Wir sind seit kurzem Vermieter eines kleinen Hauses und möchten gerne, dass die Heizung regelmäßig (jährlich) gewartet wird. Ist das unsere Aufgabe und wird das mit den Nebenkosten verrechnet oder kann man das in einen Mietvertrag schreiben?Danke für Eure Info, wir kennen uns im Mietrecht (noch) nicht so gut aus,
Maryloulou
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Thema: Wartungsvertrag Heizung
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10.12.2007, 17:58
Wartungsvertrag Heizung
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10.12.2007, 18:23
AW: Wartungsvertrag Heizung
Die Wartung, also Kesselreinigung, Schornsteinfeger, Bedienung der Heizanlage und Notfalleinsatz bei Kesselstörung könnt ihr den Mietern bei den Heiznebenkosten berechnen. Ja das könnt ihr in den Mietvertrag schreiben, aber schreibt rein VORAUSZAHLUNG nicht Pauschale.
Sind die Mieter als einzige Mieter in dem Haus???? So verstehe ich es...
Am Besten einen Mietvertrag vom Haus und Grundbesitzerverein holen und ausfüllen.Geändert von Anastasia1960 (10.12.2007 um 18:27 Uhr)
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10.12.2007, 19:39
AW: Wartungsvertrag Heizung
Guckst du hier unter Punkt 4 in der Betriebskostenverordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
Ein Notfalleinsatz bei Kesselstörung ist nicht umlagefähig, sondern fällt unter Instandsetzung.
Zu eurer Sicherheit würde ich empfehlen, selbst einen Wartungsvertrag mit einem zugelassenen Heizungsfachbetrieb abzuschließen und die Kosten dann über die BK-Abrechnung bzw. die HK-Abrechnung auf den Mieter umzulegen.
Dann könnt ihr sicher sein, daß die Heizung regelmäßig gewartet wird.
Die Kostenumlage muß natürlich im MV vereinbart sein. Nur umlagefähige BK, die im MV stehen dürfen umgelegt werden. Vergeßt ihr eine Position und der Mieter ist auf Zack, bleibt ihr auf den Kosten sitzen.
Welche Betriebskosten umgelegt werden können (alle) könnt ihr dem o.g. Link entnehmen.
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10.12.2007, 19:44
AW: Wartungsvertrag Heizung
Der Notfalleinsatz selbst ist im Wartungsvertrag drin, sollte am BRENNER eine Störung sein. Ist dann aber eine Reparatur fällig, kannst du sie nicht den Mietern in Rechnung stellen.
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10.12.2007, 22:05
AW: Wartungsvertrag Heizung
Du hast recht, ich hab zu schnell gelesen. Ich dachte direkt "Reparatur, nicht umlagefähig". Eine Störungsbeseitigung ist in der Wartung mit drin, sorry
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12.12.2007, 15:03Inaktiver User
AW: Wartungsvertrag Heizung
ich kenne das aus meiner mieterzeit so...wir waren für den Schornsteinfeger zuständig unser Vermieter für die wartung..ist ja sein haus
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16.12.2007, 21:46Inaktiver User
AW: Wartungsvertrag Heizung
Warum überhaupt einen Wartungsvertrag abschließen ? Die jährliche Prüfung des Schornsteinfegers ist doch ausreichend - warum also Geld zum Fenster hinauswerfen ? Verstehe ich nicht, aber bitte, jeder, wie er möchte - die Heizungsfirmen wirds' natürlich freuen...Sollte irgendwann eine Reparatur fällig werden, MUSS auch diese bezahlt werden - unabhängig vom Wartungsvertrag !!! Da kennen die Jungs nichts und der Vermieter/Eigentümer ist in der Pflicht!
Wenn doch, dann bitte MEHRERE Angebot einholen (von 100 bis 1000 € pro Jahr und mehr ist da alles drin....).
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16.12.2007, 22:21
AW: Wartungsvertrag Heizung
Die jährliche Prüfung des Schornsteinfegers ist doch ausreichend
So halten wir das auch. Ohne Probleme.
Prijon
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17.12.2007, 17:05Inaktiver User
AW: Wartungsvertrag Heizung
Bei einer Gasheizung ist ein Wartungsvertrag sinnvoll.
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18.12.2007, 23:07
AW: Wartungsvertrag Heizung
@ Citronella,
WARUM? Mir fehlt da die Begündung.
Prijon
(leibhaftiger Besitzer einer seit mindestens 19 Jahren niemals gewarteten, niemals reparierten und jeden Schornseinfegertest bestehenden Gasetagenheizung)


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