Ich bin Hauptmieter einer großen Altbauwohnung, die seit 30 Jahren von WGs bewohnt wird und "eigentlich" schön, aber doch relativ "abgerockt" ist.
Nun hat sich der Vermieter angekündigt zwecks Wohnungsbegehung und Überprüfung eines "Renovierungsstaus".
Ich weiß nicht, was da auf mich zukommt und bin etwas in Panik.
Immerhin hat mir die Verwaltung neue Untermieter zugebilligt, woraus ich mal schließe, daß sie nicht direkt in der Absicht kommen, mich rauszukündigen.
Allerdings ist (mir) nicht klar, welche Kosten/Aufgaben da auf mich zukommen können.
Im Mietvertrag ist eine andere Person angegeben, die ich gar nicht kennengelernt habe.
Ich bin erst ca. 15 Jahre später in den Vertrag eingetreten (der damalige Vermieter hat mir - ohne Ansehen der Wohnung/ an anderem Ort) eine Ergänzung zum Mietvertrag unterschrieben.
Es ist also so, daß ich eigentlich zu keinem Zeitpunkt eine ganze Wohnung angemietet habe.
Als ich einzog (zunächst als Untermieter) war sie auch unrenoviert, mein Zimmer habe ich bei Einzug fit gemacht (streichen, lackieren, sogar Parkett geschliffen).
Seitdem (20 Jahre her) gab es in der Wohnung natürlich Abnutzung, Gebrauchsspuren, und auch Materialermüdung (z.B. Spalten im Parkett, oder an den Fenstern von ca. 1900).
Im Vertrag gibt es einen Paragraphen zu Schönheitsreparaturen.
Da steht etwa
"Schönheitsreparaturen umfassen folgende Arbeiten:
Anstreichen, Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen, Heizkörper, Versorgungsleitungen sowie sämtliche anderen Anstriche innerhalb der Wohnung einschließlich derjenigen an Einbaumöbeln."
Ist durch den Begriff "Schönheitsreparatur" bereits klar, daß immer der Mieter in der Pflicht ist?
Ausdrücklich steht das da ja nicht....
In 30 Jahren sind natürlich alle Räume mehrfach gestrichen worden, die Wände sind altbautypisch buckelig und zudem mit Lehmputzuntergrund. D.h., die Tapeten kleben teils nicht richtig, das Haus hat insgesamt Setzungsrisse im Putz.
Es steht zudem unter Denkmalschutz, wobei ich nicht weiss, ob das auch für innen und die Hoffront gilt oder nur für die Vorderfassade.
Wir haben jetzt ein kleineres Zimmer tapazieren lassen, weil uns beim Anstrich die Tapete entgegenkam.
Gretchenfrage: es gibt ein größeres Zimmer mit Stuckdecke, das an mehren Stellen buckelig ist und auch Risse in der Tapete hat.
Kann der Vermieter fordern, daß ich das Neutapezieren leiste/bezahle?
Ich sehe mich dazu gar nicht in der Lage. Auch dort wird der Lehmputz runterkommen, wenn man versucht Tapeten zu lösen. Es muß also erst neu gemörtelt werden etc. etc.
Einen Malerbetrieb kann ich auch nicht beauftragen, ich habe bereits umfangreich große Teile der Wohnung malern lassen.
Eigentlich möchte ich derzeit nicht umziehen und das besagte Zimmer neu vermieten (steht aktuell leer), wodurch man natürlich die Unregelmäßigkeiten an den Wänden auch mehr sieht.
Kann ich mich irgendwie absichern, muß nicht auch der Vermieter zur Instandhaltung der Mietsache beitragen?
Der war 10 Jahre nicht hier (wohnt in einer anderen Stadt) und hat seit 2004 auch rein gar nichts in die Wohnung investiert.
lg lenita
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 80
Thema: Schönheitsreparaturen
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16.09.2018, 16:48
Schönheitsreparaturen
Je suis Charlie.
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16.09.2018, 16:54
AW: Schönheitsreparaturen
Klingt ganz schön komplex. Ich empfehle Dir eine Mitgliedschaft im Mieterverein - ist nicht allzu teuer - und Dich dort beraten zu lassen.
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16.09.2018, 17:32
AW: Schönheitsreparaturen
Da war ich schon.
Leider sind die auch nicht so konkret.
Man weiß halt nicht so genau, was der Vermieter mit der Wohnung vorhat.
Luxussanierung eher nicht, aber ich schätze, sie würden gerne alles Mögliche auf mich abwälzen.
Oder z.B. Fenster austauschen und im Gegenzug die Miete erhöhen.
Oh man, Hauptmieter einer großen Altbauwohnung zu sein, kann echt zum Alptraum werden, wenn man nicht so große Reserven hat. Denn zu tun wäre natürlich immer was. Oder zu beanstanden.
Ich frage mich, ob ich zu der Begehung (oder vorher?) einen Anwalt/Sachverständigen/Gutachter bestellen sollte, wo ich den ggf. herkriege und was der wiederum kostet.
Wenn ich das richtig verstehe, kommen die vom Mieterverein ja nicht zu einem Ortstermin?
lg lenitaJe suis Charlie.
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16.09.2018, 17:39
AW: Schönheitsreparaturen
Bzgl der Schönheitsreparaturen gibt es seit 2015 neue gesetzliche Regelungen. Paragraphen mit starren Fristen in alten Mietverträgen sind unwirksam. Es muss heutzutage nur nach Bedarf renoviert werden, die neuen genannten Fristen von 5/8/10 Jahren sind nur zur Orientierung.
In deinem Fall kann der Vermieter bestimmt keine Sanierung des Untergrundes der Wände verlangen, das sind Instandhaltungsarbeiten und damit Vermietersache.
Ich kann empfehlen, sich als ersten Schritt an eine Online Rechtsberatung zu wenden, das ist kostenlos und hat mir erst kürzlich selbst sehr gut weitergeholfen. Ich will den Namen hier nicht nennen, aber ganz leicht zu googeln, beginnt mit a und endet mit o und war wirklich seriös. Man schildert schriftlich seinen Fall und bekommt dazu passend eine telefonische Rückmeldung von einem Anwalt.
Danach ist man schon mal klarer für die nächsten Schritte. Ich denke, du hast nichts zu befürchten. Außer, der Vermieter will „modernisieren“, dann kommt sowieso mehr als nur Renovieren.
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16.09.2018, 17:43
AW: Schönheitsreparaturen
Anwalt oder Gutachter wären auf jeden Fall teurer als der Versuch, sich in aller Ruhe mit dem Vermieter zu treffen und zu gucken was er überhaupt möchte.
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16.09.2018, 17:48
AW: Schönheitsreparaturen
Schau doch erstmal, was der Vermieter überhaupt will. Und eine weitere Person Deines Vertrauens als Zeuge ist unbedingt zu empfehlen.
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16.09.2018, 17:53
AW: Schönheitsreparaturen
Da mein Vertrag so alt ist, sind die Fristen kürzer, 3-6-7 Jahre
Aber "Bedarf" wäre sicherlich zu konstatieren und zwar an allen Fronten.
Ob es ums Lackieren der Türen geht, ums Tapezieren, um Austausch von Fenstern oder der musealen Konvektorenheizungen, ums Parkettschleifen oder oder oder.
Wir haben Warmwasser in der Küche nur über Boiler, keine Abzugshaube am Herd, Einfachverglasung in manchen Räumen.
Nicht für alles ist der Mieter zuständig, aber die sog. Kernsanierung wäre sicherlich leicht zu rechtfertigen.
Unabhängig davon kann ich weder über 100qm Lehmputzwände oder gar Decken tapezieren noch ungefähr 10 Altbautüren in kurzer Frist lackieren, schon gar nicht "fachgerecht".
lg lenitaJe suis Charlie.
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16.09.2018, 17:56
AW: Schönheitsreparaturen
Noch eine Frage zur Verantwortung des Vermieters:
sind eigentlich Stromleitungen über Putz generell noch erlaubt?
Gibt es Ausnahmen für Altbau und/oder Denkmalschutz?
lg lenitaJe suis Charlie.
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16.09.2018, 18:02
AW: Schönheitsreparaturen
Schwierige Sache das ! Ohne zu wissen, was der Vermieter vorhat, kann man Dir schlecht einen Rat geben. Im einfachsten Fall wird er Schönheitsreparaturen verlangen. Da Du in den Mietvertrag eingestiegen bist, bist erst einmal Du in der Pflicht. Inwieweit Du Deine Untermieter einbeziehen kannst, kann ich nicht beurteilen.
Eine andere Möglichkeit ist, dass der Vermieter die Wohnung sanieren will, seit 2004 hat er ja nichts gemacht. Das hört sich auf den ersten Blick gut an, wird sich aber mit Sicherheit preistreibend auf die Miete auswirken.
Ich würde den Termin abwarten, um zu erfahren, was der Vermieter vorhat. Einen Zeugen, der dort nicht wohnt dabei zu haben, ist sicherlich nicht verkehrt. Wenn Du Dich "absichern" willst, hast Du jemanden vom Mieterverein oder einen Rechtsanwalt parat, die sich idealerweise nicht als solche zu erkennen geben.Be yourself no matter what they say (Sting).
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16.09.2018, 18:07Inaktiver User
AW: Schönheitsreparaturen
Du hast also im Prinzip gar keinen schriftlichen Mietvertrag, oder verstehe ich das falsch?
Grundsätzlich ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig, er kann diese Pflicht aber vertraglich auf seinen Mieter abwälzen. Die Frage ist hier, ob er das rechtswirksam getan hat. Bei einem so alten Mietvertrag könnte es gut sein, dass die Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist, z.B. wegen starrer Fristen...dafür müsste man aber den genauen Wortlaut kennen. Ich würde mich da auch beraten lassen.Im Vertrag gibt es einen Paragraphen zu Schönheitsreparaturen.
Da steht etwa
"Schönheitsreparaturen umfassen folgende Arbeiten:
Anstreichen, Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen, Heizkörper, Versorgungsleitungen sowie sämtliche anderen Anstriche innerhalb der Wohnung einschließlich derjenigen an Einbaumöbeln."
Ist durch den Begriff "Schönheitsreparatur" bereits klar, daß immer der Mieter in der Pflicht ist?
Ausdrücklich steht das da ja nicht....


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