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  1. Inaktiver User

    AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?

    Zitat Zitat von Koriandaa Beitrag anzeigen
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    Ich vermiete auch, ich handhabe es so - der Mieter streicht bei Einzug, es hat ja jeder Mensch andere Vorstellung von Farbe in den Räumen. Bei Auszug muss nichts gemacht werden. Das wird alles im Mietvertrag festgehalten, damit bin ich bisher sehr gut gefahren. Wer bei Einzug nicht bereit ist selber zu streichen (...) , scheidet als Mieter aus, bzw. mir ist es eigentlich vollkommen egal, ob Mieter streichen oder nicht, nur ich mach das nicht für die Mieter. .
    Rechtlich unzulässig, zum Einzug Streichen zu verlangen.

    Ich würde bei Dir einziehen und Dir dann was pfeifen.

    So eine Vorgabe ist im Vertrag nicht gültig.

    Alles Andere zu dem Thema Renovieren findet man auch unter

    Wann ein Mieter seine Wohnung renovieren muss

  2. Inaktiver User

    AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?

    Du hast schon gelesen, dass sie nicht verlangt, dass der Mieter streicht, sondern nur, dass sie es nicht muss?

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    AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?

    Lieber Chaos,

    Wie Saetien schon geschrieben hat, ich verlange nicht vom Mieter, dass er streicht bei Einzug, er kann wohnen wie er will, nur ich mache es nicht für den Mieter. Und du irrst, es ist durchaus rechtens solche Vereinbarungen zu treffen. Hat doch auch Vorteile für den Mieter, bei Auszug - da hat sowieso keiner Lust mehr - muss er nigs machen. Bei Einzug kann er die Räume ganz nach seinem Geschmack gestalten. Woher soll ich wissen, ob der Mieter blau,grün, rosa oder beige will?
    Du würdest mir ganz nichts pfeifen, weil du erst gar nicht bei mir einziehen würdest !

    Liebe Grüße :)

  4. Inaktiver User

    AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Diese Urteile fußen doch immer darauf, dass der Mieter schon beim Einzug renovieren musste und nicht doppelt belastet werden darf.
    Davon lese ich im Urteil des BGH nichts.

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    AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?

    Man muss beim Einzug gar nicht streichen. Die Wohnung muss bereits renoviert sein. Wenn nicht, dann muss der Mieter überhaupt nichts machen.

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    AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?

    Also, ich werde versuchen einziges zu erklären, da ich anscheinend nicht ganz deutlich bin.

    1. Die Wohnung habe ich vor 7 Jahre unrenoviert übernommen. Sie sah aber nicht abgewohnt aus, die Vermieter haben wohl deswegen damals entschieden nicht zustreichen.
    2. In meinem Mietvertrag gibt es starre fristen. Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken muss jede 5 Jahre gemacht werden. Allerdings hat der Vermieter in der Zusatzvereinbarung geschrieben: Schönheitsreparaturen sind durchzuführen soweit erforderlich.
    3. Als ich vor 7 Jahre in die Wohnung eingezogen bin hat es an verschiedenen Stellen weisse Flecken an die Wände gegeben. Die Wände waren schon weiss, aber die haben dann nur ein paar Stellen überstrichen, wodurch es also Flecken gegeben hat. Die Flecken sieht man immer noch und wenn ich die Wohnung streichen würde sieht die tatsächlich besser aus als vorher.

    Mein Vertrag ist von 2010, Mietvertrag des Verlags für Hausbesitzer GmbH, Stuttgart. Version 10/2010.

    Ich versteht natürlich ganz klar, dass die Wohnung gestrichen werden muss. Es ist lange her, also definitiv keine Sieben Jahren. Vielleicht 10 oder 15. Meine Frage ist nur, ob ich jetzt zuständig dafür bin oder nicht.
    Geändert von Diana3913 (06.06.2020 um 15:50 Uhr)

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    AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?

    doppelt

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    AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?

    Zitat Zitat von Koriandaa Beitrag anzeigen
    Lieber Chaos,

    Wie Saetien schon geschrieben hat, ich verlange nicht vom Mieter, dass er streicht bei Einzug, er kann wohnen wie er will, nur ich mache es nicht für den Mieter. Und du irrst, es ist durchaus rechtens solche Vereinbarungen zu treffen. Hat doch auch Vorteile für den Mieter, bei Auszug - da hat sowieso keiner Lust mehr - muss er nigs machen. Bei Einzug kann er die Räume ganz nach seinem Geschmack gestalten. Woher soll ich wissen, ob der Mieter blau,grün, rosa oder beige will?
    Du würdest mir ganz nichts pfeifen, weil du erst gar nicht bei mir einziehen würdest !

    Liebe Grüße :)
    Ich verstehe dies nicht. Der Mieter muss nicht streichen, auch nicht beim Auszug? Dann wird die Wohnung also überhaupt nie gestrichen?

  9. Inaktiver User

    AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?

    Diana, kann es sein, dass du jetzt schon mehrfach „Mieter“ geschrieben hast, wenn eigentlich der „Vermieter“ gemeint war? Ist mir auch vorher schon aufgefallen.

  10. User Info Menu

    AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?

    Ja du hast recht, ich habe es korrigiert.

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