mich ehrlich gesagt ein bißchen bei diesen Strängen (das ist jetzt der zweite oder dritte seiner Art)? Wenn's ums Fremdgehen geht, könnte das villeicht frühzeitig gesagt werden, anstatt daß die Frage sich als allgemeine Erörterung tarnt. In meiner jugendlichen Naivität hab ich die TE jetzt so gelesen, daß sie es verächtlich findet, wenn ihr Geliebtester ihr sagt, er geht gerne Surfen, wenn er es in Wahrheit nur für sie tut. Oder so.
Und ich muß da jetzt mal ganz dusselig fragen, ist "Fremdgehen" wirklich das Standardbeispiel unbearbeiteter Konflikte in Beziehungen? Ich hätte den Standard jetzt irgendwo zwischen Geldproblemen und Sitzpinkeln vermutet.
Ich mach mich dann mal rar, denn wenn es hier in Wahrheit ums Fremdgehen geht, bin ich fachfremd.** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
** ansonsten niemand besonderes **
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11.04.2012, 11:59Inaktiver User
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11.04.2012, 12:17
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11.04.2012, 12:32Inaktiver User
AW: HÖFLICH! die unterscheidung zwischen zu- und abträglicher unaufrichtigkeit.
Der Titel lässt sich aber auch in einem vom Grund der Unaufrichtigkeit unabhängigen Kontext diskutieren.
Ich glaube, dass wir ein falsches Bild von Partnerschaft mit uns tragen, welches uns mal mehr mal weniger Stolpersteine in den Weg legt.
Ich beschreibe mal wie ich Partnerschaft in unserer Gesellschaft wahrnehme und wie ich meine wie es sein könnte oder dürfte:
Altes Bild:
Zwei Individuen mit einem eigenen Erlebnishorizont und jeweils einem eigenen Weg treffen zusammen und gehen eine Partnerschaft ein. Dabei wird implizit erwartet, dass beide Wege zu einem verschmelzen und fortan nur noch dieser eine Weg beschritten wird.
Neues Bild:
Zwei Individuen mit einem eigenen Erlebnishorizont und jeweils einem eigenen Weg treffen zusammen und gehen eine Partnerschaft ein. Dabei behalten beide ihre Wege und es gibt einen gemeinsamen Weg.
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11.04.2012, 12:46
AW: HÖFLICH! die unterscheidung zwischen zu- und abträglicher unaufrichtigkeit.
Zustimmung zum neuen Bild!
Aber dann ist immer noch zu verhandeln, was der gemeinsame Weg alles beinhaltet und wo jeder seinen eigenen Weg gehen darf. Beim Thema Offenheit finde ich schon, dass es einen Grundkonsens geben sollte, welche Dinge man einander unbedingt erzählen sollte und welche jeder gerne für sich behalten darf. Zumindest sollte man die Erwartungen und Wünsche des anderen kennen und auch seine Bereitschaft zur Offenheit. Ich möchte mich schon halbwegs darauf verlassen können, dass ich bestimmte Dinge erfahren würde, wenn sie passieren. Dann muss ich mir nämlich auch nicht über alles einen Kopf machen, weil man sich über diese Grenze, ab der Offenheit ein Gebot der Fairness und Anständigkeit ist und nicht mehr nur egozentrisches Abladen von emotionalem Ballast, einig ist. Wobei es natürlich auch immer eine Grauzone gibt.
Wenn sich mein Partner ein wenig in eine Kollegin verguckt und sie heimlich anschwärmt und ein bisschen flirtet, würde ich das wissen wollen? Und wenn nein, ab wann wäre es ein Tatbestand, über den ich Kenntnis haben möchte. Wenn er sich mit Trennungsgedanken trägt? Oder früher? Ganz klar kann man das sicher nicht für jeden denkbaren Fall definieren, aber über eine grobe Linie sollte man sich m.E. einig sein.
Gruß,
MalinaDu hast mein Klagen in Tanzen verwandelt. (Psalm 30)
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11.04.2012, 13:15
AW: HÖFLICH! die unterscheidung zwischen zu- und abträglicher unaufrichtigkeit.
es gibt natürlich Dinge, die ich in der Beziehung nicht bespreche: all jene, wo nicht von beiden ein Interesse vorhanden ist. Zum Beispiel bei Hobbies, die wir beide jede/r für sich pflegen, wo sich das Gespräch meist beschränkt auf "hat's Spass gemacht, und habt ihr das Spiel gewonnen?", und das wars dann auch.
Aber alles, was wichtig ist, wird besprochen, auch und gerade dann, wenn es unangenehm ist. Und welche der wichtigen Dinge sind, die zu besprechen sind, haben wir natürlich auch schon besprochen. und ja, das wichtigste Thema ist durchaus alles rund um Sex. Mit getrennten Wohnungen und getrenntem Einkommen und getrennten Konten fallen halt schon viele mögliche Streitpunkte einfach weg.
nein, aber es ist der erste Schritt. Der Ausdruck *Beichten* finde ich auch nicht passend. "Mitteilen" ist besser. Es ist ja nicht so, als ob es um Absolution ginge, sondern es geht um Beziehungsgestaltung. Es geht darum, dass der Andere auch weiss, was Sache ist in den Themen, die in dieser Beziehung als wesentlich definiert wurden.
Zitat von Inaktiver User
grüsse, barbara
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11.04.2012, 14:06Inaktiver User
AW: HÖFLICH! die unterscheidung zwischen zu- und abträglicher unaufrichtigkeit.
Das funktioniert doch nicht so in einer Partnerschaft. Der Idealfall wäre doch wenn wir uns in eine Partnerschaft begeben könnten bei der unsere Wertvorstellungen an sich und unsere Lebenseinstellung nahezu gleich sind und wir unsere inneren bedürftigen Kinder geheilt hätten, so dass wir nicht den Partner dazu missbrauchen uns diese Bedürfnisse zu erfüllen.
Und was wären denn für Dich "bestimmte Dinge"?Zumindest sollte man die Erwartungen und Wünsche des anderen kennen und auch seine Bereitschaft zur Offenheit. Ich möchte mich schon halbwegs darauf verlassen können, dass ich bestimmte Dinge erfahren würde, wenn sie passieren.
Vielleicht würden sich diese Fragen gar nicht mehr stellen wenn die Randbedingungen andere wären?Wenn sich mein Partner ein wenig in eine Kollegin verguckt und sie heimlich anschwärmt und ein bisschen flirtet, würde ich das wissen wollen? Und wenn nein, ab wann wäre es ein Tatbestand, über den ich Kenntnis haben möchte. Wenn er sich mit Trennungsgedanken trägt? Oder früher? Ganz klar kann man das sicher nicht für jeden denkbaren Fall definieren, aber über eine grobe Linie sollte man sich m.E. einig sein.
Je nach ungelösten eigenen Gefühlen springt der eine bereits aus dem Fenster wenn man sagt: Die Kollegin ist aber hübsch, während einen anderen so ein Ausspruch überhaupt nicht berührt und die Aussage so annehmen kann.
Ich glaube zu wissen was Du ausdrücken möchtest, eine Universallösung wirds sowieso nicht geben und bisher wars bei mir so, dass diese Linie, dieser Konsens da war bzw. sich im Laufe der Partnerschaft gebildet hat.
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11.04.2012, 14:57
AW: HÖFLICH! die unterscheidung zwischen zu- und abträglicher unaufrichtigkeit.
Genau das ist ein gutes Beispiel dafür, was ich mit Egoismus meine: Wenn es mir in erster Linie darum geht, mich selbst zu entlasten und dem anderen eine Last aufzubürden, weil ich selbst dies als befreiend empfinde, und mich nicht dafür interessiere, was mit dem anderen ist.
Übrigens verstehe ich auch nicht so ganz, worum genau es in diesem Strang geht, welcher Zusammenhang zur Höflichkeit besteht.
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11.04.2012, 14:59
AW: HÖFLICH! die unterscheidung zwischen zu- und abträglicher unaufrichtigkeit.
Ich stimme dir da prinzipiell absolut zu. Aber ist es nicht auch irgendwie merkwürdig sowas zu besprechen? Ich stelle mir vor: Die Beziehung läuft super, wir sind glücklich und lieben uns. Dann setzen wir uns gemütlich mit einem Glas Wein zusammen und besprechen, was ich und er alles machen dürfen, ohne es sagen zu müssen. "Schatz, wenn ich einen anderen toll finde und mit dem flirte, willst du das dann wissen?", "Schatz, wenn ich mit jemanden intensiv Mails tausche, aber ihn nicht treffe und auch nicht treffen will, willst du das dann wissen?", "Schatz, wenn ich total betrunken mit einem andern zu heftig flirte, willst du das dann wissen?", "Schatz, wie genau definieren wir <zu heftig flirten<?"

Ob das so produktiv ist? Habt ihr das so gemacht?
@wildwusel
das stimmt, ein Standardbeispiel ist Fremdgehen natürlich nicht. Ich hatte den Strang gestern noch nicht ganz gelesen und ich dachte es geht um Dinge, die man dem anderen verheimlicht, obwohl sie für ihn von absolutem Interesse sind. Daher dachte ich ans Fremdgehen.
Man kann das aber natürlich auf alle anderen Dinge runterbrechen.
Ich finde eben auch, dass der Partner derjenige sein sollte, mit dem man theoretisch alles teilen und besprechen KANN. Man muss das natürlich nicht, aber ich würde nicht in einer Partnerschaft leben wollen, in der ich das Gefühl hätte, bestimmte Dinge zurückhalten zu müssen. Das hat doch was von besser da stehen wollen oder die eigene Person geschönt zu präsentieren. ("das kann ich jetzt nicht erzählen, denn dann....") ne, das wäre nichts


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