Ich habe gerade das Thema „Gemeinsamer Mietvertrag, aber ich will ausziehen“ gelesen.
Weil meine Situation aber etwas anders gelagert ist, mache ich mal einen neuen Thread auf:
Ich habe vor Jahren zusammen mit meinem damaligen Partner (unverheiratet) eine Wohnung gemietet. Wir stehen beide im Mietvertrag.
Dann haben wir uns getrennt, mein Ex ist ausgezogen und seitdem wohne ich alleine in der Wohnung.
Der Mietvertrag wurde nie aufgehoben oder geändert. Weder mein Ex noch ich oder die Vermieterin haben darüber nachgedacht. Wir hatten alle untereinander ein freundschaftliches Verhältnis und haben uns dazu gar keine Gedanken gemacht.
Wenn ich also jetzt ordnungsgemäß kündigen wollte, müßte ich mir vorher noch einen Schrieb von meinem Ex besorgen (da er ja noch immer mit im Mietvertrag steht), richtig? Bzw. er müßte die Kündigung mit unterschreiben? Das wäre kein Thema, wir sind nach wie vor befreundet. Mir geht es darum, welche Form ich wahren muß, damit die Kündigung auch wirksam wäre.
Und was müßte die VM umgekehrt beachten, wenn sie mir kündigen wollte?
Sie müßte dann ja wohl auch meinem Ex kündigen, da er noch im Vertrag steht und obwohl er schon lange nicht mehr bei mir wohnt oder??
Grüße,
Sinja
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07.12.2007, 18:18
Gemeinsamer Mietvertrag, einer ist schon ausgezogen
Wer dieses nicht weiß, kann doch jenes wissen! (aus Kenia)
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07.12.2007, 22:44
AW: Gemeinsamer Mietvertrag, einer ist schon ausgezogen
Richtig.
Für eine ordentliche, wirksame Kündigung müssen du und dein Ex unterschreiben. Eine Kündigung deiner Vermieterin muss an beide gerichtet werden.
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07.12.2007, 23:30
AW: Gemeinsamer Mietvertrag, einer ist schon ausgezogen
Wenn Ihr Euch wirklich so freundschaftlich begegnet, dann macht es Euch so leicht wie möglich, denn es wird keinen "Richter" geben, der Euch überwacht.
Du schreibst eine Kündigung für die Wohnung, sie zeichnet gegen, daß sie damit einverstanden ist. Plus, daß Hermann Wareinmal damals auszog und man gegenseitig versäumt hat, den Vertrag zu ändern. Bin einverstanden, daß Frau x am soundsovielten auszieht und mache gegen Wareinmal keine Ansprüche geltend.
Formuliere das alles ordentlich vor, so daß sie nur noch zu unterschreiben braucht. Da wird sie froh sein, denn die ganze Papierarie ist ja auch immer für Vermieter nur lästig. Kannst auch gleich den Termin für die Übergabe mit reinnehmen.
Vielleicht muß noch etwas anderes geregelt werden, dann bring das da gleich mit unter in dem Schreiben.
Fertig!
Komplizierte Regelungen müssen nur unbedingt eingehalten werden, wenn mit Problemen gerechnet werden muß. Das ist ja bei Dir überhaupt nicht so. Freu Dich!
Generell empfiehlt sich die Mitgliedschaft im Mieterverein. Für 50 Euro im Jahr hat man Rat und Tag in Vermieterfragen, einfach Klasse.
LG KarlaThe original Karla
est. 2006











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08.12.2007, 01:17
AW: Gemeinsamer Mietvertrag, einer ist schon ausgezogen
Hallo,
der einfachste Weg wäre es den Mietvertrag per sofort abändern zu lassen.
Geht ganz einfach.
Man formuliert nur eine "Änderungsereinbarung zum Mietvertrag vom ... über die x-Zimmer-Wohnung im x. OG, Musterweg..."
Herr X ist aus der Wohnung bereits ausgezogen. Es wird daher vereinabart, dass er zum ... aus dem Mietverhältnis ausscheidet und dieses nun mehr zwischen Frau Y und Z besteht.
3 mal ausdrucken, von allen Beteiligten unterschreiben lassen und das war es.
Ach, Kaution noch.
Wer hat sie bei Euch bezahlt? Du? Dein Ex?
Dazu sollte man auch einen Satz formulieren. Wer sie bezahlt hat, dem sollte der Auszahlungsanspruch zustehen.
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08.12.2007, 11:29
AW: Gemeinsamer Mietvertrag, einer ist schon ausgezogen
@Grace Kelly:
Das mit der Mietkaution ist ja auch so eine Sache.
Wir haben ein Sparbuch anlegen müssen, dass auf die Vermieterin als Mietkautionskonto verpfändet ist. Das Konto läuft auf meinen Namen (weil ich das alles organisiert habe und mein Ex keine Lust hatte, mit zur Bank zu kommen), wir haben das Geld aber jeweils zur Hälfte auf dieses Sparbuch überwiesen.
Theoretisch hätte ich ihn ja jetzt in der Hand
aber im Gegensatz zu ihm will ich mich nicht bereichern. Und frage daher: was nun tun? Korrekterweise müsste das Mietkautionskonto vermutlich gekündigt werden und ein neues auf seinen Namen und mit seinem Geld eröffnet werden. Das ist aber ein totaler Aufwand.
Ich habe natürlich nicht Geld im Überfluss und möchte meinen Anteil nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag auf diesem Konto lassen, da ich ja nun wieder eine eigene Wohnung habe und dort Mietkaution hinterlegen muss. Ich brauche also meinen Anteil baldmöglichst zurück. hm. Habt Ihr eine Idee?
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08.12.2007, 12:13
AW: Gemeinsamer Mietvertrag, einer ist schon ausgezogen
Besten Dank, für meinen Teil weiß ich bescheid!!
Leider besteht mit der VM und mir derzeit ganz und gar kein freundschaftliches Verhältnis mehr. Darum ist auch eine einfache Verständigung auf unbürokratischem Weg z.Zt. eher unwahrscheinlich. Und deshalb checke ich gerade die rechtliche Lage genau ab, um im Fall der Fälle zu wissen, was zu tun ist.
Mit meinem Ex wird es keinerlei Probleme geben.
Grüße,
SinjaWer dieses nicht weiß, kann doch jenes wissen! (aus Kenia)
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08.12.2007, 13:56
AW: Gemeinsamer Mietvertrag, einer ist schon ausgezogen
In Sachen Kaution würde ich erstmal abwarten, was die Übergabe für Ergebnisse bringt. Falls sie da noch Forderungen geltend macht, kann es ja sein, daß die Kaution gar nicht voll zurück gezahlt wird.
Warte, bis Du das Geld in Händen hältst. Dann kannst Du ihm seinen Anteil geben - wo ist da ein Problem? SIE weiß doch nicht, woher der Betrag damals stammte! Und selbst wenn: Ein Sparbuch ist ein Inhaberpapier, das gehört dem, der es hat.
LG KarlaThe original Karla
est. 2006











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08.12.2007, 14:01
AW: Gemeinsamer Mietvertrag, einer ist schon ausgezogen
Dann unterschreibt einfach beide die Kü und nix kann passieren
Zitat von sinja_l
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08.12.2007, 18:27
AW: Gemeinsamer Mietvertrag, einer ist schon ausgezogen
@Karla: Nee, mein Freund zieht ja nicht aus, daher kriegen wir auch die Kaution nicht zurück. Mein Freund will unbedingt in der Wohnung bleiben.
Deshalb ist die Sache mit der Kaution schon etwas prekär.
Er kann mir ja meinen Anteil auszahlen und ich behalte trotzdem das Sparbuch. Ich weiß ja, dass ich fair bin und ihm das Geld wiedergebe, wenn er denn irgendwann mal auszieht.


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