Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Vor fast 3 Jahren bin ich wegen Trennung aus dem mit meinem Ex gemeinsam gemieteten Haus ausgezogen. Leider habe ich damals versäumt, unserem Vermieter, ich stehe leider mit im Mietvertrag, zu kündigen.
Gerade erhielt ich ein Schreiben des Vermieters wg. Mieterhöhung, das ich unterschreiben soll, was ich natürlich nicht mache, denn ich wohne seit 3 Jahren nicht mehr dort.
Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Klar, erstmal Kontakt mit Ex aufnehmen...aber wie gehe ich mit dem Vermieter um? Rückwirkend kündigen wird wohl kaum funktionieren...
Hat jemand einen Rat, wie ich ungeschoren aus der Sache rauskomme? Ex will wohl dort wohnen bleiben, muss aber der Mieterhöhung zustimmen, ohne mein Zutun.
Über Tipps bin ich dankbar.
LG Aloe
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 18
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06.07.2018, 18:26
raus aus gemeinsamem Mietvertrag
Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit.
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06.07.2018, 18:56Inaktiver User
AW: raus aus gemeinsamem Mietvertrag
Wenn Ihr gemeinsam im Mietvertrag steht, könnt Ihr nur gemeinsam kündigen. Stellt Dein Ex sich denn da quer?
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06.07.2018, 18:59
AW: raus aus gemeinsamem Mietvertrag
Das geht nur gemeinsam. Du kannst Dich nicht allein aus dem Vertrag herauskündigen und wenn ein Mieterhöhungsanspruch besteht und die Verpflichtung zur Zustimmung besteht, bist Du verpflichtet zuzustimmen, solange Du Mieter bist. Wenn Du es dennoch nicht machst, wird er klagen und gewinnen und Du zahlst.
Es gibt zwei Lösungen:
a) Dein Ex und Du kündigt den Vertrag gemeinsam. Will der Ex nicht.
b) Dein Ex, Du und der Vermieter macht einen Vertrag durch den Du aus dem Vertrag entlassen wirst und der Vertrag allein mit dem Ex fortgeführt wird. Das wird der Vermieter nur machen, wenn die Bonität des Ex stimmt.
Daher: rede mit dem Ex und dann führt eine Lösung mit dem Vermieter herbei. Prüfe, ob der Zustimmungsanspruch zur Mieterhöhung besteht und kläre auch das mit dem Ex, damit nicht vermeidbare Kosten entstehen.
Auf die Frage, ob Du da wohnst, kommt es im Verhältnis zum Vermieter nicht an. Man muss Wohnungen nicht bewohnen. Du hast keinen Anspruch mit Auszug entlassen zu werden.
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06.07.2018, 19:05
AW: raus aus gemeinsamem Mietvertrag
Hallo Aloe,
was mich interessiert: Wie erreichte Dich das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters, wenn Du schon seit 3 Jahren da nicht mehr wohnst?
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06.07.2018, 19:31Inaktiver User
AW: raus aus gemeinsamem Mietvertrag
Mein letzter gemeinsamer Vermieter hat mich damals aus dem Vertrag entlassen. War gar kein Ding. Also ich würde zur Kommunikation mit dem Vermieter raten. Ein gutes Argument scheint mir auch, dass er ja seit drei Jahren pünktlich seine Miete von deinem ex als Alleinmieter erhält.
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06.07.2018, 23:17
AW: raus aus gemeinsamem Mietvertrag
Man muss der Mieterhöhung nicht unbedingt zustimmen. Die Zustimmung gilt, wenn man die höhere Miete zahlt.
Außerdem finde ich es selbstverständlich, dass man seinen Vermieter über seinen Auszug informiert.
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07.07.2018, 00:00
AW: raus aus gemeinsamem Mietvertrag
mit dem ex reden und dann mit dem vermieter
und hoffen, das er dich aus dem vertrag entlaesst
mit dem argument deinerseits das er seit 3 jahren von dir keine miete mehr erhaelt und dein ex gezeigt hat, das er zuverlaessig bezahlt
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07.07.2018, 00:08
AW: raus aus gemeinsamem Mietvertrag
Aber damit ist man noch nicht aus dem Vertrag raus.
Der Auszug wäre ein geeigneter Zeitpunkt gewesen, um sich um den Vertrag zu kümmern.
Ich kenne Fälle, da haben Eigentümer noch Jahre nach dem Auszug eines Vertragspartner bei selbigen riesige Mietrückstände eingefordert, wenn der zweite Vertragspartner plötzlich keine Miete mehr bezahlte...life is all about
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CRAZY
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07.07.2018, 00:18
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gesperrt
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07.07.2018, 08:58Inaktiver User


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