Hallo ihr lieben!
Meine Mietwohnung wurde vor kurzem verkauft und trotz der Versicherung der Vorbesitzerin, dass dies nicht passiert, habe ich heute die Kündigung aufgrund Eigenbedarf erhalten.
Die Kündigung sieht weitestgehend korrekt aus.
Besteht irgendeine Möglichkeit, dies durch eine Härtefall Regelung zu umgehen?
Ich stehe kurz vor Eröffnung der Privatinsolvenz und bin durch eine chronische Krankheit (Rheuma) physisch und psychisch stark angegriffen. Ich wohne zudem in einer touristischen Gegend, der Wohnraum ist entsprechend teuer und für mich kaum zu stemmen. Ich sehe ehrlicherweise einer Obdachlosigkeit entgegen, zumal ich auch Haustiere (Katzen) habe, die ich nicht abgeben kann.
Was sind eure Erfahrungen? Könnte das für den härtefall ausreichen?
Danke!
LG
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 188
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01.02.2019, 19:36
Härtefall bei Kündigung durch Eigenbedarf?
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01.02.2019, 19:56
AW: Härtefall bei Kündigung durch Eigenbedarf?
Erkrankung kann ein Grund sein, ob es in deinem Fall ausreicht kann natürlich von hier nicht beurteilt werden.
Die evt vorhandene Sperrfrist nach Erwerb einer vermieteten Immobilie hat der neue Eigentümer beachtet?
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01.02.2019, 20:00Inaktiver User
AW: Härtefall bei Kündigung durch Eigenbedarf?
Ich bin kein Jurist, aber ich glaube, dass das, was du schilderst, nicht als Härtefall durchgehen wird.
Hol dir am besten Beratung von qualifizierter Seite. Die haben Erfahrung, kennen die Gesetze und einschlägige Gerichtsurteile.. Das zählt viel mehr als die Meinung einiger Laien.
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01.02.2019, 20:10
AW: Härtefall bei Kündigung durch Eigenbedarf?
Ich würde als erstes prüfen lassen, ob die Kündigung wirklich rechtens ist, denn es gibt durchaus Sperrfristen. Wenn ich eine vermietete Eigentumswohnung kaufe, darf ich häufig gar nicht wegen Eigenbedarf kündigen in den nächsten 2 oder 3 Jahren.
Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
Ist es wichtig?
Ist es wahr?
Und ist es besser, als die Stille?

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01.02.2019, 20:12
AW: Härtefall bei Kündigung durch Eigenbedarf?
Für mich klingt das auch nicht nach Härtefall aber auch ich rate: Ab zum Anwalt.
Um eine frisch umgewandelte Wohnung handelt es sich vermutlich nicht, oder?
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01.02.2019, 20:35
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01.02.2019, 20:59
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01.02.2019, 21:27
AW: Härtefall bei Kündigung durch Eigenbedarf?
frage mal die vorbesitzerin, ob sie was schriftlich im kaufvertrag fuer dich geregelt hat
hast du den neuen eigentuemer bereits kennengelernt ? bei einer besichtigung, oder hat er sich bereits vorgestellt ?
auch wenn die eigenbedarfskuendigung korrekt aussieht, ich wuerde es in jedem fall mal bei neuen eigentuemer hinterfragen
im zweifel klaert es ein gericht und wenn du kein geld hast kannst du dir einen beratungsschein holen, und zu einem anwalt gehen
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02.02.2019, 08:35
AW: Härtefall bei Kündigung durch Eigenbedarf?
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02.02.2019, 09:06Inaktiver User
AW: Härtefall bei Kündigung durch Eigenbedarf?
willichdas, die TE geht in Privatinsolvenz, da zu sagen, sie soll "das Geld in die Hand nehmen", was sie höchstwahrscheinlich ganz konkret nicht hat, finde ich schon etwas unsensibel.


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