Hallo
ich hab mal eine Frage zum Renovieren der Wohnung. In unserem Mietvertrag steht drin, dass die Wohnung zum Auszug renoviert werden soll. Der Nachmieter möchte jedoch andere Farben. Jetzt bietet uns der Vermieter an, das wir 300 Euro zahlen und die Wohnung dafür nicht streichen brauchen. Normalerweise müsste das doch eigentlich nichts kosten oder? Ist doch schließlich die Sache vom Nachmieter, wenn der andere Farben wünscht, oder?
vg und dankbar für jede Hilfe :-)
Frank
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Ergebnis 1 bis 9 von 9
Thema: Wohnung renovieren?
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15.07.2008, 14:39
Wohnung renovieren?
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15.07.2008, 16:34
AW: Wohnung renovieren?
Was genau steht im Mietvertrag?
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15.07.2008, 17:06
AW: Wohnung renovieren?
Es ist u.U. EURE Sache zu streichen. Mit 300 Euro seid ihr billig dabei.
Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
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15.07.2008, 17:54
AW: Wohnung renovieren?
Wenn im Mietvertrag steht, dass die Wohnung renoviert übergeben werden muss, heißt das normalerweise:
Ihr müsst die Wohnung streichen.
Wenn der Nachmieter andere Farben will, muss er auch wieder streichen!
Wir haben es so gemacht, dass wir und mit Vermieter und Nachmieter zusammengesetzt haben und abgesprochen haben, in welchen Farben wir streichen sollen.
So war unsere Arbeit nicht umsonst und der Nachmieter hatte eine renovierte Wohnung nach seinen Wünschen.
300 Euro viel oder wenig ist relativ.
Oft heißt renoviert nur überstreichen.
Wenn Sachen wie Laminat und Teppich usw ok sind, braucht der Mieter nichts mehr machen.
Wenn ich mich also entscheiden sollte, ob ich 300 Euro zahlen soll oder nur 3 oder 4 Zimmer streichen soll, würde ich mich fürs streichen entscheiden. Definitiv billiger!
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16.07.2008, 09:52
AW: Wohnung renovieren?
Es kommt darauf an was im Mietvertrag steht. Ist dort eine "starre" Frist aufgeführt dann braucht sie gar nichts zu machen.
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16.07.2008, 11:24
AW: Wohnung renovieren?
Im Mietvertrag steht
. Könnt ihr nicht mit dem Nachmieter reden, dass er die Mehrkosten für die Farbe übernimmt? Problematisch wird es natürlich, wenn dann dem Nachmieter die Qualität der Ausführung nicht zusagt.zum AuszugA reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
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17.07.2008, 13:12
AW: Wohnung renovieren?
Zunächst ist tatsächlich der Mietvertrag gründlich (am besten Anwalt oder Mieterverein) zu prüfen.
Wenn dort eine Auszugsrenovierung vorgegeben ist, ohne dass auf die Länge der Wohndauer eingegangen wird und auf den Zustand der Wohnung, dann ist das ungültig. Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren sehr zugunsten der Mieter geändert und die meisten älteren Mietverträge sind in Sachen Schönheitsreparaturen ungültig.
Aber wie gesagt - da kommt es sehr auf die Formulierung an, am besten beraten lassen!Islabonita
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22.07.2008, 13:56
AW: Wohnung renovieren?
Wenn der Vermieter sein ok gibt, dass die vom Nachmieter gewünschten Farben in Ordnung sind, dann könnt ihr das so machen.
In meiner Verwaltung würde das aber nicht funktionieren. Wer eine weiß gestrichene Wohnung bekommen hat, soll sie auch so wieder zurückgeben. Deshalb ist immer ein Übergabeprotokoll Bestandteil des Mietvertrages, in dem der zustand nochmals vermerkt wird und der Mieter per Unterschrift die Zusicherung gibt, die Wohnung im selben Zustand zurückzugeben.
Wenn der Nachmieter dann farbige Wände möchte, kann er das machen, so lange er bei Auszug wieder alles weiß streicht.Liebe Grüße!
Sini
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27.07.2008, 13:33
AW: Wohnung renovieren?
Also ich würde versuchen, mit Vermieter und Nachmieter eine Vereinbarung zu treffen: Der Nachmieter liefert die Farbe und sagt Dir, wo welche hinsoll, der Vermieter gibt sein o.k. (kann ihm doch egal sein) und Du streichst. Und der Nachmieter muss dann bei seinem Auszug wieder für weiße Wände sorgen oder sich mit seinem Nachmieter einigen.
Oder Ihr teilt Euch die Kosten für die Farbe und streicht gemeinsam.


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