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    AW: Einzug des Partners

    Zitat Zitat von Mieter08-15 Beitrag anzeigen
    Ich bin ein wenig verzweifelt, weil ich vor Abschluss des Mietvertrages vom Vermieter noch eine andere Aussage zu dem Thema erhalten habe und bei der Wohnungsübernahme hieß es dann mit einmal, dass ein Untermietvertrag erforderlich ist, wenn der Partner einzieht.
    Hätte man mich vor der Unterzeichnung des Mietvertrages korrekt informiert, hätte ich den Mietvertrag nicht unterschrieben.
    Aida hat hier recht gut aufgepasst. Es klingt so, als hätte von Anfang an die Absicht bestanden, gemeinsam die Wohnung zu beziehen (eventuell ist er auch schon Dein Lebensgefährte bei den anderen zwei Vermietern gewesen, oder ist er schon der dritte ;- )). Damit könnte die Sache für Dich anders ausgehen, dieses Schlupfloch hat der Gesetzgeber ausnahmsweise dem Vermieter gelassen.

    Wenn dem so sein sollte: Hättest Du den Vermieter vor der Unterzeichnung korrekt informiert, hätte er vermutlich auf die gemeinsame Vertragsgestaltung (und Überprüfung der Daten des Partners) bestanden.


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    AW: Einzug des Partners

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Klar, aber Erlaubnis brauch sie trotzdem.
    Natürlich. Aber die darf er bei berechtigtem Interesse nicht verweigern.

    Anders verhält sich der Fall natürlich, wenn es um Täuschung geht, wie von einigen vermutet. Hier würde sich mir nur der Sinn nicht erschließen?

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    AW: Einzug des Partners

    Verhindern, dass der Vermieter die Daten/Bonität des Partners prüft. Eventuell möchte man eine Meldung des Partners beim Amt umgehen. Verhindern, dass der Vermieter den Partner in die Haftung nehmen kann.


  4. Inaktiver User

    AW: Einzug des Partners

    Zitat Zitat von willichdas Beitrag anzeigen
    Natürlich. Aber die darf er bei berechtigtem Interesse nicht verweigern.

    Anders verhält sich der Fall natürlich, wenn es um Täuschung geht, wie von einigen vermutet. Hier würde sich mir nur der Sinn nicht erschließen?
    Wie Fourthhandaccount schon erwähnte. Wenn der Mann in finanziellen Schwierigkeiten ist, vielleicht schon schufabekannt, dann wird es evtl. schwierig eine Wohnung zu mieten.

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    AW: Einzug des Partners

    Alles klar, das ist natürlich eine Möglichkeit. Und wäre Täuschung.

  6. Inaktiver User

    AW: Einzug des Partners

    Ich sehe hier weder eine Notwendigkeit, deinen Partner in den Mietvertrag aufzunehmen, noch einen Vermerk im Mietvertrag anzubringen, dass er mit einzieht. M.E. reicht es vollkommen, den Vermieter schriftlich darüber zu informieren, dass dein Freund zum Datum XY mit in der Wohnung leben wird. Wichtig wäre u.U., dem Vermieter die genauen Daten deines Partners mitzuteilen.

  7. Inaktiver User

    AW: Einzug des Partners

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Mach einen Untermietvertrag.
    Das berührt das Verhältnis zwischen dir und dem Vermieter in keiner Weise. Der Vertrag ist zwischen dir und deinem Freund geschlossen und fertig.
    Müssen Mieteinnahmen aus einem Untermietvertrag nicht auch versteuert werden?

  8. gesperrt

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    AW: Einzug des Partners

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Müssen Mieteinnahmen aus einem Untermietvertrag nicht auch versteuert werden?
    selbstverstaendlich sind solche einnahmen grundsaetzlich steuerpflichtig
    es sei denn, es wird durch die untervermietung kein gewinn erzielt
    oder es sind einnahmen unterhalb des steuerlichen freibetrages

  9. gesperrt

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    AW: Einzug des Partners

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Klar, aber Erlaubnis brauch sie trotzdem.

    Bundesgerichtshof
    Mitteilung der Pressestelle

    Aufnahme eines Lebensgefährten in eine Mietwohnung bedarf der Erlaubnis des Vermieters
    Der u.a. für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat klargestellt, daß der Mieter einer Wohnung der – im Regelfall zu erteilenden – Erlaubnis des Vermieters bedarf, wenn er seinen Lebensgefährten in die Wohnung aufnehmen will.
    lies mal deinen link genau
    da steht naemlich
    Die beklagte Vermieterin war ohne Mitteilung der persönlichen Daten des Lebensgefährten der Klägerin nicht bereit, der Mitbenutzung der Mietwohnung durch den Mann zuzustimmen.

    und das ist der einzige grund der klage

  10. gesperrt

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    AW: Einzug des Partners

    es ist ausreichend dem vermieter einen formlosen zweizeiler zu uebersenden

    so in etwa

    lieber vermieter abc
    ab dem (datum einsetzen) zieht mein lebensgefaehrte max mustermann, bisher wohnhaft musterstrasse 1 in 12345 musterstadt zu mir in die wohnung ein.
    sollte sich hierdurch meine nebenkostenvorauszahlung erhoehen, so bitte ich um miteilung, damit ich meine mietzahlung entsprechend anpassen kann
    ich darf sie bitten ihm eine wohnraumbescheinigung zur anmeldung bei der meldebehoerde auszufuellen bzw. zu unterschreiben
    ein vorgefertigtes formular ist diesem schreiben beigefuegt

    voraussetzung
    es entsteht keine ueberbelegung der wohnung, da es sich zum beispiel um eine 1 zimmer wohnung mit 20 qm handelt
    du mußt ein berechtigtes interesse daran haben diese person aufzunehmen

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