Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. User Info Menu

    Etagenheizung (halb)defekt, wer bezahlt?

    Hallo,

    ich habe eine Gasetagenheizung. Heißwasser funktioniert bestens, seit vorgestern allerdings die Heizung nicht mehr (Heizkörper bleiben kalt, von einem Tag auf den anderen). Nach einem Anruf bei der Hausverwaltung kam der Hausmeister und hat an der Therme herumgeklopft, die daraufhin für ein paar Stunden funktionierte, jetzt aber nicht mehr. Nun muss also der Installateur ran.

    In meinem Mietvertrag steht: 2Die Etagenheizung wird vom Mieter eigenverantwortlich auf dessen Kosten betrieben". Danach folgen Angaben zu den Kosten, die aber nur Wartung etc. betragen und über die Nwebenkosten abgegolten werden. Von Reparatur steht da nichts. Im Allgemeinen Forum (da ging es noch um: was tun, Heizung geht nicht ) hat man mir schon gesagt, das die Reparatur Vermietersache ist. Stimmt das auch bei der oben zitierten Passage aus dem Mietvertrag?

    Noch eine Frage, ich habe ja erst heute abend festgestellt, dass die Heizung wieder nicht geht und jetzt ist Wochenende. Könnte ich einen Notdienst auf Kosten des Vermieter (wenn der denn nun generell zuständig ist) bestellen? Werde ich wohl nicht tun, sooo kalt ist es nicht, solange das Heisswasser funktioniert ist es auszuhalten , aber theoretisch interessiert es mich.

  2. Moderation

    User Info Menu

    AW: Etagenheizung (halb)defekt, wer bezahlt?

    Hallo,

    in dem Punkt habe ich keine Ahnung, aber ich würde es wörtlich auslegen, du bist für "den Betrieb der Therme" zuständig, also Wartung und Unterhalt (sprich Gas kaufen) und nun ist sie außer Betrieb und es ist Vermietersache sie wieder in Gang zu setzen.

    Das mit dem Notdienst würde ich nur Situationen vorbehalten, wenn Not herrscht. Sprich immer warmen Sommer auf keinen Fall, bei minus 20 Grad auf jeden Fall und dazwischen entscheidet der gesunde Menschenverstand. Wenn sie Sonntag abend um 22.00 Uhr ausgeht, nehm ich eine Decke mehr mit ins Bett, wenn sie Freitag abend ausgeht, dann ruf ich den Notdienst. Bzw. meine Hausverwaltung hat eine Notfallnummer (unter der auch wirklich jemand erreichbar ist) und die kümmert sich dann.

    Mit dem Notdienst halte ich es grundsätzlich so, dass ich ihn nur rufe, wenn ich ihn auch rufen würde, wenn ich ihn selbst bezahlen müsste.

    Liebe Grüße

    promethea

  3. User Info Menu

    AW: Etagenheizung (halb)defekt, wer bezahlt?

    Den Notdienst (solange es nicht ein wirklicher Notfall ist, wie zB ein Wasseraustritt, oder dergleichen) würde ich nur über den Vermieter ordern.
    Ich weiß nicht, wie das bei euch geregelt ist, aber oft gibt es Wartungs- und Reparaturverträge, die einen solchen Notdienst beinhalten.
    Es wird also nicht "irgendwer" gerufen, sondern eine Firma, mit der ein Vertrag besteht und die sich (in der Regel) mit der Anlage im Haus auskennt.

    Ansonsten sind Reparaturen an der Heizung Vermietersache. Heißt, er oder sie trägt die Kosten.
    .
    In meiner Badewanne pflege ich das Badewasser selbst einzulassen.
    .

  4. Inaktiver User

    AW: Etagenheizung (halb)defekt, wer bezahlt?

    Wenn du einen Handwerker bestellst, musst du ihn auch bezahlen. Das heißt im Klartext: ruf deinen Vermieter an und der muss sich kümmern.

  5. User Info Menu

    AW: Etagenheizung (halb)defekt, wer bezahlt?

    Wie ich dir im anderen Strang bereits schrieb: Die Verwaltung der Eigentümer muss einen Handwerker beauftragen. Es ist Gemeinschaftseigentum und daran sollte niemand eigenmächtig etwas rumwerkeln.
    Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. (Søren Kierkegaard)

    Ein wahrer Freund ist der, der dein Lächeln sieht, aber weiß, dass deine Seele weint.

  6. User Info Menu

    AW: Etagenheizung (halb)defekt, wer bezahlt?

    Hallo Golda,

    da mich diese zitierte Passage aus dem Mietvertrag etwas verunsichert hat, habe ich lieber auch noch einmal im Mietforum gepostet. Es ist übrigens, wie ich Dir in dem anderen Strang schon schrieb , nur ein Eigentümer, aber das ist ja unerheblich.

    Vielen Dank auch für die anderen Antworten! Wie ich ja schrieb, habe ich nicht vor aktuell den Notdienst zu rufen. Werde mir aber am Montag, wenn wieder bei der Verwaltung anrufe, mir auch gleich eine Nummer für tatsächliche Notfälle geben lassen.

Antworten

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •