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  1. Inaktiver User

    Glasdusche Instandhaltung

    Liebe Community,

    vor ca. 4 Jahren wurde unser Bad komplett renoviert.
    der 60er-Jahre Komfort passte sich der Neuzeit an.
    Glasdusche, alles neu gefliest, Einbauwaschtisch, Spülkasten in der Wand.

    Nun nagt auch an dieser Erneuerung der Zahn der Zeit, die Silikondichtungen an der Dusche unten waren erneuerungsbedürftig, da teilweise eingerissen und verfärbt.
    Der Anschlag der Tür hatte sich im vorderen Teil gelöst (war mit Silikon angeklebt).
    Da damals ein Nachbar des Vermieters die Arbeiten mit seiner Firma übernommen hatte, trat ich mit ihm in Kontakt, neue Leisten zu bestellen und einzubauen.
    Hatte mir damals keine Gedanken gemacht, das mit dem Vermieter im Vorfeld abzuklären.
    Das Mietverhältnis ist soweit entspannt.

    Nun kommt die Rechnung und ich bin davon ausgegangen, daß das Instalthaltungskosten sind, die der Vermieter tragen wird.
    Er sieht das anders, hat mit seiner Hausverwaltung gesprochen und die sagt, daß das Angelegenheit des Mieters ist, da Bad neu (nach 4 Jahren?)
    Ich möchte mit ihm selbst Kontakt aufnehmen und hätte vorher gern gehört, wie das allgemein gehandhabt wird.
    Es geht um 150 Euro.

    LG Donata

  2. Inaktiver User

    AW: Glasdusche Instandhaltung

    Was steht denn in Deinem Mietvertrag?
    Wenn dort eine Kleinreparaturenklausel ist, dann wirst Du das wohl selber zahlen müssen - Kleinreparatur ist bis ca. 75€ oder maximal 150-200€ im Jahr.

  3. Inaktiver User

    AW: Glasdusche Instandhaltung

    Ich verstehe immer nicht, warum man solche Sachen nicht im Vorfeld abspricht.

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    AW: Glasdusche Instandhaltung

    Nach vier Jahren musst du die Kosten zahlen - sind ja auch Schönheitsreparaturen, oder (verfärbte Silikonabdichtungen)
    kleine Instandhaltungen obliegen wohl dem Mieter.

    Außerdem würde ich als Mieter ja wohl nie was in Auftrag geben, ohne zu wissen ob die Rechnung mein Vermieter bezahlt. Ist ja auch dem Vermieter gegenüber unfair einfach was machen zu lassen und ihm dann die Rechnung unter zu jubeln.

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    AW: Glasdusche Instandhaltung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Da damals ein Nachbar des Vermieters die Arbeiten mit seiner Firma übernommen hatte, trat ich mit ihm in Kontakt, neue Leisten zu bestellen und einzubauen.
    Hast Du dieser Firma gesagt, dass der Vermieter als Rechnungsempfänger
    zu betrachten ist?

    Kann sein, dass Dein Vermieter wegen der fehlenden Absprache sauer ist
    und Dir deshalb die Rechnung geschickt hat.

    Aber im Endeffekt ist ausschlaggebend, was im Mietvertrag steht.

    Abgesehen davon, dürfte sich der Anschlag an der Tür nicht schon nach
    drei Jahren ablösen. Das hätte die Firma auf Kulanz reparieren sollen.

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    AW: Glasdusche Instandhaltung

    Zitat Zitat von schafwolle Beitrag anzeigen

    Abgesehen davon, dürfte sich der Anschlag an der Tür nicht schon nach
    drei Jahren ablösen. Das hätte die Firma auf Kulanz reparieren sollen.
    Das ist doch nutzungsabhängig.

    Und: "Kulanz" und "sollen" schließt sich nach meinem Empfinden absolut aus.
    Kulanz ist pures Entgegenkommen aus Nettigkeit, "sollen" muss da niemand.
    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

    Oscar Wilde

  7. Inaktiver User

    AW: Glasdusche Instandhaltung

    Im Mietvertrag ist diese Klausel aufgeführt.
    Es ist schon unser Fehler, das selbst in Auftrag gegeben zu haben.
    Da wir untereinander ein entspanntes Verhältnis haben und mit Vermieter und Handwerker in unmittelbarer Nachbarschaft wohnen, dachte ich mir zu dem Zeitpunkt nichts dabei.
    Die Dusche wird rege benutzt, ob das Ablösen des Anschlags "normal" ist oder auf einen Fehler in der damaligen Ausführung hindeutet, kann ich nicht beurteilen.
    Jetzt ist es für diese Überlegungen zu spät. Die Rechnung zahle ich und werde es zukünftig besser handhaben.

    Haben gerade ein Zimmer frisch gestrichen, dabei als Vorleistung die gesamte Wandfarbe, die seitdem aufgetragen wurden, abkratzen müssen, da die zahlreichen Schichten nicht mehr gehalten haben!
    In wie weit das Mietersache ist, kann auch diskutiert werden. Das waren viele Stunden Arbeit, was eine Firma für diese Aktion verlangt hätte, kann ich mir in etwa vorstellen.

    Damit möchte ich darstellen,daß ich daran interessiert bin, die Mietsache zu erhalten und nicht wegen jedem Aufwand, den ich betreibe, in Kontakt mit dem Vermieter trete.

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    AW: Glasdusche Instandhaltung

    Unabhängig von der mietvertraglichen Lage hast Du den Auftrag ausgelöst und dann hast Du auch zu zahlen.

    Wenn Du mietvertragliche Rechte geltend machen willst, musst Du die gegenüber dem Vermieter und nicht gegenüber Dritten geltend machen.

    Dein Vorgehen ist der ganz sichere Weg ein bisher entspanntes Vertragsverhältnis zu stören. Du würdest Dich doch auch bedanken, wenn jemand für Dich Aufträge auslöst.

  9. User Info Menu

    AW: Glasdusche Instandhaltung

    Vier Jahre nach einer Komplettsaniering bereits wieder Sanierungen für nötig zu halten,ist schon ne Nummer. Da käme ich nicht mal im Traum auf die Idee,Erwartungen zu entwickeln,sondern würde mit solchen Kleinigkeiten einfach leben. Und dann auch noch direkt selbst den Handwerker beauftragen 😂

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    AW: Glasdusche Instandhaltung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Da damals ein Nachbar des Vermieters die Arbeiten mit seiner Firma übernommen hatte, trat ich mit ihm in Kontakt, neue Leisten zu bestellen und einzubauen.

    Nun kommt die Rechnung und ich bin davon ausgegangen, daß das Instalthaltungskosten sind, die der Vermieter tragen wird.
    Du gibst eine Reparatur in Auftrag, ohne Deinen Vermieter zu informieren, und erwartest, dass er das bezahlt ? Kennst Du das Sprichwort "wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch" ?
    Be yourself no matter what they say (Sting).

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