Hallo allerseits,
in meinem Mietvertrag steht:
"Kleinreparaturen bis 40,- EUR pro Ereignis, jedoch nicht mehr als 200,- EUR im Jahr bezahlt der Mieter"
Frage: Ist diese Regelung zulässig ?
Mietvertrag datiert von 08/2004.
Hintergrund der Frage ist, ein Rolladengurt hat sich von der Rolle gelöst. Rolladenkasten muss geöffnet werden und wenn es gut läuft kann er wieder eingefädelt werden.
Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6
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15.09.2007, 15:37
muß Mieter Reparaturkosten bezahlen ?
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15.09.2007, 17:48
AW: muß Mieter Reparaturkosten bezahlen ?
Prinzipiell ja.
Zitat von Segafredo67
Wie immer gibt es allerdings ein paar Kleinigkeiten zu beachten. Wirf doch mal Google den Begriff an den Kopf oder für eine schnelle Info einfach mal hier klicken."Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
(John D. Rockefeller)
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17.09.2007, 07:56
AW: muß Mieter Reparaturkosten bezahlen ?
Prinzipiell musst du dich an Reparaturen insbesondere der TEile beteiligten, die du benutzt und die deswegen kaputt gehen könnten. Es sei denn, der Gurt war schon beim Einzug defekt und das wurde festgehalten.
Ich würde mit dem Vermieter reden. ER soll die Reparatur beauftragen und - falls es reicht, das Teil wieder einzufädeln - die Rechnung bis 40 Euro (INKL. MwSt!) an dich schicken. Dann hat der Handwerker nicht drunter zu leiden und ihr seid klar.Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
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17.09.2007, 12:38
AW: muß Mieter Reparaturkosten bezahlen ?
Hallo,
steht auch drin, dass die Kleinreparaturklausel nur für Gegenstände gilt, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind? Wenn nicht, dann ist sie m.E. unwirksam.
Mandelblüte
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17.09.2007, 20:41
muß Mieter Reparaturkosten bezahlen ?
@Mandelblüte
die Kleinreparaturklausel steht wie folgt in meinem Mietvertrag:
Unter §26 Sonstige Bestimmungen mit Mietvertrag steht nur:
"Kleinreparaturen bis EUR 40,- pro Ereignis, jedoch nicht mehr als EUR 200,- im Jahr, übernimmt der Mieter"
Wenn ich Deine Ausführungen, und die von dem Link von unten richtig nachvollziehe, dann habe ich gute Chancen, dass ich von den Reparaturkosten nichts bezahlen muss, weil 1.) die "Mietteile" die von der Kleinreparaturklausel betroffen sind, im Mietvertrag nicht aufgeführt sind, und 2.) die Reparatur wahrscheinlich teurer ist als 40,- EUR.
Wie siehst Du das ?
Danke für Eure Postings :-)Geändert von Segafredo67 (17.09.2007 um 20:54 Uhr)
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23.09.2007, 22:27
AW: muß Mieter Reparaturkosten bezahlen ?
Wirksam ist die Klausel nur, wenn eine Obergrenze für einzelne Kleinreparaturen genannt ist, die 75 EUR nicht übersteigen darf. Alles was teurer ist, ist keine Kleinreparatur. Die Obergrenze für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres darf höchstens 300 EUR bzw. 9%der Jahreskaltmiete betragen und nur Reparaturen an Gegenständen umfassen, die dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen. Außerdem darf der Mieter per Mietvertrag nur zur Bezahlung der Kleinreparatur verpflichtet werden - nicht etwa zur Durchführung der Arbeit oder zur Beauftragung der Handwerker. Dies ist Sache des Vermieters.
Die Wirksamkeit der Kleinreparaturklausel ist ferner an weitere Voraussetzungen gebunden: Im Mietvertrag muss genau festgehalten sein, für welche Schäden die Klausel gilt. Zahlen muss der Mieter nur für Teile, die seinem direkten und häufigen Gebrauch dienen. Dazu zählen beispielsweise Installationsgegenstände für Strom, Wasser, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie Fensterläden und Rollos.Geändert von Grace_Kelly (25.09.2007 um 21:12 Uhr)


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