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  1. Inaktiver User

    AW: Rauchverbot in Mietwohnung

    Ich würd mir glaube ich für die bewerber extra eine schachtel Kippen zulegen und nebenbei irgendwann mal eine anbieten...

    Wer ja sagt, hat verloren.
    Auch noch Lottospiel, aber zuverlässiger, als die direkte Frage.

    Womit wir aber wieder am Anfang, bei Coralee's Statement angekommen wären...

  2. Inaktiver User

    AW: Rauchverbot in Mietwohnung

    Öfter als einmal die Woche Sex ist in einer Mietwohnung zu verbieten.
    Es kann nicht angehen, daß eine Wohnung zu einer Lusthöhle verkommt.
    Den Geruch bekommt man nie mehr aus den Wänden heraus.

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    AW: Rauchverbot in Mietwohnung

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Öfter als einmal die Woche Sex ist in einer Mietwohnung zu verbieten.
    Es kann nicht angehen, daß eine Wohnung zu einer Lusthöhle verkommt.
    Den Geruch bekommt man nie mehr aus den Wänden heraus.

    vielleicht sollte ich das auch noch dazuschreiben. Ich werde mal genauer in unserer Wohnung rumschnüffeln, vielleicht will die ja keiner mieten, da sie nach Lusthöhle richt.

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    AW: Rauchverbot in Mietwohnung

    Eine solche Klausel im Mietvertrag kann jeder gestrost unterschreiben - sie ist nämlich unwirksam.
    Ich würde auch in der Anzeige gezielt nach NR suchen, das dürfte noch am erfolgsversprechenden sein.
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


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    AW: Rauchverbot in Mietwohnung

    Meines Erachtens wäre so ein Vertrag sittenwidrig.

    Was wäre denn, wenn der (nichtrauchende) Mieter einen Raucher heiratet? Kann daraufhin die Wohnung gekündigt werden? Wohl kaum.

    Als Vermieter muss mal wohl oder übel damit leben und man hat wirklich das Glück an einen Nichtraucher zu geraten.
    Alle wollen alt werden, aber keiner will alt aussehen

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    AW: Rauchverbot in Mietwohnung

    Zitat Zitat von marylin
    Eine solche Klausel im Mietvertrag kann jeder gestrost unterschreiben - sie ist nämlich unwirksam.
    Ich würde auch in der Anzeige gezielt nach NR suchen, das dürfte noch am erfolgsversprechenden sein.
    Individualabreden werden von den Gerichten unterschiedlich gehandhabt. Meine Frage ging dahin, daß ich gehofft habe, daß der Nichtraucherschutz auch im Vermieterrecht bessere Rechte bringt.

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    AW: Rauchverbot in Mietwohnung

    Sorry, aber sowas ist schlichtweg affig und hat mit Nichtraucherschutz gar nichts zu tun, da Du Dich als Vermieter ohnehin nicht in den vermieteten Räumen aufhalten darfst.

    Manche Leute haben Sorgen...
    Jeder kann zaubern,
    jeder kann seine Ziele erreichen,
    wenn er denken kann,
    wenn er warten kann,
    wenn er fasten kann.

    Hermann Hesse, aus "Siddharta"

  8. gesperrt

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    AW: Rauchverbot in Mietwohnung

    Ich habe sicher kein großes Herz für Raucher, aber bei der Vermietung einer Wohnung kann ein Raucher auch vorteilhaft sein:

    Raucher lüften einfach besser. Das beugt Schimmelbildung vor. Außerdem kann man den Mief auch durch geeignete Renovierungsmaßnahmen wieder herausbekommen. Notfalls tauscht man eben die Tapeten, aber es gibt auch Spezialfarben. Die Kosten dafür trägt der Verursacher, notfalls über die Kaution.

    Ich habe deshalb kein Problem mit Rauchern als Mieter. Ein Hund wäre mir unangenehmer!

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    AW: Rauchverbot in Mietwohnung

    Zitat Zitat von Doggensenner
    Sorry, aber sowas ist schlichtweg affig und hat mit Nichtraucherschutz gar nichts zu tun, da Du Dich als Vermieter ohnehin nicht in den vermieteten Räumen aufhalten darfst.

    Manche Leute haben Sorgen...
    Ich rieche in jeder Wohnung, ob da ein Raucher gewohnt hat. Selbst nach neuen Tapeten und Farbe. Und ich finde durchaus, daß ein Vermieter das Recht hat, die Wohnung so wiederzubekommen, wie er sie vermietet hat.
    Es kann sein, daß es Dir egal ist, mir nicht, da ich nicht vorhabe, das Vollholzparkett rauszureißen. (Da kriegst Du den Rauch definitiv nicht raus).

  10. Inaktiver User

    AW: Rauchverbot in Mietwohnung

    Zitat Zitat von Schussel
    Ich rieche in jeder Wohnung, ob da ein Raucher gewohnt hat. Selbst nach neuen Tapeten und Farbe. Und ich finde durchaus, daß ein Vermieter das Recht hat, die Wohnung so wiederzubekommen, wie er sie vermietet hat.
    Es kann sein, daß es Dir egal ist, mir nicht, da ich nicht vorhabe, das Vollholzparkett rauszureißen. (Da kriegst Du den Rauch definitiv nicht raus).

    Dann mußt du dir einen Nichtraucher als Mieter suchen. Aber begründe die Ablehnung der Raucher bloß nicht mit ihrem Rauchersein, sonst hast du Probleme mit dem Antidiskriminierungsgesetz.

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