Hallo zusammen!
Ich habe eine 4 Jahre lang bewohnte 2-Zimmerwohnung zum Ende Januar gekündigt. Ein Nachmieter hat sich bereits gefunden, dieser möchte ab 15.01. die Wohnung mieten.
Ich habe wie mit der Vermieterin anfangs vereinbart, alle Räume geweißelt, Fenster geputzt, sowie die gesamte Wohnung auf Hochglanz gebracht. Bei Wohnungsbesichtigungen mitten im Umzugstrubel haben sich einige Besucher negativ über die Sauberkeit meiner Wohnung geäußert, deswegen legte ich großen Wert darauf, dass jetzt alles sauber ist.
Gestern konnten wir das Weißeln endlich beenden und holten die letzten Sachen aus der Wohnung. Ich gab dann abends der Vermieterin bescheid. Diese war sehr kritisch, glaubte mir nicht wirklich, dass alles sauber ist. Vor allem den Zustand der Küche bemängelte sie sehr. Diese Küche ist die erste Küche die in diese 1989 erbaute Wohnung je rein gebaut wurde und dementsprechend alt und abgenutzt.
Bei Übernahme der Wohnung war sie alles andere als sauber und einige Flecken konnte ich trotz Einsatz verschiedenster Mittelchen nicht beseitigen.
Damals habe ich die Wohnung unrenoviert und ungeputzt übernommen. Beim Putzen der Küche mußte ich Brechreiz unterdrücken, so heftig war es.
Kann die Vermieterin von mir verlangen, eine von den diversen Vormietern kaum gepflegte Küche nun in einwandfreiem, sprich anscheinend klinisch reinem Zustand zu übergeben?
Kann sie deswegen die Kaution teilweise einbehalten? Wir haben uns wirklich große Mühe mit der Wohnung gegeben und finden, dass sie bei weitem sauberer und in besserem Zustand ist, als wir sie damals bekommen haben.
Ich habe noch einmal Miete für den ganzen Januar überwiesen. der neue Mieter kommt am 15.01. Wenn ich am Freitag 11.01. übergebe, heit das, ich kann den Rest der Miete ab 11.01. zurück verlangen?
Noch etwas: Als ich die Wohnung bekam, wurde kein Übergabeprotokoll erstellt. Ich wußte damals nicht, dass es sowas gibt, bzw. hatte es noch nicht erlebt, dass solche Protokolle erstellt werden
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 18
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09.01.2008, 15:47
Auszug und Angst um Mietkaution
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09.01.2008, 17:26
AW: Auszug und Angst um Mietkaution
Wenn du alles getan hast, was du geschrieben hast, dann hast du mehr als genug getan.
Je nachdem wie dein Mietvertrag formuliert worden ist, wärst du wahrscheinlich zu gar keiner Renovierung verpflichtet gewesen dank neuester mieterfreundlicher Rechtsprechung. Dass es kein Übergabeprotokoll gibt, ist nicht zwangsläufig ein Nachteil für dich, auch hier kommt es ganz auf die Formulierung im Mietvertrag an, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde. Wurde gar nichts vermerkt, dann steht Aussage gegen Aussage.
Wenn ein Mieterwechsel am 15.1. stattfindet mit anschließender Neuvermietung. dann muss dir die Vermieterin die Miete zurückerstatten und zwar pronto.
Bei der Kaution musst du mit Wartezeiten kalkulieren, die Rechtsprechung gibt da 6 Monate vor wegen der Abrechnung noch ausstehender Betriebskostenabrechnungen."Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
(John D. Rockefeller)
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09.01.2008, 17:31
AW: Auszug und Angst um Mietkaution
Danke!
So ähnlich hatte ich mir das schon gedacht. Weißt Du vielleicht, ab wann ein Vermieter eine Küche auswechseln muß? Die Küche, um die es geht, ist einfach schon fast 20 Jahre alt und wohl nie pfleglich behandelt worden. Deswegen war es so schwer für mich, sie einigermaßen zu putzen und "wieder her zu stellen". Ich habe sie ja selbst in schlechtem Zustand übernommen.
Ich habe ein wenig das Gefühl, dass sie Kohle "raus schinden" möchte und deswegen plötzlich alles mit Argusaugen kontrolliert.
So kenne ich sie gar nicht. Wie ich die Wohnung bekam, sah sie keineswegs in alle Schränke usw. und kritisierte jede Fluse auf dem Teppich....
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09.01.2008, 18:02
AW: Auszug und Angst um Mietkaution
Auswechseln muss er die Küche gar nicht, er muss sie lediglich in funktionstüchtigem Zustand halten, sprich reparieren lassen.
Zitat von aves
Wenn dem Vermieter die Küche irgendwann nach einem Mieterwechsel auseinander bricht, kann sich der Vermieter auch entscheiden, die Küche ganz rauszuwerfen und ohne Küche zu vermieten.
Das macht mein Schwiegervater neuerdings so, denn Küchenübergaben haben sich immer als der reinste Horror erwiesen bezüglich Ekelfaktor und waren ein Quell ständigen Ärgers und Draufzahlens."Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
(John D. Rockefeller)
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09.01.2008, 18:07
AW: Auszug und Angst um Mietkaution
Danke, das wußte ich noch nicht. Die Vermieterin bemängelt nämlich, dass die Schränke innen fleckig sind. Das stimmt, aber die Flecken waren schon und gehen einfach ums Verrecken (sorry) nicht mehr weg. Ich weiß auch nicht, woher solche Flecken kommen können, ich nehme an, dass die vielen Vormieter die Küche nicht so gepflegt haben, wie es sein sollte. Außerdem, nach 20 Jahren kann eine Küche nicht mehr wie neu sein. Ich hatte/habe einfach Angst, dass sie mir deswegen etwas von der Kaution abzieht.
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09.01.2008, 18:20
AW: Auszug und Angst um Mietkaution
Ich vermiete eine Wohnung, in der eine 20 Jahre alte Einbauküche drin ist. Die war allerdings, als ich die Wohnung im November übergeben habe, bis auf kleinere Abnutzungsspuren an der Arbeitsplatte quasi wie neu, sogar die 20 Jahre alte Geschirrspülmaschine funktioniert noch, staun.
Zitat von aves
Allerdings habe ich ein Übergabeprotokoll, das sich gewaschen hat, da stehen sogar die Anzahl der Backbleche drin. Wenn geschludert wird (die letzte Mieterin hat statt Backblech saubermachen das Ding lieber weggeworfen), habe ich zumindest eine Chance meine Ansprüche durchzusetzen.
Für dich sehe ich die Sache ganz relaxt. Deine Vermieterin kann dir, ohne schriftliche Aufzeichnung von wegen in tadellosen Zustand übergeben, nichts beweisen, selbst wenn du die Flecken selber gemacht hättest. Außerdem bin ich der Meinung, dass man nicht päpstlicher als der Papst sein soll. Flecken innerhalb von Schränken hin oder her, solange es hygienisch sauber ist, wird es dem Geschirr egal sein."Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
(John D. Rockefeller)
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09.01.2008, 22:37
AW: Auszug und Angst um Mietkaution
Hallo,
weiss nicht, ob es schon erwähnt wurde, hab nicht alles gelesen an Beiträgen.
Ich rate dringend dazu Fotos von der Wohnung und insbesondere von der Küche zu erstellen, bis die Speichekarte platzt!
Sollte es zu einem Rechtsstreit um die Kaution kommen, sind Bilder Gold wert. Und zwischenzeitlich tut es überhaupt nicht weh, wenn sie auf der Festpaltte schlummern.
Das Übergabeprotokoll ist unverzichtbar. Und jeder Mangel, den die Vermieterin bei der Übergabe kritisiert sollte auf Bild festgehalten werden.
Als Mieter hat man auch das Recht die Wohnung zu nutzen, dafür hat man schließlich teuer bezahlt. Das vergißt so mancher Vermieter und muss vom Richter daran erinnert werden.
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10.01.2008, 14:23
AW: Auszug und Angst um Mietkaution
Nach 20 Jahren ist eine Küche vermutlich auch abgewohnt. Die darf bei der Neuvermietung gar nicht mehr den Mietpreis erhöhen.
Wäre ich Vermieter, würde ich nur leere Küchen vermieten. Ich würde aber noch eher gar nicht vermieten, da hat man im Zweifel nur Ärger.
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10.01.2008, 16:59
AW: Auszug und Angst um Mietkaution
Ja, danke für den Tipp, ich werde auf jeden Fall morgen die Kamera mit nehmen! Bin schon gespannt. Aber auch froh. Damit geht ein Lebensabschnitt vorbei und ein neuer beginnt. Bin nach 5 Jahren mit meinem Freund zusammen gezogen.
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10.01.2008, 17:41
AW: Auszug und Angst um Mietkaution
Hast du niemanden, der sich an den Zustand der Küche bei Einzug erinnern kann? Wenn dir jemand beim Einzug beim Putzen der Küche und beim Einräumen geholfen hat, wird er sich vielleicht gut an den Zustand der Küche und den bereits vorhandenen Schäden (Kratzer, Abnutzungen und feste Flecken und andere Verschmutzungen) erinnern. Im Falle einer Auseinandersetzung um die Kaution, insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist nachzuweisen, dass der Zustand der Küche bereits bei Einzug entsprechend war und du sie nur "vertragsgemäß" weiter genutzt hast. Darauf kommt es für die Rückforderung an. Wichtig ist, kein Protokoll vorbehaltslos oder sogar mit Anerkenntnis zu unterschreiben. Nimm dir einen Zeugen, das können auch Partner und Verwandte sein, zur Übergabe mit und lass sie hinterher eine Gedächnisnotiz machen (damit sie sich später auch noch erinnern können). So etwas ist im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung wirksam.
Abnahmeprotokoll nur mit dem schriftlichen Vorbehalt der Nichtanerkennung der Mängel und der Nichtanerkennung der daraus resultierenden eventuellen Nachbesserungspflichten und Nachforderunge unterschreiben.


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