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15.02.2021, 11:01Inaktiver User
AW: Nebenkosten steigen. Ich kann meine Miete nicht mehr zahlen.
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15.02.2021, 11:12
AW: Nebenkosten steigen. Ich kann meine Miete nicht mehr zahlen.
Die Frage von Rücklagen und sparsamerem Leben ist jedenfalls im Mietforum und diesem Strang OT, somit ist damit hier alles gesagt und muss nicht weiter diskutiert werden.
promethea
ModerationFreiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
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15.02.2021, 11:19
AW: Nebenkosten steigen. Ich kann meine Miete nicht mehr zahlen.
Mal zu gucken, warum so viel Geld für Nebenkosten rausgeht, und ob sich da was dran ändern läßt, ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung zur Sanierung der Haushaltsfinanzen!
Wenn ich bedenke, ich zahle für eine deutlich größerer Wohnung etwa 250 Eu für Wasser, einschließlich Kanal, Bereitstellung, und Erwärmung -- wenn die Abrechnung tatsächlich so ist, wie sie sich sabinedoering im Moment darstellt, zahlt sie für Wasser über als 500 Eu im Jahr mehr als mir nachvollziehbar erscheint.Geändert von wildwusel (15.02.2021 um 11:25 Uhr)
** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
** ansonsten niemand besonderes **
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15.02.2021, 13:10
AW: Nebenkosten steigen. Ich kann meine Miete nicht mehr zahlen.
Warten wir mal ab, bis die TE genaueres zur Aufschlüsselung der Nebenkosten sagen kann und zB auch wonach abgerechnet wird.
Meisten wird ja unterschieden in Nebenkosten und Wasser/Heizung, dann wären die angegebenen Kosten noch im normalen Bereich, weil die 800,- Euro eben für Heizung und Wasser wären, nur für Wasser wäre es eher hoch.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
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15.02.2021, 18:41
AW: Nebenkosten steigen. Ich kann meine Miete nicht mehr zahlen.
Das hat ja auch keiner bestritten.
Es ist nur so, dass jährliche Abrechnung nicht unbedingt kalenderjährlich bedeutet.
Im BGB steht lediglich, dass die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen ist.
Und das der Abrechnungszeitraum nicht mehr als 12 Monate betragen darf.



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