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  1. Inaktiver User

    Balkonbelastung

    Hallo,

    ich bin nun seit einem halben Jahr in meiner neuen Wohnung und habe einen großen, schönen Südbalkon, der 10mx1,50m misst. Dass ich dort wegen der "Holzdecke" nicht grillen darf, geschenkt. Nun hat mein Vermieter meinen gestern angelegten Kräutergarten von unten entdeckt, 2 90l Kübel mit Erde befüllt und angemerkt, dass das auf keinen Fall ginge. Laut seiner Aussage ist der Balkon freischwebend in die Hauswand eingehängt und damit nicht belastbar mit "so viel Erde". Kann das sein? Und was ist, wenn ich mal mit 5 Personen draußen sitzen wollte? Gibt es da nicht DIN-Normen oder eine Abnahme mit Mindestbelastungen?
    Das andere ist mein Hängesessel, den ich gerne aufhängen würde. Die Überdachung des Balkons ist natürlich auch nicht tragend. Darf ich evt. eine Schiene o.ä. an der Hauswand anbringen und den Sessel dort befestigen?

    Wenn ich meinen Vermieter frage, egal was, kommen immer Antworten wie: Das geht gar nicht, das hat vorher aber immer funktioniert, warum wollen Sie das denn machen? etc.

    Danke für eure Hilfe!
    Saqiyuq

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    AW: Balkonbelastung

    ich kann mir nicht vorstellen, dass dein balkon so wenig aushält. das wäre ja schlimm, wenn du mit ein paar leuten da drauf stehtst und das ding bricht ab.

    wahrscheinlich möchte dein vermieter schmutz vermeiden. deshalb ist er so strikt.
    Leben und leben lassen

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    AW: Balkonbelastung

    auch bei einerm "freischwebenden balkon" müssen DIN-Normen für die Belastung eingehalten werden. wie alt ist denn das haus ?

    wie ist die überdachung befestigt? da ist u.u. keine belastung durch einen hängesessel möglich. für eine befestigung an der wand benötigtst du das einverständnis des vermieters.

    kennst du einen architekten o.ä., der sich mal die sache anschauen kann.

    lg Tine

  4. Inaktiver User

    AW: Balkonbelastung

    Der Teil des Hauses, an dem der Balkon hängt, ist vor 10-30 Jahren gebaut worden. Ich weiß leider nur Genaueres zum Haupthaus.
    Meine Vermieter sind einfach sehr alt und bäuerlich unwissend. Da ist alles, was ich mache oder will, erst mal komisch und ich bekomme keine vernünftige Auskunft. Wahrscheinlich ist der erste Tipp mit "Angst vor Schmutz" gar nicht so unwahrscheinlich.

    Also, der Balkon ist wahrscheinlich nicht "schwarz und ohne Abnahme" gebaut worden, oder? Ich kann mir das nämlich auch nicht vorstellen.

    Die Überdachung ist sozusagen das länger heruntergezogene Dach des Hauses, unten sind Holzbalken/-Latten, darüber Panel und darauf die Dachziegel.

    Lg, Saqiyuq

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    AW: Balkonbelastung

    zur not muss der vrmiter einen gutachter holen. es kann ja nicht sein, dass du den balkon nicht voll nutzen kannst.
    Leben und leben lassen

  6. Inaktiver User

    AW: Balkonbelastung

    Wenn es denn so stimmte, dürfte z.B. meine etwas "gewichtigere" Verwandtschaft den Balkon nicht mehr betreten.
    Das Beste wird sein, beim nächsten Begegnen die Vermieter noch einmal darauf anzusprechen und nach den Fakten zu fragen.Auf ihr gefühltes Wissen mag ich mich nicht mehr verlassen.
    Beim vertieften Googlen habe ich "DIN 1055" gefunden, nach der ein Balkon >10m² eine Verkehrslast von 350kg/m² aushalten muss...das Gewicht schafft unser Pflanzkübel dann doch nichtmals mit feuchter Erde.

    Eine verwirrte Saqiyuq, die nicht weiß, wem sie weniger trauen soll, den Vermietern oder dem Balkon

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    AW: Balkonbelastung

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wenn es denn so stimmte, dürfte z.B. meine etwas "gewichtigere" Verwandtschaft den Balkon nicht mehr betreten.
    Das Beste wird sein, beim nächsten Begegnen die Vermieter noch einmal darauf anzusprechen und nach den Fakten zu fragen.Auf ihr gefühltes Wissen mag ich mich nicht mehr verlassen.
    Beim vertieften Googlen habe ich "DIN 1055" gefunden, nach der ein Balkon >10m² eine Verkehrslast von 350kg/m² aushalten muss...das Gewicht schafft unser Pflanzkübel dann doch nichtmals mit feuchter Erde.

    Eine verwirrte Saqiyuq, die nicht weiß, wem sie weniger trauen soll, den Vermietern oder dem Balkon
    am besten einem gutachter
    Leben und leben lassen

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    AW: Balkonbelastung

    Alternative:

    Bauamt. Der Balkon könnte ein genehmigungspflichtiger Anbau sein, der bestimmte Auflagen hat. Unabhängig davon: frag doch mal einen Balkonbauer, was solche Balkone aushalten. Wenn du dem ein Foto vorlegst, dann kriegst du vielleicht schon eine brauchbare Antwort.

    Und es gibt immer noch die Verbraucherzentrale und den Mieterverein, die günstiger sind als ein Gutachter ;)
    Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.

  9. Inaktiver User

    AW: Balkonbelastung

    Danke für die Tipps, ich werde mich in den nächsten Tagen mal kundig machen und dann berichten.

  10. User Info Menu

    AW: Balkonbelastung

    ... und dieser Balkon scheint ja gar nicht alt zu sein! Es gibt eine Vorschrift, nach der Balkone stärker belastbar sein müssen als die Innenflächen der Wohnung. Diese müssen mind. 150 kg je Quadratmeter aushalten (glaub ich jedenfalls)! Ich weiß von einem Bekannten, der einen Teil des Daches so ausschneiden wollte, dass eine kleine Dachterrasse entsteht - ging nicht, weil das dann als Balkon gilt und dort eine viel höhere Belastung als in der Wohnung möglich sein muss. Blumenpötte strategisch verteilt gehen auf jeden Fall.

    Lg
    Nimwen

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