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  1. User Info Menu

    Austausch Antennendosen

    Hallo zusammén,

    Wir wohnen zur Miete in einem 6-Familienhaus. Zur Wohnungsausstattung gehören insgesamt 4 Radio-/Fernsehsteckdosen. Die Hausverwaltung hat nun mit dem örtlichen Kabelbetreiber vereinbart, dass unser Haus als Musterobjekt für die in 2009 stattfindende digitale Umstellung des Kabelfernsehens ausgesucht wurde und in allen Wohnungen die Anschlusssteckdosen für dieses neue Empfangssystem bereits jetzt getauscht werden. Der Austausch der ersten Steckdose ist kostenlos, der Tausch aller weiteren Dosen soll pro Stück 35,00 € kosten. Unser Vermieter ist der Meinung, dass wenn wir mehr als einen Fernseher betreiben, dies unser Problem sei. Ich denke jedoch, dass wenn diese zusätzliche Dosen bereits bei Einzug vorhanden waren und somit mit vermietet wurden, der notwendige Austausch auch vom Vermieter bezahlt werden muss. Wer hat recht?

    LG Tine

  2. Inaktiver User

    AW: Austausch Antennendosen

    Zitat Zitat von Tine49
    Hallo zusammén,

    Wir wohnen zur Miete in einem 6-Familienhaus. Zur Wohnungsausstattung gehören insgesamt 4 Radio-/Fernsehsteckdosen. Die Hausverwaltung hat nun mit dem örtlichen Kabelbetreiber vereinbart, dass unser Haus als Musterobjekt für die in 2009 stattfindende digitale Umstellung des Kabelfernsehens ausgesucht wurde und in allen Wohnungen die Anschlusssteckdosen für dieses neue Empfangssystem bereits jetzt getauscht werden. Der Austausch der ersten Steckdose ist kostenlos, der Tausch aller weiteren Dosen soll pro Stück 35,00 € kosten. Unser Vermieter ist der Meinung, dass wenn wir mehr als einen Fernseher betreiben, dies unser Problem sei. Ich denke jedoch, dass wenn diese zusätzliche Dosen bereits bei Einzug vorhanden waren und somit mit vermietet wurden, der notwendige Austausch auch vom Vermieter bezahlt werden muss. Wer hat recht?

    LG Tine
    Der Vermieter, wenn in deinem Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll nicht ausdrücklich vermerkt ist, dass die Wohnung mit mehr als einer Dose ausgestattet ist. Üblich ist eine Dose.

  3. User Info Menu

    AW: Austausch Antennendosen

    Das kann man aber sicher auch anders sehen. Nach Deiner Logik könnte der VM auch sämtliche Fenster zumauern, wenn deren Anzahl nicht irgendwo schriftlich fixiert ist.


    Prijon

  4. Inaktiver User

    AW: Austausch Antennendosen

    Zitat Zitat von Prijon
    Das kann man aber sicher auch anders sehen. Nach Deiner Logik könnte der VM auch sämtliche Fenster zumauern, wenn deren Anzahl nicht irgendwo schriftlich fixiert ist.


    Prijon
    Zwischen Fenstern und Antennendosen besteht ein erheblicher Unterschied.

  5. Inaktiver User

    AW: Austausch Antennendosen

    Hallo

    sagen wir mal so - das was ich nun sage, hat keinerlei rechtlichen Hintergrund - bei uns wurde das ebenfalls gemacht und wir haben unseren Mietern freigestellt, in welchen Zimmern sie die Dosen getauscht haben wollen (es gibt in jedem Zimmer TV-Anschluß). Wir hätten im Falle des Falles auch alle Dosen bezahlt.

    Unsere Mieter haben sich für Wohnzimmer und Schlafzimmer entschieden und wir haben beides natürlich bezahlt.

    Ob wir das gemußt hätten - vielleicht nicht. Wir haben gute Mieter und der Nutzen der Dosen verbleibt ja beim Eigentümer und nicht beim Mieter beim Auszug - von daher für uns einen Selbstverständlichkeit, das auch zu bezahlen.

    Antje

  6. User Info Menu

    AW: Austausch Antennendosen

    Zitat Zitat von Tine49

    ...

    Ich denke jedoch, dass wenn diese zusätzliche Dosen bereits bei Einzug vorhanden waren und somit mit vermietet wurden, der notwendige Austausch auch vom Vermieter bezahlt werden muss.

    LG Tine
    DAS denke ich, ist richtig. Ich verstehe auch nicht, warum dein Vermieter sich wegen 35€ so anstellt.

    Ich selber habe gerade entsprechend Lichtschalter austauschen lassen (50€) in meiner vermieteten Wohnung und habe eine super zufriedene und faire Mieterin. Was will man mehr?

    Kannst du mit deinem Vermieter nicht nochmal reden? Gegebenfalls, wenn´s sein muss, nach Rücksprache mit dem Mieterbund?
    Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. (Søren Kierkegaard)

    Ein wahrer Freund ist der, der dein Lächeln sieht, aber weiß, dass deine Seele weint.

  7. Inaktiver User

    AW: Austausch Antennendosen

    Die Hausverwaltung hat nun mit dem örtlichen Kabelbetreiber vereinbart, dass unser Haus als Musterobjekt für die in 2009 stattfindende digitale Umstellung des Kabelfernsehens ausgesucht wurde und in allen Wohnungen die Anschlusssteckdosen für dieses neue Empfangssystem bereits jetzt getauscht werden.
    Ich wäre da sehr sehr hellhörig. Warum: Weil, wenn eine Firma kostenlos etwas zur Verfügung stellt und dieses Mietshaus als "Musterobjekt" dienen soll, dann heißt das im Klartext, dass die Firma interessierte mögliche Kunden zu Besichtigungen dieses "neuen Empfangssystems" einladen und von Euch Mietern erwartet wird, diese Besichtigungen zuzulassen.

    Ich hoffe, dass ich mich irre, aber würde unbedingt ein klärendes Gespräch führen, welche Gegenleistung da zu erbringen wäre. Wenn nicht, ist ja alles ok.

    Was passiert eigentlich, wenn Du mit diesen "Neuerungen" nicht einverstanden bist ? Schließlich hast Du diese nicht eingefordert. Insofern sehe ich den Vermieter in der Pflicht - wie hier bereits dargelegt.

  8. Inaktiver User

    AW: Austausch Antennendosen

    Tine49

    ...

    Ich denke jedoch, dass wenn diese zusätzliche Dosen bereits bei Einzug vorhanden waren und somit mit vermietet wurden, der notwendige Austausch auch vom Vermieter bezahlt werden muss.

    LG Tine


    Wenn der Vormieter die Dosen berbaut hat, sind sie nicht zwangsläufig mit der Wohnung vermietet, sie sind maxial vom Vermieter geduldet.

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    AW: Austausch Antennendosen

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Was passiert eigentlich, wenn Du mit diesen "Neuerungen" nicht einverstanden bist ? Schließlich hast Du diese nicht eingefordert. Insofern sehe ich den Vermieter in der Pflicht - wie hier bereits dargelegt.
    Dann haben wir unter Umständen keinen Empfang mehr
    bzw. die Dosen der Wohnung über uns können nicht getauscht werden.

    Tatsache ist, dass wir die Wohnung mit je einem Antennenanschluss im Wohnzimmer, Schlafzimmer und Kinderzimmer gemietet haben. Es steht auch in jedem Zimmer ein Gerät

    Unsere Hausverwaltung ist mit allem sehr träge, die Eigentümerin war über den Austausch nicht informiert bzw. hat bei der Eigentümmerversammlung (es waren nur 2 Eigentümer da) gefehlt.

    Wahrscheinlich werden wir die Dosen tauschen lassen und die Rechnung an die Hausverwaltung zurück gehen lassen. Soll sich doch die mit der Eigentümerin auseinandersetzen. Ich bin der Meinung, dass eine Dose im sozialen Wohnungbau üblich ist. Unsere Wohnung wurde mit "gehobener Ausstattung" vermietet und da setze ich andere Merkmale voraus.

    Danke mal und ich werde euch auf dem laufenden halten.

    lg Tine

  10. Inaktiver User

    AW: Austausch Antennendosen

    Zitat Zitat von Tine49
    Dann haben wir unter Umständen keinen Empfang mehr
    bzw. die Dosen der Wohnung über uns können nicht getauscht werden.

    Tatsache ist, dass wir die Wohnung mit je einem Antennenanschluss im Wohnzimmer, Schlafzimmer und Kinderzimmer gemietet haben. Es steht auch in jedem Zimmer ein Gerät

    Unsere Hausverwaltung ist mit allem sehr träge, die Eigentümerin war über den Austausch nicht informiert bzw. hat bei der Eigentümmerversammlung (es waren nur 2 Eigentümer da) gefehlt.

    Wahrscheinlich werden wir die Dosen tauschen lassen und die Rechnung an die Hausverwaltung zurück gehen lassen. Soll sich doch die mit der Eigentümerin auseinandersetzen. Ich bin der Meinung, dass eine Dose im sozialen Wohnungbau üblich ist. Unsere Wohnung wurde mit "gehobener Ausstattung" vermietet und da setze ich andere Merkmale voraus.

    Danke mal und ich werde euch auf dem laufenden halten.

    lg Tine
    Die Anzahl der Antennendosen hat nichts mit dem Einkommen der Bewohner zu tun. Wenn die Dosen vom Vermieter in der Wohnung verbaut wurden, ist er für den austausch in anspruch zu nehmen und nicht die Verwaltung. Bei vermieteten Eigentumswohnungen darf der Verwalter keine Rechnungen an die Mieter verschicken, er muss über den Eigentümer gehen.

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