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  1. Inaktiver User

    Kürzung von Nebenkosten?

    Lieber Bri-Schwarm,

    habe hier als stille Mitleserin schon manche nützliche Info gefunden, aber heute habe ich mal eine ganz konkrete Frage.
    Mein Sohn hat ein Studenten-Appartment. Die Nebenkosten werden nicht gesondert erfasst, sondern werden pauschal erhoben.
    Nun ist mein Sohn seit geraumer Zeit wieder zu Hause eingezogen, weil die Uni sowieso online ist und es vor Ort deprimierender zugeht als zu Hause. Nebenkosten fallen also am Studienort seit einiger Zeit kaum noch an. Gibt es irgendeine gute, rechtlich wasserfeste Begründung, mit der man einen Teil der Nebenkosten zurückfordern kann? Wie hoch könnte dieser Anteil sein?

  2. Inaktiver User

    AW: Kürzung von Nebenkosten?

    Wenn er einen Vertrag mit pauschalen NK abgeschlossen hat, dann ist da auf rechtlicher Seite nix zum kürzen.

    Du könntest bei der Verwaltung anfragen ob sie aus "Kulanz" etwas zurück geben würden..... Aber das ist schon alles

    Zudem finde ich deine Überlegung auch reichlich seltsam.

    Wenn du dir ein Auto mietest mit 300 frei Kilometer..... Diese aber nicht nutzt sondern nur 20 Kilometer gefahren bist, dann kriegst du deswegen auch nix zurück.

  3. Inaktiver User

    AW: Kürzung von Nebenkosten?

    Nebenkosten werden am Jahresende bzw. am Ende der Abrechnungsperiode detailliert angerechnet?

  4. Inaktiver User

    AW: Kürzung von Nebenkosten?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nebenkosten werden am Jahresende bzw. am Ende der Abrechnungsperiode detailliert angerechnet?
    Nein, siehe ep

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Nebenkosten werden nicht gesondert erfasst, sondern werden pauschal erhoben.

  5. Inaktiver User

    AW: Kürzung von Nebenkosten?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn er einen Vertrag mit pauschalen NK abgeschlossen hat, dann ist da auf rechtlicher Seite nix zum kürzen.

    Du könntest bei der Verwaltung anfragen ob sie aus "Kulanz" etwas zurück geben würden..... Aber das ist schon alles

    Zudem finde ich deine Überlegung auch reichlich seltsam.

    Wenn du dir ein Auto mietest mit 300 frei Kilometer..... Diese aber nicht nutzt sondern nur 20 Kilometer gefahren bist, dann kriegst du deswegen auch nix zurück.
    Warum? Das würde auch nur passen, wenn man mich zwingen würde, für 300 km zu tanken und dann Benzin für 270 km zurückhält. Nebenkosten werden üblicherweise nach Verbrauch abgerechnet. An der Miete selber rütteln wir ja nicht, obwohl das Appartment nicht genutzt wird. So aber zahlt der Vermieter wesentlich weniger an die Stadtwerke und steckt die Differenz ein. Das ist nicht vorgesehen, und so eine Situation war bisher auch noch nicht da.

  6. User Info Menu

    AW: Kürzung von Nebenkosten?

    Ich verstehe Dein Ansinnen auch nicht und bin bei Luftistraus. Ich empfinde es tatsächlich fast ein wenig dreist. Die Pauschale ist genehm, wenn zu eigenen Gunsten ist aber jetzt?

    In meiner Wohnung waren damals auch die Heizkosten inkludiert. Die habe ich im Sommer oder zu Urlaubszeiten ja auch nicht erstattet bekommen. Dafür wäre es im Winter egal gewesen, wenn die Heizung volle Stufe gelaufen wäre. Hat alles sein Für und Wider mit der Pauschale.

    Darüber hinaus: er ist ist ja freiwillig nicht vor Ort (weil es zu Hause derzeit angenehmer ist). Es ist kein externer Zwang, was man als Force Majeure werten könnte.

  7. User Info Menu

    AW: Kürzung von Nebenkosten?

    Wie wäre es denn, wenn er mehr verbrauchen würde, als er pauschal für die Nebenkosten zahlt?

    Müsste er dann nachzahlen?

  8. Inaktiver User

    AW: Kürzung von Nebenkosten?

    Ok dann übertrage es mit einem all inklusiv Urlaub....

    Da gehst doch dann auch nicht zum reiseveranstalter und möchtest Geld zurück, weil du auswärts gegessen/getrunken und geschlafen hast.....

    Ein Mietvertrag in dem eine pauschale für nk vereinbart wurde, ist bindend. Ob du es nutzt oder nicht...

    Wie gesagt, du kannst bei der Verwaltung höflich anfragen ob sie aus Kulanz Gründen etwas zurück erstatten. Aber rechtlich geht da gar nix

  9. Inaktiver User

    AW: Kürzung von Nebenkosten?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nein, siehe ep
    Ok, ich kenne nur einen einzigen Fall, in dem die Nebenkosten inkludiert sind ohne genaue Abrechnung.

  10. Inaktiver User

    AW: Kürzung von Nebenkosten?

    Zitat Zitat von Telpa Beitrag anzeigen
    Darüber hinaus: er ist ist ja freiwillig nicht vor Ort (weil es zu Hause derzeit angenehmer ist). Es ist kein externer Zwang, was man als Force Majeure werten könnte.
    Jein. Ich denke, das Thema betrifft viele Studenten. Sie können nicht zur Uni und verlieren zudem ihren Minijob. Zu Hause sparen sie Kosten, z.B. beim Essen und Wäschewaschen, etc. Im Heimatort können sie vielleicht noch ein wenig dazuverdienen, indem sie für die alte Frau Schulze einkaufen gehen, etc. Durch die derzeitige Lage sind viele Studenten ziemlich gekniffen. Wenn sie ihr Zimmer ganz aufgeben würden, dann hätte der Vermieter das Nachsehen, weil jetzt kaum jemand einen neuen Mietvertrag abschließen würde. So macht der Vermieter aber einen Gewinn auf Kosten einer Person, die in Schwierigkeiten steckt. Ich würde es demnach für fair halten, wenn die Vermieter die eingesparten Nebenkosten wegen Corona zurückerstattet, denn so richtig freiwillig hat kein Student die Unistadt verlassen.

    Zu deinen Heizkosten: Da ist dein Jahresbedarf durch 12 geteilt worden, weil das einfacher handzuhaben ist. Wann du viel und wann du nichts verbrauchst, ist dabei unerheblich.

    Stierfrau, das weiß ich nicht. Prinzipiell machen die Nebenkosten ein fairen Eindruck.

    Ich dachte eben nur, weil das Thema so viele klamme Studenten betrifft, dass sich da schon eine Umgangsweise rauskristallisiert hätte.

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