Aida hat hier recht gut aufgepasst. Es klingt so, als hätte von Anfang an die Absicht bestanden, gemeinsam die Wohnung zu beziehen (eventuell ist er auch schon Dein Lebensgefährte bei den anderen zwei Vermietern gewesen, oder ist er schon der dritte ;- )). Damit könnte die Sache für Dich anders ausgehen, dieses Schlupfloch hat der Gesetzgeber ausnahmsweise dem Vermieter gelassen.
Wenn dem so sein sollte: Hättest Du den Vermieter vor der Unterzeichnung korrekt informiert, hätte er vermutlich auf die gemeinsame Vertragsgestaltung (und Überprüfung der Daten des Partners) bestanden.
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Ergebnis 11 bis 20 von 61
Thema: Einzug des Partners
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24.10.2017, 16:39
AW: Einzug des Partners
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24.10.2017, 16:46
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24.10.2017, 16:50
AW: Einzug des Partners
Verhindern, dass der Vermieter die Daten/Bonität des Partners prüft. Eventuell möchte man eine Meldung des Partners beim Amt umgehen. Verhindern, dass der Vermieter den Partner in die Haftung nehmen kann.
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24.10.2017, 17:30Inaktiver User
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24.10.2017, 17:43
AW: Einzug des Partners
Alles klar, das ist natürlich eine Möglichkeit. Und wäre Täuschung.
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24.10.2017, 18:50Inaktiver User
AW: Einzug des Partners
Ich sehe hier weder eine Notwendigkeit, deinen Partner in den Mietvertrag aufzunehmen, noch einen Vermerk im Mietvertrag anzubringen, dass er mit einzieht. M.E. reicht es vollkommen, den Vermieter schriftlich darüber zu informieren, dass dein Freund zum Datum XY mit in der Wohnung leben wird. Wichtig wäre u.U., dem Vermieter die genauen Daten deines Partners mitzuteilen.
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24.10.2017, 18:57Inaktiver User
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24.10.2017, 21:34
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24.10.2017, 21:36
AW: Einzug des Partners
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24.10.2017, 21:49
AW: Einzug des Partners
es ist ausreichend dem vermieter einen formlosen zweizeiler zu uebersenden
so in etwa
lieber vermieter abc
ab dem (datum einsetzen) zieht mein lebensgefaehrte max mustermann, bisher wohnhaft musterstrasse 1 in 12345 musterstadt zu mir in die wohnung ein.
sollte sich hierdurch meine nebenkostenvorauszahlung erhoehen, so bitte ich um miteilung, damit ich meine mietzahlung entsprechend anpassen kann
ich darf sie bitten ihm eine wohnraumbescheinigung zur anmeldung bei der meldebehoerde auszufuellen bzw. zu unterschreiben
ein vorgefertigtes formular ist diesem schreiben beigefuegt
voraussetzung
es entsteht keine ueberbelegung der wohnung, da es sich zum beispiel um eine 1 zimmer wohnung mit 20 qm handelt
du mußt ein berechtigtes interesse daran haben diese person aufzunehmen



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