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  1. Moderation

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    AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?

    Schönheitsreparaturen sind nicht Sache des Mieters, pauschale Regelungen im Mietvertrag, die Renovierung bei Auszug vorsehen, sind ungültig.

    Es gibt allerdings individuelle Vertragsregelungen, die gültig sein könnten. Dafür müsstest du die Passage aus deinem Mietvertrag mal zitieren.
    Dass bei Einzug die Wohnung unrenoviert war, schließt nach meinem Kenntnisstand eine Renovierungspflicht bei Auszug sowieso aus.

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    AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?

    Dass die Wohnung nicht gestrichen wurde beim Einzug ist schon klar. Wir haben das aber nicht schriftlich.
    Ausser der Klauseln gibt es keine weitere individuelle Vertragsregelungen.

    Ich werde mich am Montag mit der Mietverein in Verbindung setzen. Wird aber schwer, da ich kein Mitglied bin.

    Aber ich glaube, ich werde die Wohnung nicht streichen. Der Vermieter hat mir heute gesagt, dass die Wohnung vorher nicht gestrichen wurde da die vorherige Mieter relativ schnell wieder ausgezogen sind. Und dass ich es dieses Mal machen muss da ich hier so lange gewohnt habe. Ich finde das nicht fair. Ich habe noch kurz gedacht: ich mache es aus Kulanz da er nett is und wir bisher keine Probleme hatten. Es ist aber eine riesige Aufwand, da die Wohnung gross ist . Ich verstehe ganz klar, dass der Vermieter dies einfach versucht, aber ich glaube es wäre gut wenn ich ihm einen Brief schreibe um zu erklären dass ich es nicht mache und warum nicht.
    Reparaturen klar, aber die ganze Wohnung zu streichen damit er die weiter vermieten kann ohne sich Mühe geben zu mussen fühlt sich nicht fair an.

    Falls es hier noch Leute gibt die sich in diesem Bereich richtig auskennen wäre das super! Ich glaube aber, dass ich es so mache.
    Geändert von Diana3913 (06.06.2020 um 15:52 Uhr)

  3. Inaktiver User

    AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?

    Zitat Zitat von Diana3913 Beitrag anzeigen
    Das die Wohnung nicht renoviert war beim Einzug haben wir damals nicht schriftlich festgestellt. Könnte das noch Probleme geben?
    Zu diesem Thema gibt es ein höchstrichterliches Urteil: Eine Wohnung, die unrenoviert übernommen wurde, muss bei Auszug nicht gestrichen werden. Ich denke aber, dass du das letztendlich nachweisen musst und würde an deiner Stelle versuchen, mich gütlich mit meinem Vermieter zu einigen, wenn du mit dem Hinweis auf das Urteil vom BGH nicht weiterkommst.

    BGH zu Schonheitsreparaturen - Mieter mussen unrenovierte Wohnung bei Auszug nicht streichen

  4. Inaktiver User

    AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?

    Diese Urteile fußen doch immer darauf, dass der Mieter schon beim Einzug renovieren musste und nicht doppelt belastet werden darf. Die TE hat aber nicht gestrichen, weder beim Einzug, noch im Laufe der immerhin 7-jährigen Mietzeit. Meiner Meinung nach ist sie jetzt dran.

    Nachtrag: Ich bin eigentlich sicher, dass gestern noch irgendwo stand, dass die TE es beim Einzug so gelassen hat.
    Geändert von Inaktiver User (06.06.2020 um 09:12 Uhr)

  5. Inaktiver User

    AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?

    Zitat Zitat von Diana3913 Beitrag anzeigen
    Ich will aber keinen Streit und obwohl der Vermieter zugegeben hat dass es nicht gestrichen worden ist beim Einzug (er wollte das nicht weil der vorherige Mieter es total schlecht gemacht hat und der war anscheinend nur kurz in der Wohnung)
    Zitat Zitat von Diana3913 Beitrag anzeigen
    Er hat er zugegeben als ich ihn darauf Aufmerksam gemacht habe, dass damals nur ein paar Stellen gestrichen wurden, nicht die ganze Wohnung.
    ???

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    AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?

    Zitat Zitat von Diana3913 Beitrag anzeigen
    Vor 7 Jahre bin ich in meine Wohnung eingezogen. Damals waren die Wände nicht gestrichen.
    Wie sahen denn die Wände aus zum Zeitpunkt Deines Einzuges?

    Nicht frisch gestrichen heißt ja nicht automatisch, dass sie in einem desolaten
    oder ähnlichen Zustand waren.

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    AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?

    Offenbar war die Wohnung vor 7 Jahren in einem Zustand, dass Du es nicht für nötig erachtet hast bei Einzug selber zu renovieren? Dann war sie also in Ordnung.

    Wenn die Wände dank zugestellter Flächen nun 'fleckig' sein sollten, gebietet es m.E. durchaus der Anstand, bei Auszug zu renovieren - damit der Nachmieter eine Wohnung übernimmt, wie Du sie hattest: Eine Wohnung, die man nicht selber komplett renovieren muss.

    Starre Fristen zur Renovierung in Mietverträgen sind wohl ungültig, aber gelegentlich sollte man durchaus mal etwas Farbe an die Wand bringen, auf welche Art auch immer.

    Mein Mietvertrag ist 20 Jahre alt, die Regelungen zu "Schönheitsreparaturen" sind sowas von ungültig. Dennoch renoviere ich von Zeit zu Zeit.

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    AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?

    Diana hat nichts dazu geschrieben ob sie in den sieben Jahren nicht doch mal das ein oder andere Zimmer frisch gestrichen hat. Für mich könnte ich mich nicht vorstellen so lange keinen Raum frisch zu streichen.
    Ich vermiete auch, ich handhabe es so - der Mieter streicht bei Einzug, es hat ja jeder Mensch andere Vorstellung von Farbe in den Räumen. Bei Auszug muss nichts gemacht werden. Das wird alles im Mietvertrag festgehalten, damit bin ich bisher sehr gut gefahren. Wer bei Einzug nicht bereit ist selber zu streichen oder das von mir verlangt, scheidet als Mieter aus, bzw. mir ist es eigentlich vollkommen egal, ob Mieter streichen oder nicht, nur ich mach das nicht für die Mieter.
    Ich weiß nicht wo Diana wohnt, aber in der Regel ist die Nachfrage größer als das Angebot, da dürfte es doch kein Problem sein für den Vermieter die Wohnung nicht frisch gestrichen zu übergeben.
    Geändert von Koriandaa (06.06.2020 um 10:33 Uhr)

  9. Inaktiver User

    AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?

    a) der Mieterbund ist auch im Internet zu finden.

    b) der Mieter renoviert einmal. seit jahren üblich in deutschland: beim einzug.

    was früher in den mietverträgen drin stand: schönheits-abnutzungs-arbeiten, gestaffelt nach funktion des zimmers (bad, küche) und teilen. also: heizungen, türrahmen etc.

    die frage ist: renovierung? tapete und streichen? oder die vermeintlichen schönheits-abnutzungs-arbeiten?

    ich habe mich da immer an den mieterbund gehalten. auch um meine kaution rechtmässig wieder zu bekommen!!!

  10. Moderation

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    AW: Wohnung streichen beim Auszug oder nicht?

    Zitat Zitat von Diana3913 Beitrag anzeigen
    Dass die Wohnung nicht gestrichen wurde beim Einzug ist schon klar. Wir haben das aber nicht schriftlich.
    Ausser der Klauseln gibt es keine weitere individuelle Vertragsregelungen.

    e.
    Der springende Punkt ist aber, wie genau die Klausel lautet. Es gibt schließlich auch gültige. Ungültig ist eine Klausel z.B. die vorschreibt, grundsätzlich bei Auszug renovieren zu müssen.
    Islabonita

    Moderation im Freundschaftsforum, Umgangsformen, Familiensache, Mietforum und in Rund um die Bewerbung - ansonsten normale Userin

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