Rechtlich unzulässig, zum Einzug Streichen zu verlangen.
Ich würde bei Dir einziehen und Dir dann was pfeifen.
So eine Vorgabe ist im Vertrag nicht gültig.
Alles Andere zu dem Thema Renovieren findet man auch unter
Wann ein Mieter seine Wohnung renovieren muss
Antworten
Ergebnis 21 bis 30 von 65
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06.06.2020, 10:55Inaktiver User
AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?
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06.06.2020, 11:02Inaktiver User
AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?
Du hast schon gelesen, dass sie nicht verlangt, dass der Mieter streicht, sondern nur, dass sie es nicht muss?
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06.06.2020, 11:08
AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?
Lieber Chaos,
Wie Saetien schon geschrieben hat, ich verlange nicht vom Mieter, dass er streicht bei Einzug, er kann wohnen wie er will, nur ich mache es nicht für den Mieter. Und du irrst, es ist durchaus rechtens solche Vereinbarungen zu treffen. Hat doch auch Vorteile für den Mieter, bei Auszug - da hat sowieso keiner Lust mehr - muss er nigs machen. Bei Einzug kann er die Räume ganz nach seinem Geschmack gestalten. Woher soll ich wissen, ob der Mieter blau,grün, rosa oder beige will?
Du würdest mir ganz nichts pfeifen, weil du erst gar nicht bei mir einziehen würdest !
Liebe Grüße :)
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06.06.2020, 11:47Inaktiver User
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06.06.2020, 14:50
AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?
Man muss beim Einzug gar nicht streichen. Die Wohnung muss bereits renoviert sein. Wenn nicht, dann muss der Mieter überhaupt nichts machen.
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06.06.2020, 15:09
AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?
Also, ich werde versuchen einziges zu erklären, da ich anscheinend nicht ganz deutlich bin.
1. Die Wohnung habe ich vor 7 Jahre unrenoviert übernommen. Sie sah aber nicht abgewohnt aus, die Vermieter haben wohl deswegen damals entschieden nicht zustreichen.
2. In meinem Mietvertrag gibt es starre fristen. Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken muss jede 5 Jahre gemacht werden. Allerdings hat der Vermieter in der Zusatzvereinbarung geschrieben: Schönheitsreparaturen sind durchzuführen soweit erforderlich.
3. Als ich vor 7 Jahre in die Wohnung eingezogen bin hat es an verschiedenen Stellen weisse Flecken an die Wände gegeben. Die Wände waren schon weiss, aber die haben dann nur ein paar Stellen überstrichen, wodurch es also Flecken gegeben hat. Die Flecken sieht man immer noch und wenn ich die Wohnung streichen würde sieht die tatsächlich besser aus als vorher.
Mein Vertrag ist von 2010, Mietvertrag des Verlags für Hausbesitzer GmbH, Stuttgart. Version 10/2010.
Ich versteht natürlich ganz klar, dass die Wohnung gestrichen werden muss. Es ist lange her, also definitiv keine Sieben Jahren. Vielleicht 10 oder 15. Meine Frage ist nur, ob ich jetzt zuständig dafür bin oder nicht.Geändert von Diana3913 (06.06.2020 um 15:50 Uhr)
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06.06.2020, 15:10
AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?
doppelt
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06.06.2020, 15:10
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06.06.2020, 15:49Inaktiver User
AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?
Diana, kann es sein, dass du jetzt schon mehrfach „Mieter“ geschrieben hast, wenn eigentlich der „Vermieter“ gemeint war? Ist mir auch vorher schon aufgefallen.
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06.06.2020, 15:52
AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?
Ja du hast recht, ich habe es korrigiert.



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