Unser Kind, 19 und im Studium, möchte innerhalb der Stadt umziehen und künftig bei seiner Großmutter wohnen. Das bringt zum einen große Vorteile für den täglichen Weg zur Uni, zum anderen auch Gesellschaft und dringend benötigte praktische Unterstützung für die Seniorin.
Das Kind hat zudem den Gedanken, die Wohnung eventuell später als Mieter zu Bestandskonditionen übernehmen zu können. Wer kennt sich aus, welche rechtlichen Grundlagen es hierfür zu beachten gilt? Würde eine Änderungsmitteilung gegenüber dem Vermieter (kommunale Wohnungsgenossenschaft) sowie die Ummeldung auf dem Einwohnermeldeamt ausreichen?
Welche Folgen hätte es gegebenenfalls für uns, wenn das studierende Kind, für das wir Kindergeld erhalten, nicht mehr in unserem Haushalt lebt?
Gänzlich unerfahren in Mietsachen, sind wir für ideen und Hinweise sehr dankbar.
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Ergebnis 1 bis 10 von 83
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22.07.2019, 15:28
Volljähriges Kind - Einzug bei Großmutter in deren Mietwohnung
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22.07.2019, 16:36Inaktiver User
AW: Volljähriges Kind - Einzug bei Großmutter in deren Mietwohnung
Das Kindergeld bekommt dann die Großmutter als Haushaltsvorstand.
Wenn die Wohnung gross genug ist dürfte es mit dem Vermieter eigentlich keine Probleme geben.
Und welche Folgen meinst du noch?
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22.07.2019, 16:54Inaktiver User
AW: Volljähriges Kind - Einzug bei Großmutter in deren Mietwohnung
Das muss mit dem Vermieter besprochen werden, ob er a) das Kind als Nachmieter will und b) zu welchen Konditionen. Eine rechtliche Handhabe gibt es nicht.
Nur im Todesfall gibt es wohl Sonderrechte für Angehörige, die bereits in der Wohnung gelebt haben.
Völlig egal, das Kind könnte auch in seinem eigenen Haushalt wohnen. Hauptsache, es ist in Ausbildung.Welche Folgen hätte es gegebenenfalls für uns, wenn das studierende Kind, für das wir Kindergeld erhalten, nicht mehr in unserem Haushalt lebt?Geändert von Inaktiver User (22.07.2019 um 18:11 Uhr)
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22.07.2019, 23:31
AW: Volljähriges Kind - Einzug bei Großmutter in deren Mietwohnung
fuer euer kind koennt ihr steuerlich den ausbildungsfreibetrag bei auswaertiger unterbringung beantragen
dieser betraegt 924 euro jaehrlich und kann ohne nachweis angesetzt werden, das ganze wird in der steuererklaerung angegeben, zeile 52 bis 56 in der anlage kind einzutragen
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23.07.2019, 07:00Inaktiver User
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23.07.2019, 07:14
AW: Volljähriges Kind - Einzug bei Großmutter in deren Mietwohnung
Ich bin auch erstaunt.
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23.07.2019, 07:30
AW: Volljähriges Kind - Einzug bei Großmutter in deren Mietwohnung
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23.07.2019, 07:33
AW: Volljähriges Kind - Einzug bei Großmutter in deren Mietwohnung
@Pucki: Das ist natürlich nicht richtig. Das Kindergeld bekommen immer die Eltern, egal wo das erwachsene Kind wohnt. Die meisten Studenten wohnen auswärts.
Wäre ja noch schöner, der Vermieter bei Untervermietung (wer auch immer das ist) würde dann das Kindergeld bekommen! Oder die WG teilt sich das Kindergeld...
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23.07.2019, 08:06
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23.07.2019, 08:11Inaktiver User
AW: Volljähriges Kind - Einzug bei Großmutter in deren Mietwohnung


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