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  1. Inaktiver User

    Freilaufende Katze und Vermieter

    Wir wohnen in einer Mietwohnung (4 Parteien in einem Mietshaus) mit einem "eigenen" (also angemieteten) Garten bei einer Wohnungsbaugenossenschaft.

    Unser (alter) Kater geht (meistens zusammen mit uns) auch in den Garten, er verlässt nur selten unser Grundstück, geht immer drinnen auf sein Katzenklo, obwohl er eine Katzenklappe hat.

    Im Mietvertrag steht, dass Katzenhaltung erlaubt ist, die Katzen aber nicht frei auf der "Anlage" herumlaufen dürfen. Gestern kam dann ein Schreiben, das an alle Mieter in der Siedlung gegangen ist, es würden zuviele Katzen frei herumlaufen (von Schäden/ Störungen keine Rede) und man solle doch bitte Rücksicht nehmen und die Hausordnung beachten. Dann kam zum Schluss aber noch die Drohung, man würde sonst Auflagen bekommen oder einem würde die Katzenhaltung ganz verboten werden, sofern man sich nicht an die Hausordnung hält.

    Und das Beste: Man soll doch bitte die Namen von Katzenhaltern an den Vermieter melden!

    Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Kater irgendwen stört und darum ging es ja auch in dem allgemeinen Schreiben gar nicht. Trotzdem fühle ich mich angesprochen und überlege, selbst einen Brief an die Baugenossenschaft zu schicken, in dem ich denen schreibe, unsere Katze geht auch raus, belästigt aber niemanden - aber ob die das glauben?

    Hat jemand Erfahrungen? Im Internet findet man viel, ob Vermieter die Katzenhaltung verbieten können, aber fast nichts dazu, ob sie den Freigang verbieten können.
    Geändert von Inaktiver User (16.03.2007 um 13:18 Uhr)

  2. User Info Menu

    AW: Freilaufende Katze und Vermieter

    Mal abgesehen von eurem "alten Herrn", der ja anscheinend nicht streunt:

    Wir erlauben grundsätzlich nur Wohnungskatzen, keine Freigänger. Die Katzen dürfen also nicht aus der Wohnung raus, um die besagten Verschmutzungen (Kacke im Sandkasten, Haare im Treppenhaus) etc. zu vermeiden.

    Bei uns steht das direkt in der Katzengenehmigung, die wir bei der Anmietung ausstellen drin und die ist lt. RA rechtssicher.

    Wie es mit nachträglichem Untersagen des Freiganges ist, weiß ich leider nicht.

  3. Inaktiver User

    AW: Freilaufende Katze und Vermieter

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Im Mietvertrag steht, dass Katzenhaltung erlaubt ist, die Katzen aber nicht frei auf der "Anlage" herumlaufen dürfen.
    Wenn das da steht und du das unterschrieben hast, musst du dich wohl oder übel dran halten...

    Es kann zwar gut sein, dass es ein paar ungezogene Katzen im Umfeld gibt, und der Vermieter einen vorsorglichen Rundumschlag gestartet hat und deinen Kater nicht persönlich gemeint hat.

    Wie ist dein Verhältnis zu den Nachbarn? Stört sie der Kater? (Einfach mal fragen). Vielleicht könnt ihr als Hausgemeinschaft und gemeinsame Nutzer des Gartens dem Vermieter sagen, dass das olle Katerchen nicht streunt, nicht kackt und keinen stört?

    Liebe Grüsse

  4. gesperrt

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    AW: Freilaufende Katze und Vermieter

    Ich habe mal irgendwo gelesen, dass Kleintierhaltung nicht verboten werden kann (Katzen gehören dazu).
    Insofern wäre eine entsprechende Klausel im Mietvertrag unwirksam.

    Und was den Freigang betrifft: Das gehört zum normalen Lebensverhalten einer Katze und muss akzeptiert werden. Kein Vermieter kann von Dir verlangen, die Katze wegzugeben oder einen langjährigen Freigänger nur noch drin zu halten.

    Lass Dich nicht verrückt machen.

    Alles Gute für Dich und den Kater
    Maria

  5. Inaktiver User

    AW: Freilaufende Katze und Vermieter

    Danke für eure Einschätzungen!

    Im Mietvertrag steht ausdrücklich:

    "In der Wohnung darf ein Hund oder eine Katze gehalten werden."

    Jedoch:

    "Hunden und Katzen darf innerhalb der Wohnanlagen kein freier Auslauf gewährt werden."

    Die "Wohnanlage" besteht aus mehreren Straßenzügen, in unserer Straße haben alle Erdgeschoss-Wohnungen einen eigenen Garten, in den anderen Häusern gibt es nur eine Gemeinschaftsrasenfläche.

    Außerdem: "Bei Beschwerden aus der Nachbarschaft ist die Genossenschaft berechtigt, dem Mitglied ergänzende Auflagen für die Tierhaltung zu machen oder die Genehmigung zur Tierhaltung zu widerrufen."

    Bisher hat sich nie jemand über unseren Kater beschwert (worüber auch).

    Die Frage ist: Gehört ein eigener (gemieteter) Garten, den der Kater ja kaum verlässt, auch zur "Wohnanlage"?

    Und was passiert, wenn wir den Kater weiter nach draußen lassen (auch, wenn er niemanden stört)? Kann uns die Wohnung gekündigt werden?

  6. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Freilaufende Katze und Vermieter

    Selbstverständlich gehört der Garten zu Eurer angemieteten Wohnung.

    Lass Dich nicht irre machen. Vermieter probieren es halt gern mal... aber überleg doch mal selbst: Glaubst Du im Ernst, ein Vermieter würde Euch die Wohnung kündigen, weil Euer Kater sich hin und wieder im Garten aufhält?? Damit würde er nie und nimmer durchkommen.

    Und nochmal: Du darfst eine Katze in der Wohnung halten - aber zum normalen Katzenverhalten gehört i.d.R. der Freigang; und selbst wenn Dein Kater sich außerhalb der Wohnanlage aufhielte, könnte der Vermieter Dir deswegen nicht kündigen.
    Wie soll man sowas durchdrücken? Den Mietern das Lüften und Öffnen der Türen verbieten?? Also bitte!

    Lg
    Maria

  7. Inaktiver User

    AW: Freilaufende Katze und Vermieter

    Zitat Zitat von Maria72
    Und nochmal: Du darfst eine Katze in der Wohnung halten - aber zum normalen Katzenverhalten gehört i.d.R. der Freigang; und selbst wenn Dein Kater sich außerhalb der Wohnanlage aufhielte, könnte der Vermieter Dir deswegen nicht kündigen.
    Sorry Maria, aber Du erzählst Schwachsinn ... der Mietvertrag ist supereindeutig. Und Millionen Katzen in unserem Land wohnen ausschließlich in Wohnungen, ohne Freigang.

    @Glasglocke,
    ich würde einfach mal abwarten, ob der Vermieter Euch irgendwann mal konkret anspricht ... So, wie Du es schilderst, macht Euer Kater (offenbar im Gegenteil zu anderen Katzen in der Siedlung) ja nichts, also würde ich mich erstmal garnicht angesprochen fühlen.

  8. Inaktiver User

    AW: Freilaufende Katze und Vermieter

    [QUOTE]
    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Sorry Maria, aber Du erzählst Schwachsinn ... der Mietvertrag ist supereindeutig. Und Millionen Katzen in unserem Land wohnen ausschließlich in Wohnungen, ohne Freigang.
    sorry Lorelei: was im Mietvertrag steht wurde nicht angezweifelt, wohl aber, dass es berechtigt ist, dies zu verlangen.
    Allerdings ist die Rechtlage hier in der Tat nicht eindeutig und bei evtl. Streitigkeiten hängt es eher vom Richter als von klaren Gesetzesvorlagen ab.
    OT: Dass Katzen leider in Wohnungen eingesperrt werden rechtfertigt das Vorgehen als solches ja wohl kaum. Sonst müsste man sich über Tiertransporte und Hühner-Quälanstalten keine Gedanken mehr machen...

    @Glasglocke,
    ich würde einfach mal abwarten, ob der Vermieter Euch irgendwann mal konkret anspricht ... So, wie Du es schilderst, macht Euer Kater (offenbar im Gegenteil zu anderen Katzen in der Siedlung) ja nichts, also würde ich mich erstmal garnicht angesprochen fühlen.
    ich würe auch abwarten, zumal euer Kater ja kaum draußen ist. Was die anderen Katzen tatsächlich machen und woran sich irgendein Katzenhasser vielleicht aufgezogen hat, steht hier ja nicht zur Diskussion.

  9. Inaktiver User

    AW: Freilaufende Katze und Vermieter

    Danke euch! Ich werde erstmal abwarten. Wenn sich wirklich jemand an meinem Kater stört, kann ich immer noch ein Stück Garten einzäunen.

  10. Inaktiver User

    AW: Freilaufende Katze und Vermieter

    Wer sich umfassend über die gängige Rechtssprechung informieren will:

    http://www.tierschutz-berlin.de/docs...1/2073a00.html

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