Hallo,
ich bin am 31.8. aus meiner alten Wohnung frühzeitig ausgezogen. Der Mietvertrag läuft noch bis zum 31.10. Bei den letzten zwei Monatsmieten habe ich nur die Kaltmiete gezahlt (mit Vermietern abgesprochen). Da ich keine Lust hatte für Wohnungsbesichtigungen immer den weiten Weg zu fahren, habe ich der Vermieterin einen der Schlüssel gegeben, um die Wohnung besichtigen zu lassen. Strom und alles habe ich vorher abgelesen.
Ich hatte noch ein paar kleinere Sachen in der Wohnung stehen, die ich letztes Wochenende abholen wollte. Da habe ich dann festgestellt, dass in meiner Wohnung schon neue Mieter eingezogen waren. Laut Aussage wohnen diese seit ca. einer Woche in der Wohnung. Mit der Vermieterin wurde noch keine Wohnungsübergabe gemacht, meine Kaution habe ich also auch noch nicht zurück. Ich habe die Vermieterin angerufen, was das denn solle, dass man mir nichtmal Bescheid gibt und ich immerhin die Miete dafür zahle.
Sie meinte, von ihrer Seite aus sei alles klar gewesen, die Wohnung sei in Ordnung, also sei das ja kein Problem gewesen. Für mich ist das ein Problem, da ich nicht einsehe, Miete zu zahlen, obwohl dort jemand anders wohnt. Ich will nun also die anteilige Miete für diesen Zeitraum zurück haben. Sie kam dann mit dem Argument an, dass ich als ich eingezogen bin schon 2 Monate vorher den Schlüssel hatte. Dies stimmt, aber ich habe dort nur renoviert, weil alles in einem schrecklichen Zustand war - ich habe dort nicht gewohnt. Außerdem hatte sie zu der damaligen Zeit keinen Mieter und das spielt auch jetzt überhaupt keine Rolle mehr.
Sie möchte jetzt morgen den anderen Schlüssel haben und ich will eine Übergabebescheinigung, meine Kaution und die anteilige Miete. Kaution meinte sie, dass sie mir nur nen Teil wiedergibt, weil sie die Abrechnung für Wasser, etc. erst Ende des Jahres machen kann. Sie sei nicht dazu verpflichtet, mir das alles zu geben. Da hat sie recht. Nur will ich natürlich nen Nachweis haben. Und wenn sie mir schon mit recht u.ä. kommt, dann sollte ihr auch bewusst sein, dass ich nicht Miete zu zahlen habe, wenn ich meine Räume überhaupt nicht mehr nutzen kann, da belegt.
Nun meine Frage: Wie soll ich da weiter vorgehen? Ich möchte mir irgendwas unterschreiben lassen, dass da schon andere wohnen und ich die Miete dafür zurück bekomme - von wem auch immer.
Oder sehe ich das falsch und ich habe kein Recht meine anteilige Miete zurück zu bekommen?
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 15
Thema: Wohnungsübergabe!
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30.10.2007, 14:44Inaktiver User
Wohnungsübergabe!
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30.10.2007, 15:39
AW: Wohnungsübergabe!
Du siehst das richtig, sie können nicht einfach schon Leute da einziehen lassen, während Du noch Miete bezahlst.
Auf die Kaution hast Du allerdings erst nach 6 Monaten Anspruch, bzw. auf einen angemessenen Teil erst, nachdem die Jahresabrechnung erstellt wurde.
Du kannst nicht darauf bestehen, dass sie Dir etwas unterschreiben wegen der Miete, Du könntest im Zweifelsfall den Rechtsweg beschreiten. Oder Du arrangierst Dich anderweitig mit denen, vielleicht sind sie ja einverstanden, die Kaution sofort zurückzuzahlen?Islabonita
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30.10.2007, 17:16Inaktiver User
AW: Wohnungsübergabe!
Dem stimme ich voll und ganz zu. Such dir einen Fachanwalt deines Vertrauens, wenn du das Gefühl hast, allein nicht an dein Geld zu kommen.
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30.10.2007, 17:17
AW: Wohnungsübergabe!
Das ist schlicht und ergreifend Hausfriedensbruch. Niemand darf die Wohnung auch nur betreten, die du gemietet hast. Kein Vermieter, und auch kein neuer Mieter.
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30.10.2007, 17:39Inaktiver User
AW: Wohnungsübergabe!
Irrtum! Wenn ich meinem Vermieter einen Schlüssel zukommen lasse, damit er Besichtigungen durchführen kann, so habe ich ihm das Betreten erlaubt.
Zitat von knitted
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30.10.2007, 17:40
AW: Wohnungsübergabe!
..aber doch nur zu Zwecken der Besichtigung!
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30.10.2007, 20:25Inaktiver User
AW: Wohnungsübergabe!
Die Sache ist ja, dass ich irgendwie einen Nachweis haben muss, dass da schon vorher Leute in die Wohnung eingezogen sind. Sie kann sich ja dumm stellen und die Mieter auch. Ab übermorgen dürfen sie dort offiziell wohnen.
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31.10.2007, 07:09Inaktiver User
AW: Wohnungsübergabe!
Die neuen Mieter müssen ja einen Mietvertrag haben. Zudem gibt es Nachbarn, die es bezeugen könnten.
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31.10.2007, 08:09Inaktiver User
AW: Wohnungsübergabe!
Die haben natürlich nen Mietvertrag. Aber der beginnt erst ab 1.11.
Als Zeugen habe ich mich, meinen Mann und meine Schwiegereltern. Aber ob das reicht?
Bei Nachbarn denke ich nicht, dass die irgendwas bezeugen würden. Die wollen ja auch nicht schlecht mit der Vermieterin dastehen.
Ich werde mir heute erstmal schriftlich geben lassen, dass die Wohnung in Ordnung ist; damit sie mir nicht da irgendwie eins reinwürgen wird.
Und dann werde ich das Thema nochmal ansprechen; auch schriftlich. Ich werde ihr auch deutlich machen, dass ich vor nem Anwalt sicher nicht zurück schrecke.
So wie ich sie einschätze, haben sie keine Lust auf Ärger. Nur scheinen sie zu denken, dass mir mein Recht egal ist und ich mir nicht die Mühe machen werde. Aber man entdeckt ja immer neue Seiten
Geändert von Inaktiver User (31.10.2007 um 08:43 Uhr)
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31.10.2007, 09:27
AW: Wohnungsübergabe!
Ganz ehrlich:
Du bist bereits Ende August ausgezogen, und die Wohnung wäre ab 1.11. "offiziell" frei gewesen. Der Vermieter war großzügig und hat die Neuen bereits eine Woche früher reingelassen.
Meinst Du nicht, dass Du das ein klein wenig eng siehst?
LG
Mone


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