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Thema: Mietnomaden?

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    AW: Mietnomaden?

    Wir hatten das im letzten Jahr auch.
    Ein junger Mann machte einen guten Eindruck, bekam zu dem Zeitpunkt zwar H4, aber er hatte Zukunftspläne und in meinen Augen eine Chance verdient.

    Er ist eingezogen, das Amt hat einmal Miete und die Kaution überwiesen und das wars.
    .
    Der junge Mann wurde nicht mehr gesehen, Küchenfenster der Erdgeschosswohnung stand auf Kipp.

    Die Miete wurde auch nicht mehr gezahlt, bei Rückfragen beim Amt wurde mir nur mitgeteilt, dass man mit mir aus Datenschutzgründen nicht sprechen darf.
    Also haben wir das über den Anwalt geklärt,

    In die Wohnung durften wir nicht, ein offenes Fenster ist kein ausreichender Grund.

    Alles in allem hat es ca. 10 Monate gedauert, bis ich meine Wohnung wieder im Besitz hatte.
    Es ist ja nun auch nicht so, dass Anwälte, Gerichte und Gerichtsvollzieher nichts zu tun haben und nur auf den Vermieter warten.

    Richtig genervt war ich, als ich mit Schlüsseldienst und Gerichtsvorzieher um 8.45 vor der Tür stand und der Gerichtsvollzieher bis Punkt 9.00 gewartet hat, bis er das ok zum Öffnen gegeben hat.

    Der Redliche darf 10 Monate hingehalten werden, aber der Unredliche hat ein Recht, dass die Fristen genau eingehalten werden.

    Er hatte wohl eine Woche den Plan da einzuziehen, ein paar Gardinen lagen rum und ein paar Möbel vom Sperrmüll.
    Uns ist der größte Schaden durch den Mietausfall entstanden und das hätte mit einem Anruf geklärt werden können.

    Das schlimmste ist in meinen Augen aber, dass so ein Verhalten keinerlei Konsequenzen für den Jungen hat.
    Er kann das beliebig oft wiederholen.

  2. Inaktiver User

    AW: Mietnomaden?

    Zitat Zitat von Wolfgang11 Beitrag anzeigen
    @Admaro

    Du gehst davon aus, dass der Gerichtstermin zeitnah stattfindet und dass der Mieter noch nicht einmal erscheint oder sich gar zur Wehr setzt.

    Es wäre natürlich schön, wenn das so liefe. Aber das ist leider der absolute Ausnahmefall. Und der Vermieter hat das nicht in der Hand.
    Das kann man nun so pauschal auch nicht sagen, dass es der Ausnahmefall ist, dass sich der Mieter im Prozess nicht meldet. Ich habe beruflich ebenfalls viel mit dem Thema zu tun und wir erzielen überwiegend Versäumnisurteile, sprich: der Mieter meldet sich nicht im Verfahren und man hat "recht zügig" ein Versäumnisurteil und das ohne einen Termin vor Gericht zu haben, das geht alles im schriftlichen Verfahren. Da muss niemand hin.

    Überwiegend dann Räumung nach Berliner Modell, da -wie bereits erwähnt- erheblich kostengünstiger, aber auch risikobehaftet für den Vermieter, dass der Mieter später behaupten könnte, in der Wohnung waren Werte vorhanden, die sich der Vermieter angeeignet hat. Daher das Leerräumen der Wohnung nach der Wiedereinweisung durch den GV immer im Foto und mit mindestens zwei Zeugen festhalten.

    Ich gebe aber auch Recht: es gibt zig Möglichkeiten, das Verfahren in die Länge zu ziehen, dann kanns schon ganz schön dauern, ggfls. auch durch zwei Instanzen. Überwiegend aber tatsächlich Versäumnisurteile. Das heißt aber natürlich auch nicht, dass der Mieter übermorgen draußen ist. Denn auch der GV muss Fristen einhalten bei der Anberaumung eines Räumungstermins.

    Wichtig ist: wenn die Miete rückständig ist, zügig fristlos und nachweisfähig kündigen mit Frist zum Auszug. Wenn Frist abgelaufen und nicht nachgezahlt wurde, sofort Räumungs- und/oder Zahlungsklage erheben. Nicht lange herumdiskutieren mit dem Mieter. Tätig werden, denn klar - der Mietausfall über Monate bis zur endgültigen Räumung ist heftig, wenn man nicht ohnehin in Geld schwimmt und in den überwiegenden Fällen sieht der Vermieter seinen Mietausfall über einen langen Zeitraum nicht wieder, wenn er ihn überhaupt irgendwann einmal einfahren kann. Leider.

  3. gesperrt

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    AW: Mietnomaden?

    Zitat Zitat von Annilein Beitrag anzeigen
    Wir haben nun den Fall dass zwei Mieter selbst gekündigt haben und nun ohne Angabe von Gründen nicht ausziehen.
    Derzeit kann man nichts machen denke ich.
    Aber sie bekommen jetzt mal einen Brief vom Anwalt, dass sie ohne Vertrag da wohnen und schnellstmöglich ausziehen müssen.
    sie bekommen jetzt mal wie lange wohnen die denn da schon "ohne vertrag " ? wieso habt ihr denen nicht inzwischen den a... aufgerissen, das sie ausziehen

    wetten das die beiden das einen sch.... interessiert ?
    vorbeifahren zur rede stellen und vor allem zugang zur wohnung verschaffen

    denen wuerde ich so auf den zeiger gehen, das sie freiwillig gehen
    alles im rahmen der rechtlichen moeglichkeiten, aber ich wuerde alles ausschoepfen, was machbar ist, und zwar zeitnah

    habt ihr denn ueberhaupt einen grund, das ganze an jemand anderen zu vermieten ? bzw. gibt es bereits einen nachmieter oder waere es nicht sinnvoll, das die dort wohnen belieben ? ich frage nur, weil ich mir sowas nicht vorstellen kann

  4. Inaktiver User

    AW: Mietnomaden?

    Zitat Zitat von Topmann Beitrag anzeigen
    Ich habe gekündigt, warte auf den Termin bei Gericht wegen der Räumungsklage.
    Hast Du die Räumungsklage selbst eingereicht und wartest auf den Termin zur mündlichen Verhandlung oder wartest Du darauf, dass du einen Termin in der Rechtsantragstelle bekommst um Deine Klage selbst einreichen zu können (ohne Anwalt)?

  5. Inaktiver User

    AW: Mietnomaden?

    Zitat Zitat von Aidachen Beitrag anzeigen
    Das schlimmste ist in meinen Augen aber, dass so ein Verhalten keinerlei Konsequenzen für den Jungen hat.
    Er kann das beliebig oft wiederholen.
    Ist es nicht so, dass er einen Schufa Eintrag bekäme, wenn du den Mietrückstand mit einem Inkassounternehmen eintreiben würdest? Dann könnte er es nicht beliebig oft wiederholen?

  6. Inaktiver User

    AW: Mietnomaden?

    Zitat Zitat von Annilein Beitrag anzeigen
    Wir haben nun den Fall dass zwei Mieter selbst gekündigt haben und nun ohne Angabe von Gründen nicht ausziehen.
    Derzeit kann man nichts machen denke ich.
    Aber sie bekommen jetzt mal einen Brief vom Anwalt, dass sie ohne Vertrag da wohnen und schnellstmöglich ausziehen müssen.
    Ich habs jetzt momentan nicht genau auf dem Schirm, aber bei Kündigung durch den Mieter, der dann doch nicht auszieht, gibt es m.E. Fristen, binnen derer Du Räumungsklage erheben musst, damit das Mietverhältnis nicht in ein unbefristetes übergeht. Wie gesagt, ich habs jetzt nicht konkret auf dem Schirm, denn so oft kommt das nicht vor, dass Mieter kündigen und dann doch nicht ausziehen... aber da würde ich jetzt mal die Füße in die Hand nehmen und zusehen, dass ich zum Anwalt komme und Räumungsklage erhebe.

    Und nur wegen Corona ist nichts zu machen? Ne ne, das kommt drauf an. Man kann nur unter erschwerten Bedingungen kündigen, wenn die Miete unter Berufung auf Corona nicht bezahlt wird, nicht aber, wenn schon vorher nicht bezahlt wurde oder der Mieter schon vorher gekündigt hat.

  7. User Info Menu

    AW: Mietnomaden?

    Danke für euer Mitgefühl, um alle Ratschläge zusammen zufassen,
    Rechtsanwalt ist seit Anfang Februar dran. Gerichtskostenvorschuss habe ich auch bezahlt.
    Sollte irgendwann das Haus geräumt werden kommen die Kosten des Auszugs, Renovierung noch dazu.
    Mahnbescheid bekomme ich nach einem Gerichtsurteil. Was mich ärgert, ich habe nicht beim Vorvermieter nachgefragt.
    Ein Gedankenspiel= Sie stunden jetzt den Strom und das Gas, dürfen sie ja. Überweisen mir die Summe. Nach Ende der staatlichen Frist sperren Gas- und Stromlieferant ganz schnell.
    Ich gehe davon aus das die Mieter nichts mehr bezahlen wollen, ohne Widerspruch bei Gericht solange drin bleiben wie es geht.
    Danach habe ich eine Rechtschutzversicherung für Vermietungen abgeschlossen, die den Mietausfall bis 12 Monate absichern und mit Anwälten tätig werden und die Kosten für Räumung etc. übernehmen. Kostet mich eine halbe Kalt-Monats-Miete pro Jahr und das ist es mir wert.
    War mir bisher zu teuer, ab bei meiner blauäugigkeit Mietern gegenüber erscheint das mir als ein Schnäppchen.

  8. Inaktiver User

    AW: Mietnomaden?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ist es nicht so, dass er einen Schufa Eintrag bekäme, wenn du den Mietrückstand mit einem Inkassounternehmen eintreiben würdest? Dann könnte er es nicht beliebig oft wiederholen?
    Die Vollstreckung der titulierten Geldbeträge wird bei Abgabe der Vermögensauskunft in die Schufa eingetragen, ja. Und auch z.B. ein Pfändungsschutzkonto ist registriert und macht einen nicht unbedingt kreditwürdiger. Das Problem ist, dass das viele Leute einfach alles nicht interessiert, die leben eben immer -ich sag mal- eher von der Hand in den Mund. Wenn du mal Fotos von verwarzten Wohnungen gesehen hast... junge junge, manchmal fragt man sich echt, wie Leute in so einem Siff leben können.

    Und: diese Leute finden immer wieder irgendeinen Vermieter, der ihnen eine Wohnung vermietet, so dass das Spiel endlos weitergehen kann.

    Und irgendwann entledigt man sich seiner Schulden durch ein Insolvenzverfahren, wenn man denn den Hintern hochbekommt und seine Unterlagen zusammenbekommt.

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    AW: Mietnomaden?

    @puggi, so kenne ich es auch.

    Beim TE ist die Frage, da er von 3 Montatsmieten Ausfall spricht und von der Räumungsklage: Ich gehe gedanklich von einer Zahlungs- und Räumungsklage aus. Nicht nur von der Räumungsklage. Ist dem so?

    Manchmal macht es aber Sinn, habe ich persönlich selbst schon auch so gehabt, tatsächlich erst ins Mahnverfahren zu gehen in der Hoffnung, einen Vollstreckungsbescheid über rückständigen Mietzins zu bekommen und dann die Klage auf Räumung und weiterer auflaufender Mietrückstände hinterherzuschießen.

    Das beste Ergebnis wäre dann ein Vollstreckungsbescheid über zumindest mal "paar Euro", wo man schon mal sofort die Zwangsvollstreckung laufen lassen kann und dann mit dem späteren Urteil einen weiteren Titel hat zzgl. Kostenfestsetzungsbeschluss dann insgesamt drei - bei (teilweisem) Obsiegen natürlich, dies vorausgesetzt.

    Manchmal bringt es tatsächlich was, dann mit bestenfalls drei Titeln zu arbeiten im Zwangsvollstreckungsverfahren, insbesondere bei Gesamtschuldnern (in dem Fall das Ehepaar), die beide auch noch beschäftigt sind. Das "Bombadieren" hat dann in der Zwangsvollstreckung doch mehr Auswirkungen was das zeitliche Thema angeht, weil man aufgrund der drei Titel einfach jeweils parallel drei Vollstreckungsaufträge laufen lassen kann.

    Was aktuell aber Corona angeht - da werden sich natürlich die Verhandlungstermine im Zivilverfahren weit nach hinten verschieben. Leider. Daher rate ich - sofern möglich - zum Mahnverfahren, was die ausstehenden Zahlungen angeht. Das geht natürlich nur, wenn die ausstehende Miete und / oder Nebenkosten nicht mit der Räumungsklage als Zahlungs- und Räumungsklage geltend gemacht wurde. Weil doppelt kann man einen Anspruch natürlich nicht rechtshängig machen.

  10. Inaktiver User

    AW: Mietnomaden?

    @Vienna:

    Ich gebe dir Recht. Für einen Laien ist das aber schon sehr viel, das durchblickt man als Laie m.E. eher nicht, welche Möglichkeiten es da gibt und wie man da taktiert. Für irgendwas haben wir ja auch unseren Job mal gelernt Das findest Du ja teilweise nicht mal in den Anwaltskanzleien, das so vorgegangen wird. Da muss es schon auch entweder Anwälte haben, die da fit sind und diese Zusammenhänge in der Vollstreckung sehen wollen und nicht nur die Titulierung der Ansprüche (sowohl Geld als auch Räumung) oder aber eben fitte Renos und auch auf diesem Sektor herrscht inzwischen der bekannte Fachkräftemangel...

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