Hallo ihr Lieben,
ich werde bald einen kleinen Sprung wagen und in eine andere Stadt umziehen. Ich habe dort bereits einen Arbeitsvertrag und freue mich schon sehr auf die längst überfällige Veränderung. Da ich aber nicht weiß, ob ich mich dort wohlfühle, möchte ich meine 1-Zimmer-Wohnung möbliert für ein Jahr untervermieten und sie dann kündigen, wenn ich am neuen Ort bleibe oder in meine Wohnung zurückkommen, falls ich merke, ich vermisse mein Leben hier. Und bekanntermaßen ist günstiger Wohnraum ja mittlerweile sehr selten, so dass mir das einfach nur vernünftig erscheint. Das Einverständnis meines Vermieters dazu habe ich.
Hat jemand von euch schon einmal eine ganze Wohnung möbliert untervermietet und kann mir sagen, auf was ich achten sollte? Ich habe mir das so vorgestellt: ich befriste die Untervermietung auf zwölf Monate und würde eine Klausel einbauen, nach der der Untermietvertrag nach neun Monaten mit einer 3monatigen Kündigungsfrist von beiden Seiten aufgelöst werden kann, so dass der Untermieter auch genug Zeit hat, sich evtl. eine neue Bleibe zu suchen, sollte ich zurückkomen.
Was die Miete betrifft, würde ich mit dem Untermieter gerne eine Pauschale vereinbaren, da ich die Nebenkosten und Strom weiterzahle und so nicht zweimal (für 2019 und 2020) auseinanderklamüseren müsste, welche Betriebs-/Nebenkosten von ihm/ihr und welche von mir verursacht werden. Telefon/Internet melde ich ab, da müsste sich der UM kümmern.
Vielleicht hat ja jemand eine Idee zu meinen Vorstellungen oder eigene Erfahrungen mit Dingen, auf die ich achten sollte?
Habt vielen Dankliebe Grüße AoL
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Thema: Mietwohnung untervermieten
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04.09.2019, 17:00
Mietwohnung untervermieten
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05.09.2019, 12:37Inaktiver User
AW: Mietwohnung untervermieten
Mach' Dich bitte gut schlau, damit der Untermieter Dich nicht über den Tisch ziehen kann, und in der Wohnung bleibt. Ich glaube, in den Vertrag muß auch eine Begründung für die Befristung rein.
Vielleicht hilft das schon mal:
Rechte und Pflichten im Untermietverhaltnis - Mieter/innen-Schutzverein Munster und Umgebung e.V.
Und was ist, wenn Du in der Probezeit gekündigt wirst, und/oder schon nach 3 oder 6 Monaten Heimweh hast ?
Ich würde da für die ganze Zeit dieses Kündigungsrecht aufnehmen.
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05.09.2019, 15:23
AW: Mietwohnung untervermieten
Dein Vermieter müsste sowieso erst mal zustimmen.
Ein befristeter MV endet automatisch. Eine Kündigung ist nicht nötig.Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
Ist es wichtig?
Ist es wahr?
Und ist es besser, als die Stille?

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05.09.2019, 18:17Inaktiver User
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05.09.2019, 18:25Inaktiver User
AW: Mietwohnung untervermieten
Bitte bedenke, deine Mieteinnahmen sind einkommensteuerpflichtig.
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06.09.2019, 11:56Inaktiver User
AW: Mietwohnung untervermieten
Du vermietest die Wohnung möbliert. Wer haftet für Schäden am Mobiliar ? Schäden an der Wohnung ?
Gibt es in der Wohnung Mobiliar vom Vermieter (z.B. Küche) ? Wie sieht es da aus ?
Hat der Untermieter eine Hausrat / Haftpflichtversicherung ?
Ich würde mir ggfs. auch ein Sonderkündigungsrecht vorbehalten, falls Du doch schon früher zurückkommen willst.
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08.09.2019, 20:57
AW: Mietwohnung untervermieten
Hallo Misirlu, danke dir! Ich habe mal geschaut, ja, es muss eine Begründung rein und "Eigenbedarf" ist wohl als Befristungsgrund akzeptiert, so dass das keine Probleme geben sollte.
Weißt du, ob ich bei einer Befristung auch noch eine Kündigungsklausel aufnehmen kann? Denn damit hast du schon Recht, was ist, wenn ich tatsächlich keine 6 Monate dort bleibe.... ich habe im Job eine Kündigungsfrist (auch in der Probezeit) von 3 Monaten, so dass das mit einer Kündigungsfrist für die Wohnung analog laufen könnte.
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08.09.2019, 21:00
AW: Mietwohnung untervermieten
Hallo Frau Clooney :) - gute Fragen, danke dir! Ich habe einen Untermietvertrag erstellt, der eine Kaution vorsieht, für den Fall, dass etwas kaputt geht. Auf eine Haftplichtversicherung würde ich bestehen beim potentiellen Untermieter. Die vom Vermieter gestellte Küche ist eher das Modell "sparsam"
die Küche insgesamt sehr klein, so dass ich da keine Sorge habe, dass die Schäden sehr groß sein könnten. Kennst du dich aus mit dem Sonderkündigungsrecht, wie sieht es da aus, wenn ich das in einem befristeten Vertrag aufnehmen möchte, gibt es hier Probleme, wenn ich es tatsächlich nutzen möchte bzw. muss?
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08.09.2019, 21:33
AW: Mietwohnung untervermieten
Soweit ich das in Erinnerung habe, gilt für möblierten Wohnraum ohnehin ein reduzierter gesetzlicher Mieterschutz, sowohl hinsichtlich der Begründung (nicht erforderlich) als auch hinsichtlich der Fristen (kürzer).
Diesen Vorteil sollte man vielleicht nicht aus der Hand geben, indem man nun gerade diese Punkte im Mietvertrag regelt.schlechte Technik
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schlechte Laune
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08.09.2019, 22:27
AW: Mietwohnung untervermieten
Hallo Mr McTailor! Das wäre in der Tat famos, allerdings meine ich gelesen zu haben, dass das nur gilt, wenn man seine Wohnung nur teilweise untervermietet, also ein möbliertes Zimmer - ich möchte meine komplette Einraumwohnung möbliert untervermieten, ich glaube, dann gilt diese Regelung nicht... 😕


liebe Grüße AoL
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