Sind noch mehr ETW in diesem Haus und wenn ja, sind diese auch betroffen?
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05.08.2019, 08:01Inaktiver User
AW: Schimmel und Nässe unbewohnte Wohnung?
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05.08.2019, 09:32
AW: Schimmel und Nässe unbewohnte Wohnung?
Wie schon gesagt, vermutlich Baumangel. Fällt unter Gewährleistung.
Anstatt mit euch zu debattieren sollte die Besitzern sich ganz schnell an den Bauträger oder die Baufirma wenden. Je länger man einen Schaden ignoriert, desto weniger ist der Gewährleister in Laune, die Folgeschäden für lau zu beheben. Eure Zeugenaussage und Dokumentation kann da hilfreich sein.** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
** ansonsten niemand besonderes **
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05.08.2019, 12:07
AW: Schimmel und Nässe unbewohnte Wohnung?
Etwa am 17.7 kam unten (durch Hanglage Kellergeschoss) der Boden hoch. Unternommen hat sie nichts, laut eigener Aussage findet man für eine "Schönheitsreparatur" momentan keine Handwerker.
Die feuchten Stellen sind uns erst am Samstag aufgefallen, der Boden wölbt sich immer mehr.
Ich war vorhin zum Stoßüften in der Wohnung, da kam sie mir entgegen. Sie stellen uns ein Trockengerät zur Verfügung, und sprühen irgendwas auf die betroffenen Stellen.
Ihr Mann (der eigentliche Vermieter, da sie gar nicht im Grundbuch steht) habe aktuell keine Zeit den Boden hochzunehmen und daher gehen sie davon aus, dass es durch falsches Lüften kommt.
Die Tage wären ja sehr heiß gewesen, wenn man dann lüftet, würde sich die Luftfeuchtigkeit an den Wänden absetzen und dadurch würde die Nüsse inklusive Schimmel entstehen sowie der Boden auch wölben.
Sie meinen es sei unsere Schuld, weil drei Jahre, in denen sie dort gewohnt haben, nichts passiert sei.
Wir sollen jetzt das Trockengerät laufen lassen.
Andere im Haus (4 Parteien Haus) seien nicht betroffen.
Zwei der vier Wohnungen sind aber unter dem Dach.
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05.08.2019, 12:12Inaktiver User
AW: Schimmel und Nässe unbewohnte Wohnung?
Wer zahlt den Strom für das Trockengerät?
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05.08.2019, 12:23Inaktiver User
AW: Schimmel und Nässe unbewohnte Wohnung?
Sorry, ich kann fachlich und rechtlich nichts zum Thema beitragen, aber dass ihr über den Tisch gezogen werden sollt ist so offensichtlich.
Wie man es in 4 Wochen schaffen soll, so einen Schaden zu verursachen, das können die sonst wem erzählen. Ist natürlich auch vorher nie aufgefallen, erst, wenn rein zufällig der erste Nachmieter da ist
Der Versicherungsgutachter - denn ein Versicherungsfall ist es, entweder Gebäudeversicherung oder Haftpflicht - kann dazu sicher mehr sagen. Aber Schimmel entsteht nicht kurzfristig - nur auf Nahrungsmitteln - und auch Nässe braucht ihre Zeit, bis die durchkommt, das kann im Zweifel Jahre dauern.
Eure Rechtsschutz solltet ihr vielleicht schon mal informieren bzw. anfragen, ob die das übernehmen würden, falls es zum Äußersten kommt. Und die Haftpflicht mal anfragen kostet auch nix. Gebäudeversicherung ist Thema der Eigentümer, das könnte aber schon längst geklärt sein, wenn man denn wöllte
Und da die Vermieterpartei hier ja keine Eile hat, suchen sie wohl einen Dummen, der ihnen die Kosten erstattet ohne sich groß zu wehren.
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05.08.2019, 12:28Inaktiver User
AW: Schimmel und Nässe unbewohnte Wohnung?
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05.08.2019, 12:41Inaktiver User
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05.08.2019, 12:44Inaktiver User
AW: Schimmel und Nässe unbewohnte Wohnung?
Hat sie das wirklich so gesagt?Ihr Mann (der eigentliche Vermieter, da sie gar nicht im Grundbuch steht) habe aktuell keine Zeit den Boden hochzunehmen und daher gehen sie davon aus, dass es durch falsches Lüften kommt.
Heisst: der Mann hat keine Zeit. Weil er keine Zeit zur Ursachenfindung -und Behebung hat, haben sie entschieden, davon auszugehen, dass ihr Schuld seid.
--> Die suchen einen bequemen Schuldigen, ganz einfach.
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05.08.2019, 12:46Inaktiver User
AW: Schimmel und Nässe unbewohnte Wohnung?
Auf alle Fälle. Habe ich bisher auch noch nie erlebt.
Normalerweise sind die ersten Schritte wenn man selbst nichts tun kann...Handwerker, Fachfirma...Bilder für die Versicherung machen, oftmals schicken die dann umgehend einen Gutachter, Schaden reparieren...wenn nicht sofort möglich, dann so, das kein weiterer Schaden entsteht...Trockengerät macht ja auch erst Sinn, wenn die Ursache beseitigt ist.
Unbedingt Fotos machen und ggf. Zeugen haben.
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05.08.2019, 12:51Inaktiver User
AW: Schimmel und Nässe unbewohnte Wohnung?
Genau, weil der Mann derzeit keine Zeit hat, der Ursache genauer auf den Grund zu gehen und im übrigen auch kein Handwerker für eine "Schönheitsreparatur" zu bekommen ist, haben die beiden einfach mal beschlossen, dass ihr den Schaden innerhalb kürzester Zeit durch falsches Lüften verursacht habt ...
Ich will gar nicht mal unterstellen, dass die Schäden schon vor der Vermietung bekannt waren. Es kann durchaus sein, dass die erst jetzt entstanden bzw. sichtbar geworden sind. Es liegt nach deinen Schilderungen aber auf der Hand, das da offensichtlich ein Wasserrohrbruch oder ein Bauschaden verantwortlich ist und nicht falsches Lüften. Und dass die Vermieter da so gar nicht richtig drauf reagieren und das scheinbar recht locker nehmen, ist mehr als seltsam.


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