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  1. Inaktiver User

    Frage Wasserbett und Statik

    Hallo,

    so langsam beginne ich, Umzüge zu hassen. Immer wieder kommt was Neues....

    Situation:
    Wir haben ein Wasserbett. Das steht derzeit noch völlig problemlos im 1. OG eines Hauses ca. Bj. 1963. Jetzt ziehen wir um ins 1. OG eines Mietshauses. Rein zufällig erwähnten wir den bevorstehenden (nervigen) Wasserbettenumzug, woraufhin der Vermieter blaß wurde. Der Gebäudeteil, in dem das Schlafzimmer ist, wurde anscheinend in den 1930er Jahren erbaut und in den 1960er Jahren saniert. Der Statiker aus den 1960er Jahren hat offenbar mal eine Tragfähigkeit von 200 kg/qm ausgerechnet, ist aber mittlerweile verstorben, so daß der Vermieter arge Bedenken hat. (Lt. Info unseres Wasserbettenstudios rechnet man offenbar bei unserem Modell eine Belastung von 150 kg/qm). Unser 150 Liter Aquarium, bei dem die punktuelle Belastung viel größer ist, bereitet ihm dagegen überhaupt kein Kopfzerbrechen.

    Dem Gebäude sieht man überhaupt nicht an, daß es in den 30er Jahren gebaut wurde, sonst wären wir ja auch mal auf die Idee gekommen, vor Unterzeichnung des Mietvertrags zu fragen. Bei der Besichtigung sagte man uns 60er Jahre. Mein erster Eindruck war 70er Jahre.

    Im Mietvertrag steht kein Wasserbetten- und kein Aquariumverbot drin, obwohl er offenbar mit unserem "Übermieter" aus dem DG schonmal die Wasserbetten-Diskussion hatte und ihm das Aufstellen des Bettes untersagt hat. Allerdings wollte sich dieser Mieter erst noch ein Wasserbett kaufen. Wir haben halt jetzt eins und wenn wir das nicht aufstellen dürften, hätten wir mal eben so rund 3000 Euro in den Müll geworfen. Für gebrauchte Wasserbetten kriegt man gerade mal ein müdes Lächeln und ein neues Bett bräuchten wir ja auch noch. Von daher möchten wir alles daran setzen, unser Bett aufzustellen.

    Die Fronten zwischen dem Vermieter und uns sind keineswegs verhärtet und er ist wirklich nett. Könnte er denn nun das Wasserbett-Verbot im Mietvertrag nachtragen, ohne daß wir es akzeptieren ? Und was wäre, wenn die Decke tatsächlich durchbricht ? Wäre dann seine Gebäudeversicherung in der Pflicht ? Und was wäre, wenn während einer Party mit 15 tanzenden Leuten die Decke zusammenbricht ?

    Jetzt am Wochenende wollen wir nochmal in Ruhe mit dem Vermieter die Situation besprechen. Ich möchte ja ehrlich gesagt auch nicht mit dem Bett durch die Decke brechen (wie in der Gervais Obstgarten-Werbung...) und meine Nachbarfamilie erschlagen. Aber auf 3000 Euronen möchte ich jetzt auch nicht so einfach klaglos sitzen bleiben.

    Hat jemand Erfahrungen/Ideen ? Wäre für jeden Hinweis dankbar.

    Viele Grüße
    Die leicht genervte Piggy

  2. Inaktiver User

    AW: Wasserbett und Statik

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Könnte er denn nun das Wasserbett-Verbot im Mietvertrag nachtragen, ohne daß wir es akzeptieren?
    Glaube ich nicht...bin mir allerdings nicht ganz sicher. Der Vertrag ist schliesslich schon unterschrieben...nachträgliche Änderungen dürften eigentlich nur mit Zustimmung BEIDER Parteien möglich sein.

    Und was wäre, wenn die Decke tatsächlich durchbricht ? Wäre dann seine Gebäudeversicherung in der Pflicht ?
    Auch hier wieder: keine Gewähr auf rechtliche Richtigkeit. Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass in so einem Fall die Gebäude- (oder IRGENDEINE Versicherung) eintritt. Wenn die Statik es nicht hergibt, darf man halt kein Wasserbett aufstellen.

    BTW: Ich tät das Bett nehmen

  3. User Info Menu

    AW: Wasserbett und Statik

    Hallo Piggy!

    Ich hab dir eine PN zukommen lassen!!alles ganz locker sehen!es gibt keine probleme mit deinem wasserbett,allerdings eher mit deinem aquarium!

    Lg.

  4. Inaktiver User

    AW: Wasserbett und Statik

    BTW: Ich tät das Bett nehmen

    He, Sandra, sollte das etwa das müde Lächeln sein ? (Guter Versuch!)

    Daß man kein Wasserbett aufstellen darf, wenn die Statik es nicht hergibt, ist schon klar. ABER: Ist das Haus dann nicht generell einsturzgefährdet ? Und vorallem: Hätte er dann nicht von vorneherein ein Wasserbettverbot aussprechen müssen ? Und was ist mit dem Aquarium ? Und wer muß den Statik-Beweis herbeiführen ? Doch wohl bestimmt nicht ich als Mieter.
    Fakt ist, sowohl er als auch wir haben gepennt. Aber ich werde nicht kampflos auf 3000 Euro verzichten und ihm womöglich noch die Kosten für ein Statik-Gutachten oder sonstige "Bohrungsarbeiten" zur Begutachtung abnehmen. Das sehe ich echt nicht ein.

  5. Inaktiver User

    AW: Wasserbett und Statik

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Daß man kein Wasserbett aufstellen darf, wenn die Statik es nicht hergibt, ist schon klar. ABER: Ist das Haus dann nicht generell einsturzgefährdet ?
    Keine Ahnung...bin schliesslich kein Statiker
    Und vorallem: Hätte er dann nicht von vorneherein ein Wasserbettverbot aussprechen müssen ?
    Ich denke, die wenigsten Vermieter gehen davon aus, dass der Mieter ein Wasserbett hat/mitbringt (gibt ja auch wirklich nicht soooo viele, die eins besitzen). Von daher wird er da schlicht und ergreifend nicht dran gedacht haben.

    Aber ich werde nicht kampflos auf 3000 Euro verzichten(...)
    Wenn ich Du wäre, würde ich das Bett wahrscheinlich aufstellen und es drauf ankommen lassen.

  6. Inaktiver User

    AW: Wasserbett und Statik

    Ich hab Dir grad mal was von Google rauskopiert...weiss allerdings nicht, ob man sich auf die Aussagen verlassen kann...die Seite ist nämlich von einem Wasserbettenhersteller

    Seit 1900 werden Zimmerdecken für ein Gewicht von mindestens 250 kN pro Quadratmeter ausgelegt. Das Gewicht von Wasserbetten liegt weit darunter.

    Die Statik von Decken ist durch Wasserbetten damit nicht im mindestens gefährdet. Das Gewicht von Wasserbetten ist zwar abhängig von Größe, Höhe der Wassermatratze und Breite des Schaumrahmens. Ein Wasserbett wiegt als Doppelbett der Größen 180/200 cm bis 200/220 cm mit Normalhöhe des Wasserstandes von 18 bis 22 cm cm zwischen 600 und 800 kg. Diese Last wird durch Boden- und Estrichbelag auf eine Fläche von etwa 10 Quadratmeter verteilt - was einer durchschnittlichen Belastung von maximal 80 kg pro Quadratmeter entspricht.
    Eine Ausnahme bilden die Schlauchsysteme, deren Wasservolumen sehr gering ist.

  7. Inaktiver User

    AW: Wasserbett und Statik

    Ich denke, es kommt auf das Wasserbett an und auf den Fußboden. Ist es ein Holzfußboden, dann gibt es Probleme.

    Steht das Wasserbett auf vier Füßen, gibt es ebenfalls Probleme. Ist das Wasserbett eher ein Kasten, verteilt sichd as Gewicht auf die Ränder, da ein Kasten ja in der Mitte hohl ist. Ist es aber ein Block (das Gewicht verteilt sich also nicht nur auf die Ränder sondern auf die gesamte Fläche), dann gibt es wohl kaum Probleme.

    Zu beachten ist auch, dass ein Wasserbett ständig in Bewegung ist, wenn es genutzt wird (also im Schlaf und bei anderen schönen Dingen). Hier entsteht ein anderer Druck als in der Ruhesituation.

  8. User Info Menu

    AW: Wasserbett und Statik

    Ich würde empfehlen, einen Baugutachter aufzusuchen. Dieser müsste die Rechtslage von 1930 herausfinden können und euch ein Gutachten erstellen können.

    Die Infos von der Wasserbettseite kommen mir für eure Situation nicht passend vor. Ich nehme nicht an, dass in dem Raum ein Betonestrich verlegt wurde, oder?

    Ein Aquarium ist deswegen weniger problematisch, weil es selten in Raummitte steht und die Belastung der Decke direkt an der Wand weniger gefährlich ist.
    .
    - -=oOXXXOo=- -

    . . . Typ3

  9. User Info Menu

    AW: Wasserbett und Statik

    wie habt ihr Euch denn jetzt geeinigt?

    Als ich mein Wasserbett kaufte, sagten die in dem Laden (klar, was sollen sie auch NEgatives sagen), dass ein Wasserbett umgerechnet auf die Standfläche weniger Belastung sei als Waschmaschine und Trockner. Und dagegen sagt auch kein Vermieter was... Allerdings kenne ich die Bedenken von Eltern damls und Vermitern n ur zu gut. Ich erwähne es nicht mehr.

    Viele Grüße!

  10. gesperrt

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    AW: Wasserbett und Statik

    Schnickschnack das Alles!
    Jeder Kleiderschrank belastet den Boden mehr als euer Wasserbett.
    Zumindest wenn ne Frau den Schrank befüllt hat

    Und wenn ihr zuviel Angst habt, dann lasst doch einfach das Wasser raus

    Viel mehr Bedenken hätte ich auch mit dem Aquarium, hatte auch mal so einen 1,50m-Brocken im Büro stehen. Vorm Befüllen war's noch in Waage. Danach nicht mehr. Aber es hat gehalten

    Also macht euch mal wegen dem Bettchen keine Sorgen. Habt hier sicher auch Spielraum und müsst nicht schichtweise schlafen, um die Deckenbelastung in Grenzen zu halten.
    Viel Spaß

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