Hallo liebe Community,
ich habe vor 2 1/2 Jahren von meiner Vermieterin nach 11 Jahren die Eigenbedarfskündigung erhalten mit der Begründung sie sei schwer krank und bräuchte die Wohnung für eine Pflegekraft. Da ich auf dem selben Grundstück wohne, ich persönlich nicht den Eindruck hatte dass sie schwer krank ist und ihre Anwälte viele Fehler gemacht haben ging das ganze vor Gericht. Sie hat 2 x verloren. Im Moment sind wir im Berufungsverfahren.
So viel dazu.
Da ich einen guten Willen zeigen wollte bin ich natürlich auf Wohnungssuche gegangen und habe mir das auch immer bestätigen lassen. Letztes Jahr war das ganze aussichtslos. Ich bekam nur Absagen. Dieses Jahr habe ich eine Zusage erhalten.
Wir (mein Anwalt und ich) wollten eine gütliche Einigung mit ihr. Auszug zum 31.12.19 gegen Zahlung einer Abfindung Summe X und Ablöse für eingebrachte Gegenstände Summe X.
Sie wollte das mit der Summe (sehr gering!) alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten sind, wir jedoch wollten uns den Schadensersatz offen lassen falls dort keine Pflegekraft einzieht und was ist: Sie zieht das Angebot zurück.
Ich habe jetzt folgende Möglichkeiten: Ausziehen und das bißchen Geld nehmen das sie mir anbietet, dafür auf Schadensersatz verzichten. Ausziehen und kein Geld von ihr nehmen, dann aber auf Schadensersatz klagen (eine Pflegekraft zieht da mit Sicherheit nicht ein, wir wissen aber auch nicht was sie vor hat) oder die jetzige Klagerei weiter hinnehmen (Ausgang und Dauer ungewiss).
Könnt ihr mir einen Rat geben? Wie würdet ihr entscheiden?
Gruß
Bini
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 148
-
03.12.2019, 18:57
Eigenbedarfskündigung erhalten - gütliche Einigung gescheitert - und jetzt?
-
03.12.2019, 19:30
AW: Eigenbedarfskündigung erhalten - gütliche Einigung gescheitert - und jetzt?
Gehen!
Sorry, das Thema ist auf menschlicher Ebene doch komplett durch. Ihr kommt nicht mehr zusammen und das Theater geht weiter. Mieterhöhungen und Repressionen sind vorhersehbar. Willst du dir das wirklich antun?
Ehrlich gesagt, finde ich deine Anspruchshaltung ziemlich überzogen.
Gibt es zu den von euch eingebrachten Sachen eine Vereinbarung? Wenn ja, okay. Wenn nicht, heisst die Lösung "Wiederherstellung des Originalzustands".
Einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt es nicht.
Einen Deal unter Vorbehalt weiterer Ansprüche deinerseits dürfte die Vermieterin kaum eingehen. Das würde sie in eine sehr schlechte Position bringen.Geändert von Wolfgang11 (03.12.2019 um 19:33 Uhr) Grund: Korrektur
-
03.12.2019, 19:37Inaktiver User
AW: Eigenbedarfskündigung erhalten - gütliche Einigung gescheitert - und jetzt?
Ich würde gehen und keinerlei Energie mehr in die Geschichte stecken. Abhaken und neu starten.
-
03.12.2019, 19:47Inaktiver User
AW: Eigenbedarfskündigung erhalten - gütliche Einigung gescheitert - und jetzt?
Schliesse mich den Vorschreibern an.
Klamotten packen und weiter ziehen.
-
04.12.2019, 09:39
AW: Eigenbedarfskündigung erhalten - gütliche Einigung gescheitert - und jetzt?
Findet Ihr wirklich?
Wenn jemand so gar nicht bereit ist einzulenken und der Eigenbedarf schon vor Gericht gescheitert ist?
Ich würde dann nur umziehen, wenn es für mich Vorteile hat. Also wenn mir die potentielle neue Wohnung sehr gut gefällt und nicht teurer ist als die alte.Islabonita
Moderation im Freundschaftsforum, Umgangsformen, Familiensache, Mietforum und in Rund um die Bewerbung - ansonsten normale Userin
-
04.12.2019, 09:47Inaktiver User
AW: Eigenbedarfskündigung erhalten - gütliche Einigung gescheitert - und jetzt?
Ich wäre wahrscheinlich gegangen ohne das überhaupt erst vor Gericht zu bringen, aber wenn ich schonmal so weit wäre wie die TE wäre ich dann auch stur.
-
04.12.2019, 09:52
-
04.12.2019, 10:08Inaktiver User
AW: Eigenbedarfskündigung erhalten - gütliche Einigung gescheitert - und jetzt?
Stell Dir vor, die Heizung funktioniert nicht, an der Warmwasserversorgung ist ein Schaden undundund, alles Dinge, die vorkommen und an sich kein Drama sind.
Da der Vermieter die Handwerker bestellen muss könnte das aber eines werden, wenn der einen Mieter durch Schikane loswerden will.
-
04.12.2019, 10:08Inaktiver User
AW: Eigenbedarfskündigung erhalten - gütliche Einigung gescheitert - und jetzt?
Du hast doch jetzt schon eine neue Wohnung, in die du zum 1. Januar ziehen könntest, oder habe ich das jetzt falsch verstanden?
Dann würde ich da jetzt einziehen und das "bißchen" Geld nehmen, auch wenn es dir vielleicht wenig erscheint, aber wenn du weitere Schadenersatzforderungen stellst und diese dann abgelehnt werden, kriegst du ja gar nichts.
Und wenn du weiter in der Wohnung bleibst, wird sie dich wahrscheinlich immer noch loswerden wollen, also wahrscheinlich wird das Wohnen dann nicht mehr so entspannt wie vorher.
Es kann natürlich sein, dass der angebliche Grund für den Eigenbedarf gelogen ist und klar wäre das mies, aber wenn du jetzt eh schon in ein paar Wochen in deiner neuen Wohnung sein könntest, kann es dir doch eigentlich auch egal sein.
-
04.12.2019, 10:21Inaktiver User


Zitieren
