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  1. User Info Menu

    AW: Einzug des Partners

    Das Interesse muss aber NACH Vertragsabschluss entstanden sein - da sehe ich hier Probleme und wäre als Vermieter sauer.

    Beim Untervermieten werden i.d.R. keine Gewinne erzielt, jedenfalls nicht, wenn man dadurch "die Miete teilt", denn den Untermieteinnahmen stehen ja die Kosten der anteiligen Miete gegenüber.

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    AW: Einzug des Partners

    Zitat Zitat von Mieter08-15 Beitrag anzeigen
    Ich bin ein wenig verzweifelt, weil ich vor Abschluss des Mietvertrages vom Vermieter noch eine andere Aussage zu dem Thema erhalten habe und bei der Wohnungsübernahme hieß es dann mit einmal, dass ein Untermietvertrag erforderlich ist, wenn der Partner einzieht.
    Hätte man mich vor der Unterzeichnung des Mietvertrages korrekt informiert, hätte ich den Mietvertrag nicht unterschrieben.
    Was habt ihr denn da gesprochen?

    In einem Mietvertragsformular ist einzutragen, wieviele Personen in die Wohnung einziehen.
    Wenn du das etwas unterschrieben hast (nämlich "1") und jetzt nach kurzer Zeit deinen Freund einziehen lassen willst, muss der Vermieter nicht zustimmen - denn das Interesse ist nicht NACH Vertragsabschluss entstanden, du wusstest das schon.

  3. Inaktiver User

    AW: Einzug des Partners

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    lies mal deinen link genau
    da steht naemlich
    Die beklagte Vermieterin war ohne Mitteilung der persönlichen Daten des Lebensgefährten der Klägerin nicht bereit, der Mitbenutzung der Mietwohnung durch den Mann zuzustimmen.

    und das ist der einzige grund der klage
    Ja, war mir schon klar, habe mir sogar das ganze Urteil angetan und dann lieber nur die Pressemitteilung verlinkt ;-)

    Hier wird es jetzt tatsächlich darum gehen, ob sie das schon alles vorher vorgehabt hat und den Vermieter darüber im Unklaren gelassen hat.

    Ich weiß auch nicht, wo das Problem der TE ist, der Vermieter hat ihr ja freigestellt, entweder der Lebensgefährte mit in den Mietvertrag oder sie schließt mit ihm einen Untermietvertrag ab. Da spricht ja nichts dagegen. Er wohnt ja dann auch bei ihr zur Untermiete.

  4. Inaktiver User

    AW: Einzug des Partners

    Zitat Zitat von Marta-Agata Beitrag anzeigen
    Wenn du das etwas unterschrieben hast (nämlich "1") und jetzt nach kurzer Zeit deinen Freund einziehen lassen willst, muss der Vermieter nicht zustimmen - denn das Interesse ist nicht NACH Vertragsabschluss entstanden, du wusstest das schon.
    Selbst wenn es so wäre...wie will der Vermieter das denn nachweisen?

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    AW: Einzug des Partners

    Der Einzug erfolgte erst in jüngster Vergangenheit. Da könnte der Verdacht schon naheliegen. Und die TE erwähnte etwas von zwei vorherigen Wohnungen, in denen das vom Vermieter anders gehandhabt wurde. Daher auch meine Frage, reden wir immer wieder vom selben Freund? Dann beschleicht mich schon ein kleiner Verdacht. Als Vermieterin würde ich schon hinterfragen, warum - mal angenommen - nach 14 Tagen, drei Wochen plötzlich ein Lebensgefährte präsentiert wird. Den Namen des Herrn würde ich mir sehr genau ansehen und Recherche betreiben.
    Der Vermieter darf ja sehr wohl den Einzug ablehnen, wenn es wichtige Gründe gibt, die in der Person liegen. Insofern würde ich genau hinsehen. Gibt es eine Vermieterbescheinigung des bisherigen Vermieters, könnte man dort nachfragen, wer ggf. noch dort wohnte.


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    AW: Einzug des Partners

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Selbst wenn es so wäre...wie will der Vermieter das denn nachweisen?
    Kontakt mit den beiden vorherigen Vermietern aufnehmen. Zumindest ist der letzte ist ja aufgrund der letzten Adresse der Mieterin schnell zu ermitteln.

    Und dann würde ich, wäre ich als Vermieter verarscht worden, erst mal eine Schufa-Auskunft vom Lebensgefährten einholen. Eventuell liegt dann DOCH ein wichtiger Grund zur Ablehnung vor

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    AW: Einzug des Partners

    Hallo und erstmal danke für euren vielen Antworten :)

    Da hier gleich vom Schimmsten ausgegangen wird, möchte ich an der Stelle noch ein paar Dinge klarstellen:

    - ja, wir haben auch schon zuvor zusammengewohnt, allerdings immer nur für ein paar Monate. Das hatte familiäre und berufliche Gründe (an der Stelle liebe Grüße an alle Berufspendler)

    - ja, es war klar, dass mein Freund auch früher oder später in die neue Wohnung einziehen wird. Allerdings ist noch kein genaues Datum bekannt - wie gesagt: familiäre und berufliche Gründe.

    - ich hatte beim Vermieter zuvor angefragt zwecks Erstellung einer Wohnungsgeberbescheinigung - schließlich wird diese zur Ummeldung ja benötigt. Da hieß es damals: kein Problem, es wird im Mietvertrag vermerkt und die Wohnungsgeberbescheinigung für meinen Partner stelle ich aus.

    - ich kann euch versichern es hat nichts mit Schufa oder finanziellen Problemen zu tun: wir sind beide berufstätig und haben ein ausreichendes, geregeltes Einkommen. Das ganze hat private Gründe und das führe ich hier nicht weiter aus ;)

    Nur nochmal zur Absicherung:

    Wenn nun ein entsprechender Untermietvertrag zwischen mir und meinem Partner aufgesetzt wird (wenn es soweit ist), dann muss ich dem Vermieter Bescheid geben und auf die Zustimmung warten, wobei es meiner Meinung nach keinen Grund gibt, weshalb der Vermieter dies untersagen könnte. Die Wohnung ist ausreichend groß und wäre nicht überbelegt.
    Da der Untermietvertrag aber zwischen mir und meinem Partner geschlossen wird hat der Vermieter kein Recht diesen Untermietvertrag einzufordern. Er kann lediglich die Miete erhöhen. Ist das soweit korrekt?

  8. Inaktiver User

    AW: Einzug des Partners

    Zitat Zitat von willichdas Beitrag anzeigen
    Kontakt mit den beiden vorherigen Vermietern aufnehmen. Zumindest ist der letzte ist ja aufgrund der letzten Adresse der Mieterin schnell zu ermitteln.
    Ja, und? Dann hat man halt schon mal zusammen gewohnt, wollte aber ursprünglich nicht mehr zusammenziehen und hat es sich jetzt anders überlegt. Das Gegenteil muss einem erst mal jemand beweisen.

    Und dann würde ich, wäre ich als Vermieter verarscht worden, erst mal eine Schufa-Auskunft vom Lebensgefährten einholen. Eventuell liegt dann DOCH ein wichtiger Grund zur Ablehnung vor
    Der Vermieter hat a) keine Handhabe, eine SCHUFA-Auskunft des LG einzuholen und b) bestünde aufgrund einer negativen Auskunft auch kein Grund, den Einzug des LG abzulehnen.

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    AW: Einzug des Partners

    Also wo ist das Problem dass er im Mietvertrag steht? Er muss sich doch sowieso anmelden? Kein Schufa Problem, keine Kriminalität dahinter, vor Verbindlichkeiten die er vielleicht hat hilft das auch nicht...

    Oder geht es Dir darum dass Du ihn jederzeit vor die Tür setzen kannst wann Du willst, dann mach den Untermietvertrag, den machst ja Du als Hauptmieter, der Vermieter muss wohl nur zustimmen dass Du das auch darfst.
    Das Leben macht was es will und ich auch!

  10. Inaktiver User

    AW: Einzug des Partners

    Zitat Zitat von Mieter08-15 Beitrag anzeigen
    Nur nochmal zur Absicherung:

    Wenn nun ein entsprechender Untermietvertrag zwischen mir und meinem Partner aufgesetzt wird (wenn es soweit ist), dann muss ich dem Vermieter Bescheid geben und auf die Zustimmung warten, wobei es meiner Meinung nach keinen Grund gibt, weshalb der Vermieter dies untersagen könnte.
    Möchtest du einen Untermietvertrag oder willst du das nur machen, weil dein Vermieter es von dir verlangt?

    Sollte letzteres der Fall sein, würde ich das lassen. Dein Vermieter hat keine Handhabe, einen Untermietvertrag zu verlangen...und er kann deinem Partner auch nicht den Einzug in die Wohnung verwehren.

    Da der Untermietvertrag aber zwischen mir und meinem Partner geschlossen wird hat der Vermieter kein Recht diesen Untermietvertrag einzufordern. Er kann lediglich die Miete erhöhen. Ist das soweit korrekt?
    Er kann nicht die Miete erhöhen, sondern nur die Vorauszahlungen für die personenbezogenen Nebenkosten.
    Geändert von Inaktiver User (25.10.2017 um 14:38 Uhr)

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