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  1. User Info Menu

    Verkauf von Wohnung kurz nach Einzug

    Hallo,

    kann mir hier jemand weiterhelfen?

    Vor wenigen Wochen bin ich in eine Wohnung eingezogen, und jetzt kommt auf einmal die Maklerin auf mich zu, dass der Eigentümer die Wohnung verkaufen will und ich dauernd für Besichtigungen zur Verfügung stehen soll.

    Laut meinem Mietvertrag bin ich dazu verpflichtet, mindestens ein Jahr in der Wohnung zu bleiben.

    Unter diesen Umständen hätte ich diese Wohnung niemals gemietet und den teuren Umzug bezahlt.

    Könnt ihr mir da weiterhelfen?

    LG
    Antilla

  2. Inaktiver User

    AW: Verkauf von Wohnung kurz nach Einzug

    Selbst wenn die Wohnung verkauft wird, heißt das doch nicht, das du ausziehen musst.
    Du musst auch nicht dauernd zur Verfügung stehen, sondern in einem angemessenen Rahmen.

  3. Inaktiver User

    AW: Verkauf von Wohnung kurz nach Einzug

    Zitat Zitat von Antilla Beitrag anzeigen
    und ich dauernd für Besichtigungen zur Verfügung stehen soll.
    Dann soll sich die Maklerin mal erkundigen. Was heißt hier dauerernd?
    Auch hier gibt es einen Rahmen, an dem sich jeder zu halten hat.

    Unter diesen Umständen hätte ich diese Wohnung niemals gemietet und den teuren Umzug bezahlt.
    Solche Dinge können immer passieren.
    Aber noch ist ja nichts passiert. Es kann sein, dass Dir gekündigt wird, es kann aber auch nicht sein.

  4. User Info Menu

    AW: Verkauf von Wohnung kurz nach Einzug

    Meines Wissens sind Besichtigungen ein- bis zweimal wöchentlich über je 2-3 Stunden vom Mieter zu dulden.

    Deine Situation ist nun sehr ärgerlich, ich würde mich aber erst nach dem Verkauf sorgen, ob überhaupt Eigenbedarf angemeldet wird - viele Wohnungen werden nur zu Investitionszwecken gekauft, da soll der bisherige Mieter gar nicht raus.

  5. User Info Menu

    AW: Verkauf von Wohnung kurz nach Einzug

    Zitat Zitat von Poison. Beitrag anzeigen
    Meines Wissens sind Besichtigungen ein- bis zweimal wöchentlich über je 2-3 Stunden vom Mieter zu dulden.
    Maximal zweimal pro Woche. Ich habe auch schon von einmal pro Woche gelesen. Der Termin muss dir vorab (mind. 1-2 Tage) vorher mitgeteilt werden. Wenn sich der Verkauf länger hinzieht, musst du nicht jede Woche parat stehen.

    Der neue Eigentümer übernimmt deinen Mietvertrag zu alten Konditionen. Nur wenn er stichhaltige Gründe für Eigenbedarf anmeldet, kann er kündigen mit der üblichen 3-Monats-Frist. Es gibt auch einige Sonderfälle, wo gar nicht gekündigt werden kann. Wenn du laut alten Mietvertrag zu einem Jahr Mietdauer verpflichtet bist, dann sollte der Passus auch für den neuen Eigentümer gelten.

    Mach dir nicht vorab zu viele schwarze Gedanken. Viele wollen einfach nur ihr Geld investieren und gar nicht selbst einziehen.
    "Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
    (John D. Rockefeller)

  6. Inaktiver User

    AW: Verkauf von Wohnung kurz nach Einzug

    Je nachdem wo du wohnst, kann gar kein Eigenbedarf angemeldet werden.

    Hier sind es 10 Jahre sperrfrist ;)

  7. User Info Menu

    AW: Verkauf von Wohnung kurz nach Einzug

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Je nachdem wo du wohnst, kann gar kein Eigenbedarf angemeldet werden.

    Hier sind es 10 Jahre sperrfrist ;)
    Soweit ich weiß aber nur nach einer Umwandlung aus Mietwohnungen - also wenn ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen umgewandelt wurde.

  8. Inaktiver User

    AW: Verkauf von Wohnung kurz nach Einzug

    Musst du denn persönlich zur Verfügung stehen? DAs kann doch die Maklerin erledigen während Zeitfenstern, zu denen du eh extern arbeitest. Ja, es bedingt, dass man der Maklerin den Wohnungsschlüssel zur Verfügung stellt und Wertsachen wegsperrt. Aber das wäre in meinen Augen ev. das kleinere Übel, als mir 2 Abende pro Woche versauen zu lassen. Die Maklerin hat ein Interesse daran, dass die Wohnung verkauft und daher gut behandelt wird, also wird sie die Interessanten im Auge behalten, damit sie sich richtig benehmen, das heisst, das musst nicht du übernehmen.

    Ausserdem, COVID-Zeit: ganz klare Vereinbarung, dass dass niemand ohne MNS in deine Wohnung kommt und dass nach Besichtigung gelüftet wird. Auch dafür die Maklerin zuständig machen.
    Geändert von Inaktiver User (12.11.2020 um 12:15 Uhr)

  9. User Info Menu

    AW: Verkauf von Wohnung kurz nach Einzug

    Zitat Zitat von Nocturna Beitrag anzeigen
    Maximal zweimal pro Woche. Ich habe auch schon von einmal pro Woche gelesen. Der Termin muss dir vorab (mind. 1-2 Tage) vorher mitgeteilt werden. Wenn sich der Verkauf länger hinzieht, musst du nicht jede Woche parat stehen.
    Termin mitteilen oder abstimmen? (Ich ziehe nächstes Jahr um und die Wohnung wird sehr begehrt, der Andrang entsprechend hoch sein; Urlaub dafür werde ich nicht nehmen, insofern werden Termine abgestimmt werden müssen.)

  10. User Info Menu

    AW: Verkauf von Wohnung kurz nach Einzug

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ausserdem, COVID-Zeit: ganz klare Vereinbarung, dass dass niemand ohne MNS in deine Wohnung kommt und dass nach Besichtigung gelüftet wird. Auch dafür die Maklerin zuständig machen.
    Tja, und wer kontrolliert das in Abwesenheit? Da kommt jemand mit angeschmuddeltem Häkel-Schutz, Fensterauf, zweimal durchatmen, Fenster zu, formal alles gemacht.
    Für mich ergäbe sich da eine juristische Frage: in der eigenen Wohnung darf ich ja an sich webcams laufen lassen: auch wenn Dritte kommen, die vorher darüber informiert werden?

    Nach aktuellen Bestimmungen dürften sowieso nur Personen aus zwei Haushalten in der Wohnung aufhalten. Makler oder Mieter müssen draußen bleiben. Die Wohung zu verlassen, ist dem Mieter doch nicht zuzumuten

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